4747/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.09.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

           

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Dr. Aspöck, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Juli  2008 unter der Nr. 4743/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Exekutive in Salzburg“ an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Schengenerweiterung bedingt umfangreiche organisatorische Umstrukturierungen und eine einsatztaktische operative Neuausrichtung des grenzpolizeilichen Bereiches. Von stationären Grenzkontrollen wurde bzw. wird auf selektive polizeiliche Kontrollen im Grenzraum (Ausgleichsmaßnahmen) übergegangen. Darüber hinaus wurden bzw. werden entsprechend den Verkehrströmen im gesamten österreichischen Transitstreckennetz im Schienen- und Straßenverkehr und in Ballungsräumen verstärkte kriminal-, verkehrs- und fremdenpolizeiliche Kontrollmechanismen eingerichtet. Die Umsetzung wird in drei Phasen vorgenommen, um keinen schlagartigen Systemwechsel vornehmen zu müssen bzw. vor allem um im Rahmen der Neustrukturierung auch die durch die Grenzöffnung bedingten konkreten polizeilichen Entwicklungen berücksichtigen zu können.

 

 

 

In der ersten Phase (bereits umgesetzt) wurde österreichweit durch die Errichtung von sogenannten AGM-Dienststellen und Organisationsteilen (mit insgesamt 483 Arbeitsplätzen) eine erste Basis für die künftige Struktur geschaffen. In dieser ersten Phase wurde der Großteil des bis 21.12.2007 in der Grenzkontrolle und Überwachung eingesetzten Personals im grenznahen Bereich belassen, um in einem mehrmonatigen Zeitraum insbesondere die kriminal- und fremdenpolizeilichen Auswirkungen der Schengenerweiterung entsprechend analysieren zu können.

Damit verbunden war somit auch die Vorsorge für die Wiederaufnahme der Grenzkontrolle anlässlich der EURO 2008.

Im Herbst 2008 wird in einer zweiten Phase eine umfassende Analyse der polizeilichen Entwicklungen durchgeführt und anhand dieser Erkenntnisse und der aktuellen polizeilichen Lage die weitere Strategie entwickelt. Darauf aufbauend wird ein zielgerichtetes Organisationskonzept erstellt. Die schrittweise Realisierung des dann auf die aktuellen Bedürfnisse abgestimmten bundesweiten AGM-Organistationskonzeptes ist ab Ende 2008/Beginn 2009 (Phase 3) vorgesehen.

 

Zusammenfassend wird daher festgehalten:

Diese – mit dem Bundeskanzleramt abgestimmte - stufenweise Umsetzung hat zur Folge, dass die gesamte neue organisationsbezogene Planstellensystemisierung erst nach Abschluss der Phase 3 feststeht. Die Einrichtung der neuen 483 Arbeitsplätze in der Phase 1 war ein Zwischenschritt und stellt eine Teilverlagerung, der aus der Grenzdienststellenstruktur resultierenden Gesamtzahl der Planstellen dar. Eine Zuordnung zu bestimmten Grenzdienststellen wurde nicht vorgenommen. Eine detaillierte dienststellenbezogene Planstellensystemisierung aller Dienststellen kann daher erst nach Umsetzung der gesamten neuen Organisationsstruktur (Phase 3) erstellt werden.

Auf Grund der vorangeführten Umstände wird der Stand der systemisierten Exekutivplanstellen der Bezirks- und Stadtpolizeikommanden vom 31. Dezember 2007 herangezogen.

 

Organisationsart

Organisationsbezeichnung

Systemisierte Planstellen/Exekutive

Bezirkspolizeikommando

HALLEIN

78

Bezirkspolizeikommando

SALZBURG-LAND

201

Bezirkspolizeikommando

SANKT JOHANN IM PONGAU

144

Bezirkspolizeikommando

TAMSWEG

45

Bezirkspolizeikommando

ZELL AM SEE

153

Stadtpolizeikommando

Salzburg

474

 

Zu den Fragen 2 bis 5:

Nachstehend werden in Tabellenform die Anfragepunkte für das Landespolizeikommando Salzburg zum 01.07.2008 dargestellt. Die Abweichungen der Personalstände ergeben sich aufgrund verschiedenster Aufgabenstellungen und stehen im Übrigen mit dem unter Punkt 1 dargelegten Maßnahmen im Zusammenhang.

 

EXEKUTIVE

Iststand

Karenz

Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit

Personen

MSCHG/VKG,
§ 75c BDG

sonstige

§ 50a BDG

§ 50b BDG

Ablehnungen § 50a BDG seit 1.7.2005

Anzahl

Anzahl

Anzahl

Anzahl

Anzahl

Anzahl

LPK

gesamt

1.475

14

8

14

32

2

davon

BPK

Salzburg Umgebung

182

3

1

2

6

1

BPK

Hallein

72

0

0

1

2

1

BPK

Zell am See

138

0

0

0

3

 0

BPK

St. Johann

145

3

1

1

5

 0

BPK

Tamsweg

44

0

0

0

1

 0

SPK

Salzburg

448

8

4

7

14

 0

 

 

 

Zu Frage 6 und 7:

Ablehnungen erfolgten, weil wichtige dienstliche Interessen entgegenstanden.

 

Zu Frage 8:

Zum Anfragestichtag waren keine Planstellen beim Landespolizeikommando Salzburg unbesetzt. Angemerkt wird, dass sich zum Anfragestichtag 102 neue KollegInnen in Polizeigrundausbildung befanden.

 

Zu Frage 9:

 

Salzburg

2008

Landespolizeikommando

1

Bezirkspolizeikommando

5

Stadtpolizeikommando

1

Polizeiinspektionen

57

Fachinspektionen

7

 

 

Zu Frage 10:

·         BPK Salzburg-U                   41 Kraftfahrzeuge

·         BPK Hallein                           16 Kraftfahrzeuge

·         BPK St. Johann/Pg               35 Kraftfahrzeuge

·         BPK Zell/See                        34 Kraftfahrzeuge

·         BPK Tamsweg                     12 Kraftfahrzeuge

·         SPK Salzburg                       57 Kraftfahrzeuge