4756/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.09.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

Wien, am      September 2008

 

GZ: BMI-KA1000/0341-II/BK/3.4.2/2008

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 9. Juli 2008 unter der Nummer 4756/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Geldwäsche-Meldestelle: Verdachtsmeldungen“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2007 sind 1.085 Verdachtsmeldungen der Geldwäschemeldestelle übermittelt worden, und zwar:

 

Anzahl der Meldungen

Behörde und Branche (Wirtschaftsklassen)

 

 

           1.039

Kredit- und Finanzinstitute

                21

Bundesministerium für Finanzen

6

Versicherungsgesellschaften

5

Finanzmarktaufsicht

4

Gewerbetreibende

3

Notare

2

Wirtschaftstreuhänder

1

gewerblicher Buchhalter

1

Rechtsanwalt

1

Immobilienhändler

1

Casinos Austria AG

1

Zollorgan

 

 

Zusätzlich erfolgten 514 Meldungen in Zusammenhang mit der Identifizierung von Überbringersparbüchern.

 

Im Jahr 2006 sind 692 Verdachtsmeldungen der Geldwäschemeldestelle übermittelt worden, und zwar: 

 

Anzahl der Meldungen

Behörde und Branche (Wirtschaftsklassen)

 

 

              651

Kredit- und Finanzinstitute

                17    

Bundesministerium für Finanzen

7

Versicherungsgesellschaften

                  5 

Finanzmarktaufsicht

                  4

Rechtsanwälte

                  3

Gewerbetreibende

                  2

Notare

                  2

Wirtschaftstreuhänder

                  1

gewerblicher Buchhalter

 

 

Zusätzlich erfolgten 1.174 Meldungen in Zusammenhang mit der Identifizierung von Überbringersparbüchern.

 

Im Jahr 2005 sind 467 Verdachtsmeldungen der Geldwäschemeldestelle übermittelt worden, und zwar:

 

Anzahl der Meldungen

Behörde und Branche (Wirtschaftsklassen)

 

 

              417

Kredit- und Finanzinstitute

                27    

Bundesministerium für Finanzen

9

Versicherungsgesellschaften

                  4 

Rechtsanwälte

                  3

Notare

                  2

Wirtschaftstreuhänder

                  2

Finanzmarktaufsicht

                  1

Gewerbetreibender

                  1

Casinos Austria AG

                  1

Immobilienhändler

 

 

Zusätzlich erfolgten 1.009 Meldungen in Zusammenhang mit der Identifizierung von Überbringersparbüchern.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Entweder wurden von der Geldwäschemeldestelle oder den lokalen Sicherheitsdienststellen die notwendigen Ermittlungen eingeleitet. Gemäß § 41 Abs. 6 BWG hat die Geldwäschemeldestelle die Anzeige gemäß § 78 Strafprozessordnung sowie gemäß § 81 Finanzstrafgesetz die Anzeige an die Finanzstrafbehörden in jenen Fällen, bei denen auf Grund der ermittelten Daten ein Verdacht auf Vorliegen der Verletzung der §§ 33 bis einschließlich 41 und 49 bis einschließlich 52 Finanzstrafgesetz vorliegt, zu unterlassen.

 

 

Jahr

Anzahl der Anzeigen

Straf- und Nachtragsanzeigen bzw. Meldungen an

2007

  88

die zuständigen Staatsanwaltschaften

 

  12

die Finanzmarktaufsicht wegen Nichtoffenlegung der Treuhandbeziehungen

 

  35

Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismus-bekämpfung mit Bezug zur Terrorismusfinanzierung

 

 

 

2006

121

die zuständigen Staatsanwaltschaften

 

    6

die Finanzmarktaufsicht wegen Nichtoffenlegung von Treuhandbeziehungen

 

  37

Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismus-bekämpfung mit Bezug zur Terrorismusfinanzierung

 

 

 

2005

109

die zuständigen Staatsanwaltschaften

 

  20

Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismus-bekämpfung mit Bezug zur Terrorismusfinanzierung

 

Im Übrigen ist festzuhalten, dass mangels zentraler Erfassung entsprechender Daten von einer detaillierten Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden muss. Eine Erhebung würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand mit sich ziehen.

 

Entweder wurden von der Geldwäschemeldestelle, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung oder den lokalen Dienststellen die zuständigen Staatsanwaltschaften über die kriminalpolizeilichen Ermittlungen in Kenntnis gesetzt. Die Beurteilung der kriminalpolizeilich angezeigten Sachverhalte obliegt den Justizbehörden.

 

Zu Frage 4:

Mangels zentraler Erfassung entsprechender Daten muss von einer Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden. Eine Erhebung würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand mit sich ziehen.

 

Zu Frage 5:

 

Jahr

Anzahl der Konten, die durch einstweilige Verfügungen, gesperrt wurden

2007

28

2006

21

2005

15

 

Zu Frage 6:

 

Jahr

sichergestellte Geldsummen

2007

rund € 113,9 Mio.

2006

rund € 27,9 Mio.

2005

rund € 99,2 Mio.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Beantwortung der Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.