4760/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.09.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0128 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 8. Sept. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 10. Juli 2008, Nr. 4794/J, betreffend Agrardiesel-

                        vergütung für Österreichische Landwirte

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Juli 2008, Nr. 4794/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

 

Die Agrardieselvergütung stellt eine Maßnahme nach dem Mineralölsteuergesetz 1995 dar und fällt daher in den Zuständigkeitsbereich des Herrn Bundesministers für Finanzen. Für Zwecke der Berichterstattung im Grünen Bericht liegt dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) folgende Auswertung vor:

 


Tabelle: Mineralölsteuervergütung für Land- und Forstwirte 2005-2007 *1)

Jahre

Österreich

Davon

Burgenland

Kärnten

Nieder-
österreich

Ober-
österreich

Salzburg

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

Frage 1: Anzahl Betriebe

2007

132.245

6.648

11.993

33.305

27.895

8.099

28.123

12.555

3.360

267

2006

136.300

7.107

12.214

34.483

28.671

8.206

29.147

12.787

3.398

287

2005

137.889

7.411

12.313

35.035

29.114

8.144

29.594

12.655

3.331

292

Frage 2: Ausbezahlte Prämien (in Mio. Euro) *2)

2007

43,964

3,453

2,900

17,629

9,345

1,705

6,142

1,967

0,692

0,130

2006

39,188

3,069

2,572

15,648

8,348

1,523

5,510

1,774

0,624

0,119

2005

40,328

3,186

2,655

16,103

8,588

1,565

5,662

1,827

0,614

0,129

Frage 6: Beantragte Fläche (in ha)

2007

5.547.902

244.547

607.352

1.809.103

761.822

366.527

1.001.182

605.596

140.374

11.399

2006

5.591.397

244.750

593.288

1.822.300

771.770

370.129

999.386

631.817

146.384

11.573

2005

5.608.505

248.256

591.251

1.796.935

784.109

373.591

1.022.979

634.166

142.966

14.252

*1) Flächen bzw. Auszahlungen umfassen den Pauschalbetrag und die Vergütung nach dem tatsächlichen Verbrauch.

*2) Vergütung der Mineralölsteuer auf Basis der Novelle des Mineralölsteuergesetzes BGBl. I Nr. 630/1994 idF BGBl. I

Nr. 180/2004.

 Quelle: BMF/LFRZ Stand Mai 2008

 

Zu Frage 7:

 

Die Beantragung für das Jahr 2008 ist noch nicht abgeschlossen, daher liegen noch keine Zahlen vor. In § 7a Abs. 4 Mineralölsteuergesetz 1995 ist ein Vergütungsbetrag von max. 50 Mio. Euro pro Jahr festgelegt.

 

Zu Frage 8:

 

Die Agrardieselvergütung ist unabhängig vom Dieselpreis. Vergütet wird die Differenz des Mineralölsteuersatzes zwischen Diesel und gekennzeichnetem Heizöl extra leicht; der aktuelle Vergütungssatz beträgt gemäß § 7a Mineralölsteuergesetz 1995 0,249 € je Liter Diesel.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Die Agrardieselvergütung stellt eine Maßnahme nach dem Mineralölsteuergesetz 1995 dar und fällt daher in den Zuständigkeitsbereich des Herrn Bundesministers für Finanzen.

 

 

 

 

Zu Frage 11:

 

Da die Besteuerung von Betriebsmitteln innerhalb der EU nicht einheitlich erfolgt und für die agrarische Verwendung in vielen EU-Mitgliedsstaaten entsprechend den EU-Rahmen­bestimmungen eine spezifische Regelung besteht, lag das Preisniveau für Agrardiesel in den meisten anderen Mitgliedstaaten unter dem Preisniveau in Österreich. Um diese Wettbewerbs­nachteile für die österreichischen Land- und Forstwirte auszugleichen, wurde die Agrardiesel­vergütung eingeführt. Eine allfällige Vergütung für Gewerbetreibende ist in den EU-Rahmenbestimmungen nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 12:

 

Es liegen keine Statistiken über den genauen Anteil der mit Biodiesel betriebenen land- und forstwirtschaftlichen Geräte vor.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

 

Die Agrardieselvergütung wurde nach dem EU-Beihilfenrecht notifiziert. Da die Agrardiesel­vergütung in den Zuständigkeitsbereich des Herrn Bundesministers für Finanzen fällt, erfolgte die Notifikation durch das BMF.

 

Zu Frage 15:

 

Die Veröffentlichung der Agrarförderungen basiert insbesondere auf der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik, ABl. L 209 vom 11.8.2005. Die Vergütung der Mineralölsteuer stellt keine Agrarförderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik dar. Eine Veröffentlichung nationaler Beihilfen ist derzeit rechtlich nicht vorgesehen.

 

Der Bundesminister: