4762/AB XXIII. GP
Eingelangt am 09.09.2008
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0129 -I 3/2008
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 8. Sept. 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen
und Kollegen vom 17. Juli 2008, Nr. 4892/J, betreffend
Umsetzungsdefizite beim Lärmschutz

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Juli 2008, Nr. 4892/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Die Erstellung der strategischen Lärmkarten durch die jeweils zuständigen Ministerien und Bundesländer hat sich aufgrund der komplexen Datenerfassung, der Erfordernis umfangreicher Erhebungen und insbesondere des großen Datenvolumens verzögert.
Entsprechend den bereits an die Europäische Kommission berichteten Abschnitten in dieser ersten laufenden Bearbeitungsphase ist die Umgebung von 2.453 km Hauptverkehrsstraßen, von 604 km Haupteisenbahnstrecken sowie der Ballungsraum Wien flächendeckend zu bearbeiten. Da aktuell in der gesamten Europäischen Union an strategischen Lärmkarten gearbeitet wird, sind auch die fachlichen Kapazitäten bei externen Planern und Büros voll ausgelastet.
Zu Frage 2:
Für den Ballungsraum Wien liegen alle notwendigen Daten für eine Veröffentlichung nun vor. Derzeit wird an der finalen Lärmkarteneinbindung auf der noch nicht freigeschalteten Internetplattform www.umgebungslaerm.at gearbeitet. Auf dieser Basis ist dann vor Veröffentlichung noch das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit herzustellen.
Die strategischen Lärmkarten für Gebiete an Hauptverkehrsstraßen der Kategorie A und S mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Kalenderjahr, für Gebiete an Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Kalenderjahr und für die Gebiete um den in der ersten Bearbeitungsstufe zu bewertenden Großflughafen Wien-Schwechat wurden vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie bis dato noch nicht zugänglich gemacht.
Die Übermittlung erster Lärmkartendaten für Straßen im Zuständigkeitsbereich der anderen Bundesländer ist angelaufen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) sowie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit für Lärm von IPPC-Anlagen im Ballungsraum Wien zu erarbeiteten Aktionspläne wurden bereits gemeinsam für die Öffentlichkeitseinbindung erstellt. Nach erfolgter Einvernehmensherstellung und Freischaltung der Lärmkarten für den Ballungsraum Wien kann die Öffentlichkeit zum Aktionsplan „Lärm von IPPC-Anlagen“ in diesem Bereich Stellung nehmen.
Auch der Aktionsplan für Straßen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Wien wurde von der MA 22 bereits übermittelt und wird umgehend mit der Freischaltung der zugehörigen Lärmkarten veröffentlicht werden.
Alle weiteren Aktionsplanentwürfe liegen dem BMLFUW noch nicht vor.
Zu Frage 5:
Österreich wurde neben vielen anderen Mitgliedstaaten seitens der Europäischen Kommission auf die Berichtspflicht der Lärmkartendaten (Frist 31. Dezember 2007) hingewiesen und hat zwischenzeitlich einen ersten Bericht zur Umgebungslärmumsetzung finalisiert und an die Europäische Kommission übermittelt. Dieser Bericht ist am 16. Juli 2008 auch über die Homepage des BMLFUW veröffentlicht worden.
Entsprechend der europäischen Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49/EG sind die Aktionspläne bis zum 18. Juli 2008 auszuarbeiten. Der Europäischen Kommission ist gemäß der Umgebungslärmrichtlinie binnen 6 Monaten nach dieser Frist und damit spätestens bis zum 18. Jänner 2009 eine Zusammenfassung von nicht mehr als 10 Seiten zu übermitteln. Das BMLFUW geht davon aus, dass von allen in Österreich dafür zuständigen Stellen bis dahin Aktionspläne vorliegen werden.
Zu Frage 6:
Diese Frage kann erst nach der Öffentlichkeitseinbindung sowie Finalisierung und Übermittlung der Teilaktionspläne seitens der jeweils zuständigen Stellen beantwortet werden.
Der Bundesminister: