4764/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.09.2008
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0136 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 8. Sept. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 17. Juli 2008, Nr. 4897/J, betreffend

                        Normgerechtigkeit von Agro-Diesel in Österreich

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Juli 2008, Nr. 4897/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Grundsätzlich müssen beim Einsatz von Biodiesel in Österreich zwei Bereiche unterschieden werden:

 

Biodiesel wird in Österreich zum weitaus überwiegenden Teil flächendeckend zu fossilem Diesel mit einem Anteil von rund 5% beigemischt. Die Überprüfung der Qualität des Diesel­kraftstoffs gemäß ON EN 590 ist gesetzlich vorgeschrieben, wobei jährlich ein Bericht mit den Untersuchungsergebnissen zur Kraftstoffqualität an die EU übermittelt wird.

 

Im Berichtsjahr 2007 wurden bei 100 gezogenen Dieselproben mit beigemischtem Biodiesel lediglich bei einer Probe Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt. Demnach entspricht die Qualität des in Österreich an den Tankstellen verkauften Diesels mit Biodieselbeimischung flächendeckend den untersuchten vorgeschriebenen Normen.

 

Neben der Beimischung wird Biodiesel in Österreich auch zu einem geringen Teil in Reinverwendung (B100) an öffentlichen Tankstellen angeboten. Diese Mengen sind aber im Vergleich zu den bei der Beimischung eingesetzten Mengen von untergeordneter Bedeutung, da nur an rund 3% der öffentlichen Tankstellen in Österreich B100 angeboten wird.

 

Um auch über die Qualität dieser Mengen einen Überblick zu erhalten, wurde ein freiwilliges Monitoring von B100 an öffentlichen Tankstellen vom Umweltbundesamt im Auftrag des BMLFUW durchgeführt.

 

Zu Frage 2:

 

Nach der EU Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen sind für alle in den Anhängen der Richtlinie genannten Otto- und Dieselkraftstoffe, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, umweltbezogene Spezifikationen festgelegt.

 

Die Mitgliedstaaten müssen die Einhaltung dieser Spezifikationen für die Kraftstoffqualität überwachen. Für den auf dem Markt befindlichen Diesel mit Biodieselbeimischung werden in Österreich jährlich insgesamt 100 Proben analysiert, 50 in der Winter- und 50 in der Sommer­saison.

 

Die freiwillig vom BMLFUW beauftragten zusätzlichen Stichprobenerhebungen für die Beprobung von B100 erfolgten an 40 Tankstellen, wobei die Beprobungen ebenfalls je zur Hälfte im Sommer- und Winterhalbjahr durchgeführt wurden.

 

Zu Frage 3:

 

Österreich ist gemäß EN 14274 als „kleines Land“ einzustufen und muss demnach gemäß der EU Richtlinie 98/70/EG jährlich 100 Dieselproben von Diesel gemäß ON EN 590 mit einer maximal möglichen Biodieselbeimischung von 5% auf die vorgegebenen Qualitätsparameter untersuchen. Mit dieser Probenanzahl wird nach EN 14274 die Qualität des gesamten in Österreich abgesetzten Diesels repräsentativ überprüft. Insgesamt wurden in Österreich rd. 6,3 Millionen Tonnen an Dieselkraftstoff verkauft, wobei rd. 300.000 Tonnen Biodiesel beigemischt wurden.

 

Zu Frage 4:

 

Bei den gemäß der EU Richtlinie 98/70/EG durchgeführten Untersuchungen von Diesel mit einer maximal möglichen Biodieselbeimischung von 5% wurden im Berichtsjahr 2007 bei 100 gezogenen Dieselproben lediglich bei einer Probe Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt. Demnach entspricht die Qualität des in Österreich an den Tankstellen verkauften Diesels gemäß ON EN 590 mit maximal 5% Biodieselbeimischung flächendeckend den untersuchten vorgeschriebenen Normparametern.

 

Bei den freiwillig vom BMLFUW beauftragten zusätzlichen Stichprobenerhebungen für B100 waren bei 17 der insgesamt 40 beprobten Tankstellen einer der zwölf Normwerte und bei 12 Proben zwei oder mehrere Normwerte geringfügig über- oder unterschritten, wobei diese geringfügigen Abweichungen von der technischen Qualitätsnorm aber kein erhöhtes Risiko für den Anwender darstellten.

 

Zu Frage 5:

 

Die Gesamtergebnisse der Beprobung wurden dem Fachverband der Biodieselproduzenten (ARGE Biokraftstoffe) präsentiert, damit dieser zusammen mit seinen Mitgliedern Maßnahmen ergreifen kann, um die Qualität von Biodiesel in Österreich sicherzustellen.

 

Zu Frage 6:

 

Eine Ausweitung der Stichprobe ist derzeit nicht geplant. Wie bereits ausgeführt erfüllt Österreich die europarechtlich vorgesehene Vorgabe und führt darüber hinaus noch zusätzlich freiwillig Stichprobenerhebungen durch.

 

Der Bundesminister: