4769/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.09.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0156-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4786/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Einleitung eines Strafverfahrens gegen Peter Pilz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2 und 4 bis 6:

Aufgrund der in der Anfrage angesprochenen Vorkommnisse in der Sitzung des Innenausschusses des Nationalrates vom 5. Februar 2008 und der Veröffentlichungen auf der Homepage www.peterpilz.at bestand ab diesem Zeitpunkt der Verdacht der Weitergabe von dem Amtsgeheimnis unterliegenden Informationen an Dr. Peter Pilz.

Für die Anklagebehörden war der Verdacht, Dr. Peter Pilz habe an der Übergabe der in Rede stehenden Unterlagen an ihn durch Dr. Herwig Haidinger oder eine unbekannte, der Amtsverschwiegenheit unterliegenden Person in strafrechtlich relevanter Weise beigetragen, nicht mit der für die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens notwendigen Bestimmtheit zu verneinen.

Zu 3:

Gegenstand des von der Anfrage angesprochenen Strafverfahrens gegen Dr. Peter Pilz ist nicht die Veröffentlichung von Aktenbestandteilen und dienstlichen E-Mails, sondern ein strafrechtlich relevanter Beitrag zur Verletzung des Amtsgeheimnisses in Bezug auf die Übergabe dieser Unterlagen an ihn.

Zu 7:

Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass die dieser Frage zugrundeliegende Annahme nicht den Tatsachen entspricht.

Zu 8 und 9:

Aufgrund eines Vorhabensberichtes der Oberstaatsanwaltschaft Wien vom 7. März 2008 gelangte dem Bundesministerium für Justiz der in der Anfrage angesprochene Sachverhalt zur Kenntnis. Die von der Staatsanwaltschaft Wien und Oberstaatsanwaltschaft Wien übereinstimmend getroffene Beurteilung der Verdachtslage und die aufgrund dieser Einschätzung beabsichtigte Vorgehensweise wurden als vertretbar erachtet und daher zur Kenntnis genommen.

Zu 10 bis 14:

Wegen der Vorkommnisse in der Sitzung des Innenausschusses vom 26. Februar 2008 führt die Staatsanwaltschaft Wien ein Ermittlungsverfahren. Der Staatsanwaltschaft gelangte dieser Sachverhalt aufgrund eines Anlassberichts des Büros für Interne Angelegenheiten vom 26. Juni 2008 zur Kenntnis. Ich ersuche jedoch um Verständnis, dass hiezu aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes keine näheren Auskünfte erteilt werden können.

. September 2008

(Dr. Maria Berger)