4770/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.09.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0159-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4836/J-NR/2008

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Peter Fichtenbauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Dienstzuteilung eines Mitarbeiters des Bundesministeriums für Justiz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Der stellvertretende Leiter der Abteilung „Personal“ der Vollzugsdirektion Mag. B. wurde beginnend mit 19. November 2007 der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz zur Unterstützung meines Kabinetts zugeteilt. Da Mag. B. über ein umfassendes Fachwissen im Bereich der Strafvollzugsverwaltung verfügt – er kann eine abgeschlossene Grundausbildung sowohl für den Höheren Dienst in der Allgemeinen Verwaltung als auch für den Exekutivdienst bis zur Verwendungsgruppe E 1 vorweisen – ist sein professionelles Know-how für die Ausarbeitung des mit gleichlautenden Entschließungen des Nationalrates und des Bundesrates aufgetragenen Fortschrittsberichts über die Erfahrungen mit der Neuorganisation der Strafvollzugsverwaltung und die geplanten weiteren Schritte zur Organisation der Justizwache genutzt worden.

Zu 3:

Mag. B. ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe "Übertragung Dienstbehörde I. Instanz (organisatorische Umsetzung)" sowie Mitglied der Arbeitsgruppe "Geschäfts- und Personaleinteilung".

Zu 4 und 5:

Mag. B. wurde auf Grund der verstärkten krankheitsbedingten Abwesenheit des derzeitigen stellvertretenden Leiters der Justizanstalt Klagenfurt dieser Justizanstalt (JA) zur Dienstleistung zugeteilt und nimmt dort die Aufgaben des Wirtschaftsleiters sowie des stellvertretenden Anstaltsleiters wahr.

Zu 6 und 7:

Mag. B. versieht vorschriftsgemäß seinen Dienst in der Justizanstalt Klagenfurt.

Zu 8:

Seit Beginn der Dienstzuteilung zur Justizanstalt Klagenfurt werden die daraus entstandenen Mehraufwendungen gemäß den Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift abgegolten.

Zu 9:

Die Dienstzuteilung von Mag. B. zum Bundesministerium für Justiz-Zentralleitung endete am 26. Februar 2008.

Zu 10:

Die Dienstzuteilung zur Justizanstalt Klagenfurt ist unbefristet ausgesprochen.

 

. September 2008

(Dr. Maria Berger)