4782/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.09.2008

Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Juli 2008 unter der Zl. 4856/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Beschäftigung von PraktikantInnen“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) beschäftigt zwei Gruppen von PraktikantInnen:

a) VerwaltungspraktikantInnen:

Für Jungakademikerlnnen, die erste Erfahrungen im Arbeitsleben sammeln wollen bzw. die an einer beruflichen Karriere im BMeiA interessiert sind und die Aufgaben und Arbeitsweise des BMeiA in der Praxis kennen lernen möchten, besteht die Möglichkeit der Absolvierung eines Verwaltungspraktikums in einer der Fachabteilungen der Zentrale.

Verwaltungspraktika begründen kein Dienst-, sondern ein Ausbildungsverhältnis. Sie werden im BMeiA für zwölf Monate abgeschlossen, sehen einen monatlichen Ausbildungsbeitrag und bestimmte Sozialleistungen vor. Rechtsgrundlage für Verwaltungspraktika bildet der Abschnitt Ia (§§ 36a bis 36d) Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG).


Der monatliche Ausbildungsbeitrag für VerwaltungspraktikantInnen beträgt jeweils 50% des Monatsentgelts eines/r Vertragsbediensteten während der Ausbildungsphase der Entlohnungsgruppe v1, v2 oder v3, jeweils Entlohnungsstufe 1.

Zum Stichtag 31.12. war in den Jahren 2004 bis 2007 jeweils die folgende Anzahl an VerwaltungspraktikantInnen beschäftigt:

 

Jahr

Entlohnungsgruppe vl

Entlohnungsgruppe v2

2004

15

0

2005

0*

0*

2006

27

2

2007

35

4

* Anm.: In Vorbereitung der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft wurden

EU-Poolisten-Sonderverträge abgeschlossen. Somit waren mit Jahresende 2005

keine VerwaltungspraktikantInnen im Einsatz.

b) VolontärInnen:

Studierende und Jungakademikerlnnen können im Ressortbereich des BMeiA unbezahlte Praktika (Volontariate) absolvieren, die mindestens zwei bis höchstens sechs Monate dauern. Das BMeiA schließt mit den VolontärInnen eine VolontariatsVereinbarung ab, die VolontärInnen werden durch das BMeiA unfallversichert. Volontariate werden in der Regel an Österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland (Botschaften, Ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen und Generalkonsulate) und Kulturforen, sowie an der Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen in Wien und der Österreichischen Vertretung bei der OSZE absolviert.

 


Zum Stichtag 31.12. war in den Jahren 2004 bis 2007 jeweils folgende Anzahl an VolontärInnen beschäftigt:

 

Jahr

VolontärInnen im Ausland

VolontärInnen im Inland

2004

89

2

2005

142

1

2006

186

1

2007

201

2

Die steigende Zahl von PraktikantInnen in den letzten Jahren ist auf die positive Resonanz von Verwaltungspraktika bzw. Volontariaten - sowohl seitens des BMeiA als auch seitens der Auszubildenden - zurückzuführen.

Zu Frage 2:

Ob die VerwaltungspraktikantInnen und VolontärInnen in der Zentrale des BMeiA und an  den Vertretungsbehörden ein Pflichtpraktikum absolvieren oder das Praktikum freiwillig machen, wird statistisch nicht erfasst.

Von den in der Zentrale des BMeiA tätigen PraktikantInnen absolvierten 6 Personen das Verwaltungspraktikum (v2) während ihrer Ausbildung, 77 Personen (v1) verfügten bereits über einen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss.

Zu den Fragen 3 und 4:

Die Motivation zur Anstellung von PraktikantInnen seitens des BMeiA besteht darin, Personen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Berufsvorbildung durch eine entsprechende praktische Tätigkeit in der Bundesverwaltung zu ergänzen und zu vertiefen und auf diese Weise die Verwendungen im Bundesdienst kennen zu lernen.

 

VerwaltungspraktikantInnen werden in der Zentrale in allen Sektionen eingesetzt und werden unter fachlicher Anleitung der jeweiligen AbteilungsleiterInnen eingewiesen in die Analyse außenpolitischer Prozesse, die Berichterstattung über multilaterale Tagungen oder die Organisation von Konferenzen sowie Projekten im Rahmen der Auslandskulturpolitik. Während der Zeit der regulären Anwesenheit werden Fachvorträge (z.B. „Leaders live“, „Living History") sowie Kurse (z.B. Französisch, ELAK- und ELBA-Schulung) angeboten. Fallweise nehmen VerwaltungspraktikantInnen auch an Schulungen der Verwaltungsakademie des Bundes teil.

Zu den Fragen 5 und 6:

Zur Zeit sind insgesamt 49 VolontärInnen an österreichischen Vertretungsbehörden auf Basis einer Volontärsvereinbarung tätig. Die durchschnittliche Dauer der Volontariate beträgt zur Zeit etwa drei Monate. VolontärInnen erhalten weder Entgelt noch Kostenersatz.

Zu ihren Tätigkeiten zählen Recherchen, die Mitorganisation von kulturellen Projekten und Veranstaltungen und die Begleitung von Bediensteten des BMeiA zu Tagungen oder Konferenzen.

Zu Frage 7:

Die Aufnahme in den Dienst des BMeiA erfolgt gemäß dem Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes; "Statut" BGBl. Nr. 129/1999, nach positiver Absolvierung eines mehrstufigen Auswahlverfahrens („examen pre'alable“). Dabei wird die persönliche und fachliche Eignung der BewerberInnen für die angestrebte Verwendung im auswärtigen Dienst in einem kommissionellen Auswahl verfahren festgestellt.

Dieses Auswahlverfahren gilt auch für InteressentInnen, die ein Verwaltungspraktikum im BMeiA absolvieren oder absolviert haben. Das Préalable für den höheren auswärtigen Dienst bestanden im Jahr 2006 zwei, in den Jahren 2007 und 2008 jeweils sieben VerwaltungspraktikantInnen; das Préalable für den gehobenen auswärtigen Dienst bestand im Jahr 2007 ein Verwaltungspraktikant, das Préalable für den Fachdienst bestanden im Jahr 2007 fünf VerwaltungspraktikantInnen.


Zu den Fragen 8 und 9:

Ich verweise auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Zl. 4857/J-NR/2008 durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.