4787/AB XXIII. GP
Eingelangt am 10.09.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: 4013/84/1-II/BVT/1/2008
Wien, am September 2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Juli 2008 unter der Nummer 4770/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Das Auftauchen neuer Anhaltspunkte, die die Involvierung weiterer Personen in den Briefbombenterror wahrscheinlich erscheinen lassen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Nachdem der offensichtlich in Frage
stehende Beamte bereits wiederholt unter Außerachtlassung der bestehenden
Richtlinien und außerhalb seiner aktuellen örtlichen und sachlichen
Zuständigkeit Öffentlichkeitsarbeit geleistet hatte, wandte er sich
vor einem weiteren Interview an die zuständige Pressestelle. Es ist
richtig, dass mangels örtlicher und sachlicher Zuständigkeit und im
Sinne einer geordneten Öffentlichkeitsarbeit keine Interviewgenehmigung
erteilt wurde. Es ist nicht richtig, dass dem Beamten disziplinäre bzw.
strafrechtliche Schritte angedroht worden wären. Vielmehr wurde dem
Beamten auf dessen konkrete Nachfrage Auskunft darüber erteilt, welche
Möglichkeiten die Rechtslage für den Fall vorsieht, dass er entgegen
der Nichtgenehmigung dennoch Öffentlichkeitsarbeit leistet.
Zu den Fragen 4 bis 9, 11 und 13 bis 15:
Sämtliche Ermittlungsergebnisse der SOKO Briefbomben wurden an das zuständige Landesgericht Graz übermittelt und das Verfahren in der Causa Briefbomben mit der gerichtlichen Entscheidung im Jahr 1999 rechtskräftig abgeschlossen. Da die Ermittlungsakte der Briefbombencausa im Zuge der Skartierung bereits dem Staatsarchiv übermittelt wurden, kann zu den angeführten Detailfragen keine erschöpfende Stellungnahme abgegeben werden.
Bisher wurden in der Causa Briefbomben keine neuen Verdachtshinweise hinsichtlich möglicher Mittäter bekannt, welche nicht schon Gegenstand der Ermittlungen durch die SOKO Briefbomben waren und durch die Justiz geprüft wurden.
Unabhängig davon wurde die zuständige Staatsanwaltschaft Graz abermals mit den Hinweisen des betreffenden Beamten, die sich gegen eine bestimmte Person richten, befasst. Über Auftrag der Staatsanwaltschaft wurde diese Person von der Sicherheitsbehörde einvernommen und das Ergebnis der Staatsanwaltschaft übermittelt. Des Weiteren erging nun der Auftrag der Staatsanwaltschaft, den betreffenden Beamten als Zeugen zu vernehmen.
Zur Frage 10:
Es wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorgegangen.
Zur Frage 12:
Die Beantwortung der Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.