4791/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.09.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

DVR: 0000051

 

GZ BMI-LR2220/1493-II/1/b/2008

 
 

 

 

 


Wien, am 10. September 2008

 

 

 

Die Abgeordneten zum NR Mag. Ruth BECHER, Christian HURSKY, Angela LUEGER und GenossInnen haben an mich am 10.07.2008 die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4790/J-NR/2008 betreffend "Situation bei der Wr. Polizei nach acht Jahren Ressortführung durch ÖVP-Politiker" eingebracht.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend stelle ich fest, dass die in einzelnen Fragen enthaltenen Feststellungen seitens meines Ressorts sachlich nicht bestätigt werden können.

 


Zu den Fragen 1 und 2:

Für das Jahr 2008 sind Neuaufnahmen für den Exekutivdienst im Ausmaß der frei werdenden Planstellen vorgesehen. Die genaue Anzahl kann daher noch nicht angeführt werden. Da die Stellenpläne für die Jahre 2009 und 2010 noch nicht feststehen, können diesbezüglich noch keine Aussagen getroffen werden.

 

Zu Frage 3:

Die Richtlinie wurde seitens des Bundeskanzleramtes am 22.02.2006 erlassen und ist auf die Dauer von 3 Jahren befristet. Eine Aufhebung der Richtlinie ist derzeit nicht geplant.

 

Zu Frage 4:

Im Vorfeld der Einführung der E2b-Zulage wurden zahlreiche Überlegungen angestellt und Gespräche unter anderem auch mit Vertretern der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst geführt.

Nach Prüfung aller Varianten und Möglichkeiten wurde die derzeit geltende Regelung mit Wirksamkeit 1.4.2006 umgesetzt. Eine Änderung ist derzeit nicht geplant.

 

Zu Frage 5:

Oberstes Ziel bei der Bildung der neuen Exekutive (Wachkörperzusammenlegung) war die Anpassung bestehender Strukturen an die neuen Anforderungen. Dabei wurden Kommando- und Verwaltungsstrukturen zusammengeführt, Parallelverwaltungen abgeschafft und diese Ressourcen dem Sicherheitsdienst vor Ort zugeführt. Punktuell erfolgen laufend Adaptierungen innerhalb des Landespolizeikommandos. Seit mehreren Monaten wird mit Vertretern der Bundespolizeidirektion Wien und des Landespolizeikommandos für Wien eine grundlegende Evaluierung der dortigen Behörde und des Wachkörpers durchgeführt. Die daraus resultierenden aufbau- und ablauforganisatorischen Anpassungen samt Bewertungen wurden bzw. werden dzt. mit dem Bundeskanzleramt behandelt. Der Bereich des Kriminaldienstes befindet sich nach Zustimmung des zuständigen Zentralausschusses in Umsetzung.

 


Zu Frage 6:

Abgesehen vom temporären Anstieg einzelner Deliktsbereiche kann Wien nicht zuletzt aufgrund der überaus engagierten Exekutivbeamten, der Organisations- und Ablaufver-besserungen in den vergangenen Jahren und der hervorragenden internationalen Zusammenarbeit eine erfolgreiche Bilanz im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung vorweisen.

Im Rahmen der Zusammenführung der Wachkörper in Österreich und Einrichtung der Bundespolizei kam es zu weitreichenden Veränderungen auch im Kriminaldienst. Seit dem Jahr 2005 wird Kriminalitätsbekämpfung auch in Wien nicht nur von Spezialisten, sondern grundsätzlich von jedem Exekutivbeamten wahrgenommen. In Abhängigkeit von Art und Schwere des Deliktes, aber beispielsweise auch im Falle von überregionaler  Bedeutung erfolgt die Bearbeitung der Delikte auf unterschiedlichen Organisationsebenen mit entsprechendem Spezialisierungsgrad. Dadurch erreicht die Kriminalitätsbekämpfung nicht nur eine entsprechende Breite, sondern es werden auch die Spezialisten von Arbeiten befreit, die nicht den vorhandenen Spezialisierungsgrad erfordern. In Summe stehen damit mehr Polizisten für die Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung.

Die geplante Kriminaldienstreform in Wien, die sowohl die Behörde als auch alle Wachkörperebenen in Wien umfasst und eine weitere administrative Entlastung der Exekutivbediensteten vorsieht, wird zu einer zusätzlichen Effizienzsteigerung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung in Wien führen. Durch die Reformmaßnahmen werden aufgrund der neuen Prozessgestaltung und Aufgabenaufteilung - von den Polizeiinspektionen über die Stadtpolizeikommanden bis zum Landeskriminalamt - mehr Exekutivbedienstete primär in der unmittelbaren Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt werden.

 

Zu Frage 7:

Seit der Polizeireform in Wien wurden 12 Polizeiinspektionen generalrenoviert. 6 Polizeiinspektionen befinden sich derzeit im Umbau bzw. im Neubau und werden noch in diesem Jahr fertig gestellt.

Gemäß den bestehenden Möglichkeiten (für  6 Polizeiinspektionen wird derzeit von Seiten des Landespolizeikommandos ein neuer Standort gesucht) wird im Bereich der BPD Wien weiterhin mit Nachdruck an der sukzessiven Verbesserung der Unterkunftssituation bei den Polizeiinspektionen gearbeitet.

Zu Frage 8:

Stumpergasse:                 

Die Unterkunft der Polizeiinspektion konnte durch Anmietung einer Wohnung entsprechend erweitert werden. Der Bestand wird noch heuer renoviert.

Siebenbrunnenfeldgasse:  

Dzt. werden Möglichkeiten einer Unterkunftserweiterung durch Zumietung angrenzender Räumlichkeiten ausgelotet.

Boltzmanngasse:             

Eine Generalrenovierung ist 2009 geplant.

Gersthoferstraße:                 

Die Polizeiinspektion konnte durch die Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten (Geschäftslokal) erweitert werden. Die Renovierung kann noch heuer abgeschlossen werden.

Krottenbachstraße:              

Eine Erweiterung am Standort ist nicht möglich - eine intensive Standortsuche läuft.

Lehmanngasse:    

Hier werden derzeit Sanierungskonzepte erarbeitet;           

Praterstern:                     

Seit längerer Zeit wird intensiv eine Ersatzstandortsuche betrieben und es werden laufend Gespräche bzw. Verhandlungen mit potentiellen Bestandgebern, wie den ÖBB und der Stadt Wien, geführt. Darüber hinaus werden – unter Einbeziehung der nahe und polizeitaktisch günstig gelegenen Polizeiinspektion Ausstellungsstraße – Synergien durch Nutzung vorhandener Räumlichkeiten geprüft.

Keplergasse:                   

Eine Generalrenovierung ist 2009  geplant.

Karl-Tornay-Gasse:           

Die Recherchen nach einem alternativen Standort laufen. Gleichzeitig wird geprüft, ob eine Generalsanierung möglich ist.

Zu Frage 9:

Bei der insbesondere aus Gründen der Nachvollziehbarkeit notwendigen Protokollierung von Amtshandlungen werden die Exekutivbediensteten durch das bundesweit einheitliche so genannte PAD-EDV-System unterstützt. PAD steht für „Protokollier-, Anzeigen- und Datenmodul“ und soll die Beamten so weit wie möglich von mehrfacher zeitraubender Verwaltungsarbeit befreien bzw. diese auf das unbedingt notwendige Mindestmaß reduzieren. Mit der Einführung von PAD müssen Daten nur mehr einmal eingegeben werden und (fast) alle notwendigen Formulare und Statistikblätter werden weitestgehend automatisiert mit den bereits erfassten Daten befüllt. Viele Doppelgleisigkeiten fallen damit also weg. Angemerkt wird, dass im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses bereits mit den Planungen von „PAD-next-generation“ begonnen wurde, um durch weitere Prozessmodifikationen und einer Erhöhung der software-technischen Leistungsfähigkeit die Applikation noch effizienter zu gestalten.

 

Zu Frage 10:

Im Zuge der Wachkörperreform wurden in Wien neue Organisationsstrukturen geschaffen und die Dienstzeitsysteme den Aufgabenstellungen angepasst. Die Dienstzeitsysteme werden laufend evaluiert und erforderlichenfalls angepasst.

 

Zu Frage 11:

Für den Bereich des Landespolizeikommandos für Wien bestehen keine gesonderten Einsparungsvorgaben.

 

Zu Frage 12:

Mit der Einführung der neuen Vorschrift zur Dienstzeitregelung (Dienstzeitmanagement 2005) ist man von generellen starren Planungsvorgaben abgegangen. Die neue Regelung sieht vor, zusätzliche Dienstleistungen - neben den Plandiensten - flexibel und bedarfsangepasst einzuteilen, um Spitzenbelastungen besser abdecken zu können. Gerade diese Flexibilität – verbunden auch mit der Planung von kürzeren Diensten - ermöglicht einen treffsicheren Personalressourceneinsatz gemäß den bestehenden zeitlichen Belastungskurven.

Zu Frage 13:

Im Zusammenhang mit der Schengenerweiterung wurden im Zuge der Umsetzung der Phase 1 mit 1.1.2008 dem Landespolizeikommando für Wien 100 Planstellen zusystemisiert und damit realisiert. Von diesen eingerichteten Arbeitsplätzen sind mit Stichtag 1.8.2008 53 durch Versetzungen und 41 durch Dienstzuteilungen besetzt. Neuaufnahmen erfolgen nach Maßgabe freier bzw. frei werdender Planstellen.

 

Zu Frage 14:

Es entspricht nicht den Tatsachen, dass „das Budget des Landespolizeikommandos Wien bereits erschöpft ist und der Ankauf von wichtigem Inventar nicht mehr durchgeführt werden kann“.

Dem Landespolizeikommando Wien und der Bundespolizeidirektion Wien stehen im laufenden Jahr 2008 vorerst Aufwendungsbudgetmittel in Höhe von € 31.285.000 zur Verfügung. Den üblichen Budgetvollzugsusancen entsprechend, wird derzeit die Budgetmittelzuweisung aller nachgeordneten Behörden und Dienststellen, so auch die Zuweisung für Wien, mit dem Ziel evaluiert, einen allfälligen Mehr- oder Minderbedarf auszugleichen.

Diese, vom Büro für Budget, Logistik und Infrastruktur der Bundespolizeidirektion Wien bewirtschafteten Budgetmittel dienen der budgetären Bedeckung der aus gesetzlichen und vertraglichen bzw. rechtsverbindlichen Verpflichtungen resultierenden, bei der Bundespolizeidirektion Wien veranschlagten Kosten, sowie der Ausgaben, die von der Bundespolizeidirektion Wien zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes bei der Behörde und der Dienststelle getätigt wurden bzw. werden. Die budgetäre Bedeckung der Kosten für die Beschaffung von Inventar im haushaltsrechtlichen Sinn, d.h. von „bundeseigenen Gegenständen, die einer Dienststelle zum dauernden Gebrauch“ dienen, orientiert sich an den Beschaffungsrichtlinien des BM.I bzw. der Aufgabenverteilung zwischen der Zentralleitung und den nachgeordneten Dienststellen und Behörden und erfolgt nur zu einem Teil, nämlich in Form der Beschaffung so genannter „geringwertige Wirtschaftsgüter“, d.s. Güter, deren Preis inkl. MWSt. unter € 400,00 beträgt, zu Lasten der der Bundespolizeidirektion Wien zugewiesenen Budgetmittel.

Mit Stichtag 4. August 2008 hat die Bundespolizeidirektion Wien einen Betrag in Höhe von € 23.564.818,43 budgetwirksam abgerechnet. Ferner wurden Rechnungen in Höhe von € 821.700,07 gebucht aber noch nicht zur Anweisung gebracht und schließlich wurde für die bis zum Jahresende 2008 noch zu leistenden rechtsverbindlichen Zahlungen mit einem Betrag in Höhe von € 4.707.887,28 vorgesorgt und bestehen noch nicht erfüllte Bestellungen mit einem Auftragsvolumen von € 1.082.592,99. Diese detaillierte Darstellung zeigt, dass wesentliche Investitionen entweder bereits getätigt und abgerechnet wurden oder aber deren budgetäre Bedeckung sichergestellt ist.

 

Zu Frage 15:

Einleitend ist festzuhalten, dass gegen die geforderte Einführung einer Mehrbelastungsvergütung für Exekutivbedienstete in Ballungszentren grundsätzliche Bedenken bestehen. Vor einer endgültigen Auseinandersetzung mit der Thematik wird jedoch das Ergebnis der Evaluierung der Schengenerweiterung abzuwarten sein.

Erst nach vollständiger Umsetzung der damit im Zusammenhang stehenden personellen und organisatorischen Neustrukturierung wird es möglich sein, die gegenständliche Forderung einer endgültigen Beurteilung zu unterziehen.

 

Zu Frage 16:

Die Mehrdienstleistungen, die im Zuge der polizeilichen Maßnahmen im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft 2008 erforderlich waren, wurden bzw. werden gemäß den dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen abgegolten.