4792/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.09.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten zum NR Königsberger-Ludwig und GenossInnen haben an mich am           10. Juli 2008 die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4814/J-NR/2008 betreffend "Aufstockung des Personalstandes der Polizei" eingebracht.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 4 bis 7:

Die mit der Schengenerweiterung verbundenen organisatorischen Änderungen durch den Übergang von systematischen Grenzkontrollen zu selektiven polizeilichen Kontrollen (Aus-gleichsmaßnahmen) bedingen unter anderem auch personelle Maßnahmen, um entsprechend den Verkehrströmen im gesamten österreichischen Transitstreckennetz im Schienen- und Straßenverkehr und in Ballungsräumen verstärkte kriminal-, verkehrs- und fremdenpolizeiliche Kontrollmechanismen einzurichten.

 

Dies bedeutete in einer ersten Phase neben der Einrichtung von Arbeitsplätzen für Ausgleichsmaßnahmen (Basis für den Aufbau einer Österreich weiten Ausgleichsmaß-nahmenstruktur), die Belassung eines Großteils des bis 21.12.2007 in der Grenzkontrolle und Überwachung eingesetzten Personals im Hinterland mit entsprechender Aufgabenadaptierung, um in einem mehrmonatigen Zeitraum entsprechende Erfahrungen gewinnen zu können.

 

Im Herbst 2008 wird in einer zweiten Phase eine umfassende Analyse der polizeilichen Entwicklungen durchgeführt und anhand dieser Erkenntnisse und der aktuellen polizeilichen Lage die weitere Strategie entwickelt und darauf aufbauend ein zielgerichtetes Organisationskonzept erstellt. Die schrittweise Realisierung dieses Konzeptes ist ab Ende 2008 (Phase 3) vorgesehen.

 

Zusammenfassend wird daher festgehalten:

Diese – mit dem Bundeskanzleramt abgestimmte - stufenweise Umsetzung hat zur Folge, dass die gesamte neue organisationsbezogene Planstellensystemisierung erst nach Abschluss der Phase 3 feststeht. Die Einrichtung der neuen 483 Arbeitsplätze in der Phase 1 war ein Zwischenschritt und stellt eine Teilverlagerung, der aus der Grenzdienststellenstruktur resultierenden Gesamtzahl der Planstellen dar. Eine Zuordnung zu bestimmten Grenzdienststellen wurde nicht vorgenommen. Eine detaillierte dienststellenbezogene Planstellensystemisierung aller Dienststellen kann daher erst nach Umsetzung der gesamten neuen Organisationsstruktur (Phase 3) erstellt werden.

 

Entgegen der Aussage von Frau Bundesministerin a.D. Doris Bures vom 21. August 2007, worin sie meint, dass das freiwerdende Grenzpersonal eingespart werden könne, bin ich der Meinung, dass jede und jeder dieser Beamtinnen und Beamten einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit in Österreich darstellt.

 

Zu Frage 2:

Die Polizeiinspektion Amstetten ist mit Stichtag 1. Juli 2008 mit 33 Planstellen systemisiert.  Der tatsächliche Stand beträgt 34 Bedienstete. Das Bundesministerium für Inneres ist im Zusammenwirken mit dem Landespolizeikommando für Niederösterreich bestrebt, ein dem jeweiligen Belastungsgrad entsprechendes Soll-/Ist-Verhältnis zu erwirken. Bei Dienstzuteilungen zu anderen Dienststellen wird ebenfalls soweit möglich die individuelle Belastung der betroffenen Dienststellen berücksichtigt. Derartige Dienstzuteilungen zu überregional Exekutivdienst leistenden Organisationseinheiten kommen letztlich auch den Entsendedienststellen zu Gute. Temporäre Belastungsspitzen werden darüber hinaus durch bezirksinterne Dienstzuteilungen ausgeglichen.

 

Die Planstellen-/Personalsituation liegt laut Feststellung des LPK Niederösterreich im landesweiten Vergleich in einem belastungsadäquaten Verhältnis.

 

Zu Frage 3:

Die Einrichtung eines Karenzpool ist Teil eines beabsichtigten Maßnahmenpakets, um möglichst rasch ausgebildete Ersatzkräfte für Abwesenheiten von Polizistinnen und Polizisten zu erwirken, die beispielsweise infolge Karenz nach Mutterschutzgesetz oder Väter-Karenzgesetz abwesend sind. Die Rahmenbedingungen werden gegenwärtig auf verschiedenen Ebenen vorbereitet. Neben gesetzlichen Adaptierungen (BDG-Novelle) sind gegenwärtig auch die Gespräche mit dem Bundeskanzleramt noch nicht abgeschlossen, weshalb derzeit auch noch keine definitive Aussage über die konkrete Beschaffenheit dieses Karenzpools sowie die dazu angestrebte flexible Bedarfsverwendung im Polizeidienst während der ersten beiden Jahre nach Absolvierung der Grundausbildung gemacht werden kann.

 

Die Einrichtung eines Pools ist jedenfalls Wunsch meines Ressorts – eine Zustimmung durch das Bundeskanzleramt wäre deswegen sehr wünschenswert.