4808/AB XXIII. GP

Eingelangt am 11.09.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0039-I/PR3/2008     DVR:0000175

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a  Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,     . September 2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4821/J-NR/2008 betreffend Gmunden: verkaufter Seebahnhof – ÖBB-Trassenführung II, die die Abgeordneten DI Dr. Wolgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde am 11. Juli 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wurde bereits ein Bescheid betreffend Einstellung des Streckenteils Engelhof – Gmunden Seebahnhof erteilt? Wenn nein, bis wann ist ein solcher Bescheid voraussichtlich zu erwarten? Liegt bereits eine Stellungnahme des Landes OÖ vor? Wenn ja, was ist der Inhalt dieser Stellungnahme?

 

Antwort:

Das Ermittlungsverfahren zu dem Einstellungsantrag ist noch anhängig. Es wird damit gerechnet, dass dieses Verfahren in den nächsten 14 Tagen mit Bescheid erledigt ist.

 

Eine Stellungnahme des Landes liegt vor und es wurde gegen die "dauernde Einstellung der Teilstrecke Gmunden/Engelhof ‑ Gmunden/Seebahnhof kein Einwand erhoben".

 

Frage 2:

Bei der Vertragserrichtung des Seebahnhofverkaufs wurde ein immerwährendes Servitut für die Eisenbahntrasse im derzeitigen Bestand vereinbart. Wird diese Trasse nun wie oben beschrieben tatsächlich verkauft werden? Wenn ja, warum?

 

Antwort:

Laut Mitteilung der ÖBB-Holding AG soll die Trasse gemäß Regionalbahnkonzept des ÖBB-Konzerns verkauft werden. Es gibt auf diesem 2 km langen Streckenabschnitt weder Nachfrage im Personen- noch im Güterverkehr, insofern ist eine weitere Betriebsbereithaltung nicht gerechtfertigt und eine sinnvolle Nachnutzung anzustreben.

 

 

Frage 3:

Gibt es derzeit aktuelle Verkaufsverhandlungen für den Streckenteil Engelhof – Gmunden Seebahnhof? Wenn ja, mit welchen InteressentInnen werden diese Verkaufsverhandlungen geführt? Wer führt diese? Welcher Preis wird von der ÖBB dafür gefordert und wie wird dieser Preis kalkuliert?

 

Antwort:

Laut Mitteilung der ÖBB-Holding AG laufen derzeit Verkaufsverhandlungen. Da die Verkaufsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, können lt. ÖBB-Holding AG aus geschäftspolitischen Gründen keine weiteren Details zum Verkaufsstatus bekannt gegeben werden.

 

Frage 4:

Wie hoch waren konkret die Verkaufsprovisionen bzw. Maklergebühren, die die ÖBB Immobilienmanagement GmbH von der ÖBB Infrastruktur Bau AG bei der Abwicklung des Verkaufs des Seebahnhof-Geländes an die VFI & Co KG in Summe erhalten hat? Gab es weitere Provisionszahlungen im Rahmen dieses Verkaufsgeschäftes? Wenn ja, an wen und in welcher Höhe?

 

Antwort:

Laut Mitteilung der ÖBB-Holding AG hat die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH für die Vermittlung des Kaufvertrages insgesamt eine Provision in Höhe von 3 % des Kaufpreises erhalten. Davon entfielen 18,4 % auf die Käuferin und 81,6 % auf die ÖBB-Infrastruktur Bau AG. Darüber hinaus sind laut ÖBB-Holding AG für die Vermittlung des Kaufvertrages keine Provisionen geflossen. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler die Verrechnung von Provisionen in doppelter Höhe zulässig wäre.

 

Frage 5:

Liegt ein Antrag auf Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung für eine Veränderung von Eisenbahnanlagen in diesem Abschnitt beim zuständigen Landeshauptmann bzw. Ihrem Ministerium vor? Wenn ja, was ist der konkrete Inhalt dieses Antrages und wann wurde dieser eingebracht?

 

Antwort:

Es liegt weder im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie noch ‑ nach Rückfrage ‑ beim zuständigen Landeshauptmann ein Antrag auf Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung vor.

 

Frage 6:

Welche Unterschiede ergeben sich aus der Einleitung eines Stilllegungsverfahrens nach §29 Eisenbahngesetz vor dem 1.6.2008 im Vergleich zu demselben Schritt ab dem 1.6.2008 im Einzelnen, z.B. bei Beteiligten o.ä.?

 

Antwort:

Es erfolgte mit der Änderung des Eisenbahngesetzes (EisbG) im Jahre 2006 (BGBl I Nr. 125) eine Trennung in ein Verfahren zur Bewilligung der Einstellung des Betriebes einer Strecke oder Streckenteiles (§ 28 EisbG) und in ein Auflassungsverfahren im Hinblick auf Beseitigung oder erforderliche Vorkehrungen (§ 29 EisbG). Gegenüber dem allgemeinen Nachweis der Bemühungen um Übernahme einer Strecke mit der Möglichkeit der Veranlassung einer öffentlichen Interessentensuche durch die Behörde ist nunmehr vorher eine Interessentensuche mit Einholung verbindlicher Angebote durch das Eisenbahn(infrastruktur)unternehmen vorgesehen.

Die Möglichkeit einer vorübergehenden Einstellung ist nunmehr mit höchstens drei Jahren befristet.

 

Das Anhörungsrecht des Landeshauptmannes besteht weiterhin unverändert.

 

Im § 29 EisbG sind nunmehr auch nicht-öffentliche Eisenbahnen miteinbezogen.

 

Nunmehr hat der Inhaber einer Eisenbahn, der nicht ident sein muss mit dem Eisenbahnunternehmen, das den Betrieb einstellt, die beabsichtigten Beseitigungen oder Vorkehrungen anzuzeigen.

 

Erst danach ist ‑ gegenüber der Bestimmung im vorherigen § 28 Abs. 3 EisbG ‑ bei einer dauernden Einstellung ein Ermittlungsverfahren des zuständigen Landeshauptmannes über allfällige weitere Beseitigungen oder Vorkehrungen zu führen.

 

Neu ist die Verpflichtung zur Anzeige der durchgeführten Auflassung.

 

Es erfolgt nunmehr auch eine bescheidmäßige Feststellung der Auflassung.

 

Ergänzend wurden diese Bestimmungen über die Auflassung nunmehr sinngemäß auch für Bauten vorgesehen, welche bereits errichtet wurden und deren eisenbahnrechtliche Baugenehmigung für erloschen erklärt wurde.

 

Fragen 7 und 8:

Wann hat die Interessentensuche stattgefunden?

 

Wann wurden die Ergebnisse der – offenbar zum Zeitpunkt des Stilllegungsantrags noch nicht abgeschlossen – Interessentensuche nachgereicht?

 

Antwort:

Laut Mitteilung der ÖBB-Holding AG wurde die Interessentensuche von der ÖBB-Infrastruktur Bau AG im Zeitraum vom Samstag 26. April 2008 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 11. Mai 2008 und unter Zuschlag von 3 Tagen für den Postlauf durchgeführt. Als Anzeigentext diente eine mit dem Stab Unternehmensrecht abgestimmte Vorlage. Es hat sich kein Interessent für den Betrieb der Normalspurstrecke Ausfahrt Engelhof (km 25,202) bis Gmunden Seebahnhof beworben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Werner Faymann