4813/AB XXIII. GP

Eingelangt am 15.09.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0166-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4913/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „geplanter Anschlag auf die Strafvollzugsverwaltung“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Mit der vom Parlament im Mai 2006 beschlossenen Novelle zum Strafvollzugsgesetz wurde die Vollzugsdirektion als Dienstbehörde I. Instanz und Vollzugsoberbehörde eingerichtet. Dieser Organisationsmaßnahme lag die Konzeption zu Grunde, wonach die Vollzugsdirektion für die operativen und die Stabsstelle Strafvollzug für die strategischen Angelegenheiten des Straf- und Maßnahmenvollzuges zuständig sein sollte.

Aus Anlass dieser Gesetzesnovelle wurde meine damalige Amtsvorgängerin als Justizministerin mit im Wesentlichen gleichlautenden Entschließungen des National- und Bundesrates ersucht,

1. nach Einrichtung der Vollzugsdirektion, im Sinne einer dezentralen Organisation und einer damit einhergehenden Stärkung der Anstalten zu prüfen, welche Agenden den Anstalten übertragen werden können und dies in weiterer Folge konsequent umzusetzen, und

2. dem Nationalrat bis Jänner 2008 einen Fortschrittsbericht über die Erfahrungen mit der Neuorganisation und die geplanten weiteren Schritte die Organisation der Justizwache betreffend, vorzulegen.

In Entsprechung dieser Entschließungen habe ich die Innere Revision des BMJ im November 2007 damit beauftragt, das derzeitige Zustandsbild (,,der Stabsstelle Strafvollzug sowie der Vollzugsdirektion ") einschließlich der Mitarbeiterzufriedenheit zu beschreiben sowie gegebenenfalls Ansatzpunkte für Adaptierungen im Kompetenzgefüge, Nachjustierungen im Arbeitsablauf oder Verbesserungen im Zusammenwirken zu erarbeiten. In diesem Sinn soll durch entsprechende Erhebungen auf allen Organisationsebenen ermittelt werden, wie sich die Kompetenzaufteilung, das Führungsverhalten, der lnformationsfluss und die Zusammenarbeit insbesondere im dienstrechtlichen Bereich entwickelt bzw. bewährt haben.

Da sich die Revision als umfangreich erwiesen hatte, wäre eine Berichterstattung bis Ende Jänner 2008 nicht ergiebig gewesen. Ich habe daher der Frau Präsidentin des Nationalrates mit Schreiben vom 12. Februar 2008 einen Zwischenbericht über den Stand der Evaluierungsarbeiten zum damaligen Zeitpunkt erstattet.

Zu 4 bis 6:

Die Revision hat einen dringenden Änderungsbedarf in Bezug auf die Organisation der Strafvollzugsverwaltung festgestellt. So besteht der Bedarf nach einer zentralen, universell verantwortlichen Führungsstruktur in der Strafvollzugsverwaltung und der Wunsch ebenso wie der Bedarf nach einer weiteren Stärkung der Kompetenzen der Leiterinnen und Leiter der Justizanstalten.


Ausgehend von diesem Revisionsergebnis habe ich eine Projektgruppe mit der Schaffung einer einheitlichen zentralen Steuerungsebene im Bundesministerium für Justiz als oberste Dienst- und Vollzugsbehörde in einer Generaldirektion (Sektion) unter Zusammenführung sämtlicher den Strafvollzug betreffenden Kompetenzen sowie ferner mit der Übertragung der dienstbehördlichen Zuständigkeiten an die Leiterinnen und Leiter der Justizanstalten beauftragt. Die Vollzugsdirektion wird von den strategisch-operativen Aufgaben weitestgehend entlastet, wodurch eine Konzentration auf die Kernfunktionen als operative Vollzugsoberbehörde erfolgt. Damit werden die Kompetenzen und Zuständigkeiten der Leiterinnen und Leiter der Justizanstalten nachhaltig im Sinne einer wirkungsorientierten Verwaltungsstruktur gestärkt und ihnen mit der Vollzugsdirektion eine hochqualifizierte Servicestelle zur Verfügung gestellt. Mit der Errichtung einer Generaldirektion für den Strafvollzug werden die Kompetenzen und Ressourcen innerhalb des Justizressorts in sinnvoller Weise gebündelt. Der schon geringe Anteil des "Overheads" von ca. 2,3% soll weiter verringert werden.

Entsprechend dem Auftrag des Hohen Hauses und in Übereinstimmung mit den Zielen der künftigen Haushaltsreform werden weitere Agenden im Dienst- und Besoldungsbereich an die Leiterinnen und Leiter der Justizanstalten übertragen und damit Ergebnis- und Ressourcenverantwortung weitestgehend zusammengeführt.

Ich habe in diesem Sinn der Frau Präsidentin des Nationalrates und dem Herrn Präsidenten des Bundesrates jeweils mit Note vom 19. Juni 2008 abschließend über das Evaluierungsergebnis berichtet. Die Änderungen in der Organisation der Strafvollzugsverwaltung sollen mit 1. Jänner 2009 in Kraft treten.

Zu 7:

Die zuständigen Personalvertretungsorgane wurden gem. § 14 Abs. 1 lit. g PVG befasst und mit diesen das Einvernehmen hergestellt.

Zu 8:

Nein, eine Änderung des Strafvollzugsgesetzes ist nicht erforderlich.

. September 2008

(Dr. Maria Berger)