4814/AB XXIII. GP
Eingelangt am 15.09.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0168-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4920/J-NR/2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen, haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „EO-Novelle 2008, BGBl. 37/2008 sowie Erlass des Bundesministeriums für Justiz vom 15.5.2008 BMJ-B12.118/0003-I 5/2008 – Internetversteigerung, Kfz-Abfrage“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1, 5 und 6:
Die Abfrage nach § 25b EO wurde in der Gesetzesvorbereitung der Exekutionsordnungs-Novelle 2008 vom Bundesministerium für Justiz mit dem Bundesministerium für Inneres, bei dem die zentrale Zulassungsevidenz geführt wird, abgestimmt. In der Gesetzesvorbereitung sind auch keine Einwendungen zur Durchführbarkeit hervorgekommen.
Die Abfrage nach § 25b EO kann nunmehr durch sämtliche Gerichtsvollzieher durchgeführt werden (siehe Erlass des Bundesministeriums für Justiz, BMJ‑Pr6114/0002-Pr 5/2008, vom 25. Juli 2008). Lediglich für einen kürzeren Übergangszeitraum, der bei Schaffung eines neuen Instituts nichts Ungewöhnliches darstellt, war kurzfristig eine Bündelung der Abfrage bei den zentralen Planungs- und Leitungseinheiten erforderlich.
Zu 2:
Der Durchführungserlass zur EO-Nov. 2008 dient der näheren Ausführung und damit der Umsetzung seiner gesetzlichen Grundlage; er widerspricht der EO-Nov. 2008 nicht.
Zu 3 und 4:
Die Abfrage nach § 25b Abs. 2a EO aus der zentralen Zulassungsevidenz nach § 47 Abs. 4 KFG erfolgt nach dem Gesetz auf Grund einer Anfrage des Gerichts durch jeden Gerichtsvollzieher. Damit ist aber lediglich ausgesagt, dass letztlich nur das gerichtliche Entscheidungsorgan dazu berufen ist, eine derartige Anfrage auszulösen; es ist nicht notwendigerweise so, dass sich das Gericht dazu nicht seines Hilfsapparates in Form der Justizverwaltung bedienen darf. Verschiedentlich - etwa in den §§ 406 und 410 EO ist im Gesetz sogar ausdrücklich angeordnet, dass der Präsident des Oberlandesgerichts die nötigen Vorkehrungen zu treffen hat, wenn bestimmte Exekutionshandlungen in einer großen Zahl anfallen.
Zu 7:
Ja.
Zu 8:
Auf die Beantwortung zu Frage 7. darf verwiesen werden.
Zu 9:
Ja.
Zu 10:
Die Schaffung einer eigenen Justizplattform ist nach der EO möglich und zulässig. Es stehen derzeit aber mindestens zwei Plattformen zur Verfügung, auf denen es ebenso wie bei einer allfälligen justizeigenen Plattform möglich ist, Fahrnisse zu versteigern. Die ersten Erfahrungen bestätigen die Annahme, dass die exekutive Versteigerung von Fahrnissen im Internet schon nach ihrer Mengenstruktur die Schaffung einer eigenen Justizplattform, die Fixkosten an Personal- und Sachaufwand generieren würde, derzeit nicht rechtfertigt. Ich werde jedoch nach einem angemessenen Beobachtungszeitraum die Erfahrungen mit exekutiven Versteigerungen im Internet evaluieren lassen.
. September 2008
(Dr. Maria Berger)
|
|
BEILAGE |
||||||
|
REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ |
|||||||
|
BMJ-Pr6114/0002-Pr 5/2008 |
|||||||
|
|
|||||||
|
|
|
||||||
|
|
|
Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichtes |
|
|
|||
|
|
|
Wien |
|||||
|
|
|
Graz |
|||||
|
|
|
Linz |
|||||
|
|
|
Innsbruck |
|||||
|
|
|||||||
|
Betrifft: |
Kfz-Abfrage
gemäß § 25b Abs. 2a EO |
|
|||||
Mit Erlass vom 15. Mai 2008, BMJ-B12.118/0003-I 5/2008, wurde im Zusammenhang mit den Änderungen der Exekutionsordnung durch die EO-Novelle 2008 auf die technischen Probleme bei der Einräumung der Berechtigung zur Abfrage des Kfz-Registers beim Bundesministerium für Inneres für sämtliche Gerichtsvollzieher hingewiesen und als vorübergehende Lösung die Berechtigung für zehn Personen aus dem Kreis der Bediensteten der FEX-PuL vergeben.
Parallel dazu wurden die Anstrengungen, beim Bundesministerium für Inneres die Zustimmung zur Einräumung dieser im § 25b Abs. 2a EO geschaffenen Berechtigung für sämtliche Gerichtsvollzieher zu erwirken, fortgeführt.
Diese Bemühungen waren nunmehr erfolgreich, sodass ab sofort sämtlichen Gerichtsvollziehern die Möglichkeit dieser Abfrage zur Verfügung steht.
Sämtlichen Gerichtsvollziehern werden die Zugangsdaten mit individuellem Mail übermittelt.
Ebenso wurde durch Einschaltung der VJ-Info 29/2008 vom 25. Juli 2008 auf diesen Umstand hingewiesen.
|
25. Juli 2008 |
Elektronisch gefertigt