4816/AB XXIII. GP

Eingelangt am 15.09.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen
haben am 17. Juli 2008 unter der Zl. 4867/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend
Förderungsabsage für das Südfilmfest Amstetten“
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 7:

Für die Umsetzung der bilateralen Programme und Projekte der Österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) ist die Austrian Development Agency (ADA)
verantwortlich. Die ADA ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und trifft die
Entscheidung über Projektförderungen selbständig.

Grundlage der Entscheidungen der ADA ist das jährlich fortgeschriebene Dreijahres-
programm der Österreichischen Entwicklungspolitik, das den inhaltlichen Rahmen für
Förderungen von Projekten vorgibt. Darin sind auch die Schwerpunktregionen der OEZA
dargestellt. Das Dreijahresprogramm ist auf der ADA-Homepage veröffentlicht und somit
allen Förderwerbern bekannt.


Gemäß Auskunft der ADA wurde das Südfilmfestival Amstetten seit seiner Gründung
unterstützt. Eine automatische jährliche Fortschreibung von Förderungen ist nicht möglich,
sondern ist in jedem Fall von der Übereinstimmung mit den regionalen und thematischen
Schwerpunkten der OEZA abhängig. Im Jahr 2008 konnte keine Förderung aus Mitteln der
OEZA erfolgen, da der regionale Fokus des Festivals dieses Jahr außerhalb der
Schwerpunktsetzungen der OEZA liegt.

Förderwerber werden laut Auskunft der ADA stets dahingehend beraten, Förderansuchen
möglichst früh einzureichen. Ihnen wird auch im Bestätigungserhalt ihres Antrags mitgeteilt,
dass die Projektentscheidung ca. 3 Monate nach Einreichfrist erfolgt. Eine neuerliche
Einreichung von Projekten mit verändertem Programm bei einer zukünftigen Einreichfrist ist
grundsätzlich möglich.