4817/AB XXIII. GP

Eingelangt am 15.09.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
18. Juli 2008 unter der Zl. 4926/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Türkische Holdings (Islam-Holdings): Wertlose Beteiligungen -
Underground Banking - organisierter Anlagebetrug in Westeuropa“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3, 24 und 55:

Der Österreichischen Botschaft in Ankara sind derartige Fälle und Ermittlungen aus
türkischen Medien bekannt. In diesen Berichten wurde kein Bezug zu Österreich hergestellt.
Bislang haben sich in Zusammenhang mit den dargestellten Fällen keine betroffenen Personen
an mein Ressort bzw. die Österreichische Botschaft in Ankara gewandt.

Zu den Fragen 4 bis 23, 25 bis 29, 31 bis 46, 48 bis 51, 53, 54, 56, 61 und 62:

Diese Fragen fallen nicht in die Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums für europäische
und internationale Angelegenheiten (BMeiA) bzw. sind nicht Gegenstand der Vollziehung.

Zu Frage 30:

Dem BMeiA ist kein Rechtshilfeersuchen im genannten Zusammenhang bekannt, wobei
Rechtshilfeersuchen aus Deutschland, Luxemburg, der Türkei und der Schweiz entweder
direkt an die zuständigen Justizbehörden (Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften) oder das
Bundesministerium für Justiz gerichtet werden.

Zu Frage 47:

Das BMeiA verfügt über keine diesbezüglichen Informationen.

Zu Frage 52:

Nach den meinem Ressort vorliegenden Informationen wurde das Thema Islam-Holdings in
keinem EU-Gremium releviert.

Zu den Fragen 57 und 59:

Derartige Kontakte hat es nicht gegeben.

Zu Frage 58:

Die Geltendmachung von Ansprüchen durch österreichische Geschädigte in der Türkei wäre
Gegenstand der Prüfung der türkischen Gerichtsbarkeit im Einzelfall. Das BMeiA ist gerne
bereit, Personen, die dies wünschen, durch die Österreichische Botschaft Ankara im Rahmen
der konsularischen Betreuung etwa durch Vermittlung eines geeigneten Rechtsbeistands zu
unterstützen.

Zu Frage 60:

Herr Necmettin Erbakan war von 1996 bis 1997 türkischer Ministerpräsident und hat in dieser
Funktion Österreich keinen offiziellen Besuch abgestattet. Auch die genannte Demonstration
ist meinem Ressort nicht bekannt.