482/AB XXIII. GP
Eingelangt am 07.05.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0023 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. MAI 2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Klement, Kolleginnen
und Kollegen vom 7. März 2007, Nr. 468/J, betreffend Betreibung
des Fernheizwerk-Klagenfurt in Übereinstimmung mit den IPPC -
Anforderungen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Klement, Kolleginnen und Kollegen vom 7. März 2007, Nr. 468/J, betreffend Betreibung des Fernheizwerk-Klagenfurt in Übereinstimmung mit den IPPC - Anforderungen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Ja, für dieses Vorhaben wird vom Amt der Kärntner Landesregierung derzeit ein UVP-Verfahren durchgeführt.
Zu den Fragen 2 und 4:
Die künftigen CO2-Emissionen des GDK Klagenfurt unterliegen selbstverständlich der Kontrolle durch den Emissionshandel. Es wird somit eine Emissionsobergrenze („Cap“) eingezogen. Die Zuteilung von Emissionszertifikaten wird unter der Voraussetzung der tatsächlichen Inbetriebnahme aus der Zertifikatereserve für Neuanlagen vorgenommen werden, wobei dieser Vorgang „Kyoto-neutral“ erfolgt (d.h. es werden keine neuen Emissionseinheiten für die Periode 2008-2012 geschaffen). Darüber hinaus gehende Emissionen müssen durch Zukauf von Zertifikaten belegt werden.
Zu Frage 3:
Das neue Gaskraftwerk wird ältere Anlagen in der Region ersetzen. Wenn es dazu beiträgt, die Fernwärmeversorgung weiter zu forcieren (Ersatz von Einzelheizungsanlagen, z.B. auf Basis von Heizöl), kann es zu einer Reduktion der Luftschadstoffemissionen im Sinne der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-RL) beitragen.
Der Bundesminister: