4820/AB XXIII. GP

Eingelangt am 16.09.2008

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BM für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0132-I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

 
Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 12. SEPT. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Ruperta Lichtenecker,

Kolleginnen und Kollegen vom 17. Juli 2008, Nr. 4894/J,

betreffend Erhalt der Mehrwegflasche

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Juli 2008, Nr. 4894/J, teile ich Folgendes mit:

 


Zu den Fragen 1 und 2:

 

Zutreffend ist, dass in den letzten Jahren ein Mehrwegrückgang zu verzeichnen ist. Dieser ist unter anderem auf den Konsumententrend in Richtung Einweg (Convenience, Außer-Haus-Konsum, Werbung und Preise des Handels, etc.) zurückzuführen. Festzustellen ist, dass im Bereich der Sammlung und Verwertung von Getränkeverpackungen die gesteckten Ziele der „Nachhaltigkeitsagenda für Getränkeverpackungen“ jeweils erreicht wurden.

 

Der Ausbau bzw. Erhalt von Mehrwegsystemen würde auf der einen Seite Verbote bzw. Beschränkungen von Einwegverpackungen bedingen, die sowohl gemäß Verpackungs-richtlinie bzw. EU-rechtlich als auch wettbewerbsrechtlich nicht zulässig sind. Andere Maßnahmen wie Pfand auf Einweg führen – wie die Erfahrungen aus Deutschland zeigen – letztendlich nicht zum gewünschten Ergebnis.

 

Seitens der Wirtschaft wurde daher mit einem neuen Konzept eine Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsagenda vorgelegt, mit dem die durch den Mehrwegrückgang verursachten Umweltbelastungen ausgeglichen und sogar überkompensiert werden sollen.

 

Seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde dazu sichergestellt, dass die Überprüfbarkeit der Zielerreichung und der gesetzten Maßnahmen durch entsprechende Nachweise und Dokumentationen gewährleistet ist.

 

Zu Frage 3:

 

Die durch die neue Nachhaltigkeitsagenda verpflichteten Branchen sind grundsätzlich von den Vorgaben des Kyotoprotokolls und seiner nationalen Umsetzung nicht unmittelbar betroffen. Die freiwillige Selbstverpflichtung stellt nun einen wichtigen und darstellbaren Beitrag zur Erreichung der Reduktionsziele dar und hat somit auch Vorbildcharakter für andere Wirtschaftszweige.

 

Zu den Fragen 4 und 6:

 

Neben dem derzeit schon stattfindenden Wettbewerb der im Bereich gewerblich anfallender Verpackungen tätigen Systeme soll auch im Bereich der haushaltsnah anfallenden Verpackungen ein fairer Wettbewerb zwischen Systemen möglich sein. Damit kann auch den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben entsprochen werden.

 

Ziel der Novellierung der Verpackungsverordnung ist jedenfalls, auch unter verschärften Wettbewerbsbedingungen die bisherigen europaweit vorbildhaften Sammel- und Verwertungserfolge zu erhalten bzw. zu steigern. Das derzeitige Sammelnetz wird daher hinsichtlich Dichte, Flächendeckung und Bequemlichkeit erhalten bleiben. Ebenso werden die derzeitigen ambitionierten Erfassungs- und Verwertungsvorgaben beibehalten.

 

Unvermeidbar ist allerdings, dass mehr Wettbewerb (der zu Kostensenkungen führen soll) bei Gewährleistung von fairen Rahmenbedingungen auch einen höheren Administrations- und Kontrollaufwand erfordert, der möglichst gering zu halten sein wird.

 

Zu Frage 5:

 

Die Frage der Verantwortlichkeit der Inverkehrsetzer bzw. der Sammel- und Verwertungssysteme für die gesamte Marktmenge an Verpackungen ist Gegenstand der laufenden Beratungen. 

 

 

Der Bundesminister: