4824/AB XXIII. GP

Eingelangt am 16.09.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0041-I/PR3/2008     DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a  Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,     . September 2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4847/J-NR/2008 betreffend Finanzierung von ÖPNV-Infrastruktur in städtischen Großräumen, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 15. Juli 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Wie stehen Sie angesichts Ihrer entsprechenden Ankündigung z.B. anlässlich des letzten Klimagipfels oder in Salzburg zur Entwicklung eines „Bundesgesetzes zur Finanzierung von ÖPNV-Infrastruktur in städtischen Großräumen“ mit folgenden Inhalten:

·         Grundsätzliche Gleichstellung der übrigen städtischen Großräume mit schienen- bzw. oberleitungsgebundenen Nahverkehrsmitteln mit Wien

·         Inhaltliche Gleichstellung der entsprechend aufwendigen Netzausbauten bei Straßenbahn und O-Bus sowie StadtRegional-Bahn-Projekte insbesondere hinsichtlich einer Mitfinanzierungsverantwortung mit der derzeitigen Regelung für den Wiener U-Bahn-Ausbau

·         Öffnung der derzeitigen Bundes-Kofinanzierung für den Wiener U-Bahn-Ausbau für Straßenbahnprojekte in Wien sowie StadtRegional-Bahn-Projekte im Raum Wien


·         gegebenenfalls auch Unterstützung von unterirdisch zu führenden Teilstrecken von Straßenbahn- oder StadtRegional-Bahn-Projekten, keinesfalls jedoch Ermutigung oder Zwang weiterer österreichischer Städte zu unwirtschaftlichen, teuren „Voll-U-Bahn-Projekten“ als Voraussetzung  für die Gewährung von Bundes-Kofinanzierung

·         Abstellen der Mittelvergabe auf vorher festgelegte sachliche Kriterien, wie den „verkehrlichen Nutzen“ (vgl. Deutschland), den Stand der Baureife, die Mitfinanzierungsbereitschaft durch Stadt/Gemeinden und Land und den Beitrag zur Reduktion des städtischen/regionalen CO2-Ausstoßes

 

Welche konkreten Maßnahmen a) haben Sie in diesem Zusammenhang bereits im Einzelnen gesetzt, b) werden Sie in diesem Zusammenhang wann im Einzelnen Ihren wiederholten Ankündigungen folgen lassen?

 

Antwort:

Die mir in der Anfrage richtigerweise zugeschriebenen Aussagen hinsichtlich einer Ausweitung der finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für eine Verbesserung der regionalen und innerstädtischen Verkehrssysteme kann ich nur wiederholen und bestärken. Als Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit, welches meinen Vorstellungen derartiger Projekten entspricht, kann ich das am 28.08.2008 in Linz vorgestellte Regio-Liner Konzept als Alternative zur City S-Bahn anführen. Diese Regionalbahnverbindung in Linz zwischen dem Hauptbahnhof und dem Mühlkreisbahnhof ist ein Beispiel für ein Projekt, welches sich in einem starken regionalen/kommunalen Interesse befindet. Solche Projekte sind zu unterstützen, da sie wichtig für den Klimaschutz sind und den Menschen als eine echte Alternative für ihre persönliche Mobilität dienen können. Da die Errichtungskosten für solch wichtige Nahverkehrsprojekte meist für die betroffenen Gebietskörperschaften (Land und Stadt) wie sie richtig ausführen, zu hoch sind und vom Bund heute nur minimal gefördert werden können, ist es mein Anliegen, dass es unter einer neuen Regierung einen eigenen Budgettopf für derartige Projekte gibt, die der Bund dann mit bis zu 50% fördern kann.

 

Für mich persönlich ist auch eine gesetzliche Regelung durchaus vorstellbar und sinnvoll, sofern die für eine Gewährung von Zuschüssen maßgeblichen Kriterien hinreichend genau umschrieben werden können. Gegebenenfalls könnten Zuschüsse auch auf Grundlage von detaillierteren projektspezifischen Vereinbarungen geleistet werden.

 

Die derzeitigen Unterstützungsmöglichkeiten für innerstädtische Verkehrssysteme fallen aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes 2008 ausschließlich in die Kompetenz des Bundesministers für Finanzen. Auf Grund der einseitigen Aufkündigung der Regierungsarbeit durch den Koalitionspartner konnte ich seit meinen Ankündigungen im April dieses Jahres keine weiteren Schritte in die von mir beabsichtigte Richtung setzen. Konkret wollte ich an Hand eines Projektes in Salzburg mit dem Koalitionspartner grundsätzlich verhandeln, leider ist es dazu nicht mehr gekommen. Ich kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch keine Aussagen dahingehend treffen, welche konkreten Maßnahmen im Einzelnen in der nächsten Legislaturperiode gesetzt werden können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Werner Faymann