483/AB XXIII. GP
Eingelangt am 07.05.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0025 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. MAI 2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen
und Kollegen vom 7. März 2007, Nr. 470/J, betreffend den Anbau
gentechnisch veränderter Nutzpflanzen in der Europäischen Union
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 7. März 2007, Nr. 470/J, betreffend den Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen in der Europäischen Union, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Mit der Übernahme des Aquis Communautaire der EU musste Rumänien auch im Beitrittsvertrag die GVO-Rechtsnormen übernehmen. Da die Roundup Ready Sojabohne in der EU zwar für den Import (seit 1996) nicht aber für den Anbau zugelassen ist, musste Rumänien im letzten Jahr den GVO-Anbau dieser Sojabohne einstellen. Bei einem Inspektionsbesuch der Europäischen Kommission (DG SANCO) bei den rumänischen Behörden im Sommer 2006 wurde von den dortigen Behörden mitgeteilt, dass der Anbau von GVO-Sojabohne ab 1.1.2007 verboten ist. Stattdessen wird sich Rumänien nur mit gentechnikfreiem Sojasaatgut aus Mitgliedstaaten der EU versorgen.
Zu Frage 2:
Durch den EU-Beitritt Rumäniens sind in diesem Kontext keinerlei Auswirkungen auf die österreichischen Gentechnik-Verbote zu erwarten. Zudem ist die österreichische Saatgut-Gentech-nik-Verordnung Garant dafür, dass in Österreich nur auf Gentechnikfreiheit überprüftes Saatgut in Verkehr gebracht wird.
Zu Frage 3:
In Aktion 8 des EU-Bio-Aktionsplans ist „Mehr Transparenz in der Verordnung durch Definition der Grundprinzipien der ökologischen Landwirtschaft“ festgelegt. Mit der Revision der EU-Bio-Verordnung soll dieses Ziel erreicht werden. An den Grundfesten der biologischen Landwirtschaft wird mit dem Entwurf nicht gerüttelt. Er präzisiert bestimmte Regelungen und lässt in manchen Bereichen den Mitgliedstaaten mehr Spielraum für eigene Regelungen; das gilt insbesondere für die Gemeinschaftsverpflegung, aber auch für andere Bereiche. Das EU-Bio-Logo soll in Zukunft wichtiger werden, da es sich verpflichtend auf den für den Konsumenten bestimmten verpackten Waren befinden und durch eine Herkunftsbezeichnung ergänzt werden muss. Das Kontrollsystem wird an die im Lebensmittelbereich üblichen Standards angepasst. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erwartet sich durch die neuen Regelungen keine besonderen Auswirkungen auf die boomende Bio-Landwirtschaft.
Zu Frage 4:
Die EU-Gesetzgebung zu GVO war eigentlich nicht Gegenstand des WTO-Streitfalles. Die USA, Argentinien und Kanada haben das Moratorium angegriffen. Das Panel hat schließlich festgestellt, dass das behauptete Moratorium nicht existiere, dass es aber Unzulänglichkeiten im procedere (unverhältnismäßige Verzögerungen) gäbe.
Zu Frage 5:
Die nationalen Verbotsverordnungen wurden wegen mangelnder Risikoanalyse vom Panel als nicht WTO-konform angesehen. Österreich strebt ein hohes Niveau bei der Risikobewertung an, weshalb im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend wissenschaftliche Studien durchgeführt wurden, die die österreichischen Verbote stützen. Die österreichische Haltung zu GVO in der Landwirtschaft ist nach wie vor unverändert: Keine Auspflanzung von gentechnisch veränderten Pflanzen, solange offene Fragen zur Koexistenz, aber auch zur Risikobewertung nicht geklärt sind. Der Versuch der EK, die österreichischen Importverbote aufzuheben, ist im Umweltministerrat am 18.12.2006 zum zweiten Mal gescheitert. Weitere Konflikte in der Frage der Importverbote können aber nicht ausgeschlossen werden. Außerdem werden die Gegner im WTO-Streitfall weiterhin auf die Aufhebung der Importverbote pochen.
Zu Frage 6:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass für die Gentechnikkennzeichnung von Lebensmitteln die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend zuständig ist.
Mit der österreichischen Charta für Gentechnikfreiheit sowie mit den Gentechnik-Vorsorge-Gesetzen der Länder wird eine Absicherung der Gentechnikfreiheit unternommen, um den Konsumenten den Bezug gentechnikfreier Lebensmittel zu sichern.
Der Einsatz von GVO (einschließlich Futtermittel) ist in der biologischen Landwirtschaft verboten. Fleisch, das von Tieren stammt, die mit genetisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, dürfen nicht mit dem Hinweis „Bio“ gekennzeichnet werden. Derzeit werden im Rahmen einer Arbeitsgruppe des österreichischen Lebensmittelcodex Empfehlungen für die Kennzeichnung von Lebensmitteln aus gentechnikfreier Produktion erarbeitet.
Der Bundesminister: