4830/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.09.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0140-I/A/3/2008

Wien, am  16 . September 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4886/J betr. die Aushungerung der Bundesjugendvertretung  der Abgeordneten Zwerschitz, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Gemäß Österreichischer Bundesverfassung liegt Kinder- und Jugendarbeit in der Kompetenz der Länder, weshalb das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend eng mit den Landesjugendreferaten zusammenarbeitet.

Im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik sind bis Ende des Jahres noch zahlreiche Maßnahmen vorgesehen, wobei in den nächsten Monaten nachfolgende prioritär umgesetzt bzw. abgeschlossen werden:

 

 

Frage 2:

Basis- und Projektförderung erhalten 2008 gemäß dem Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG) folgende 5 parteipolitische Jugend­organisationen:

 

NAME

SUMME  €

Sozialistische Jugend Österreich

406.968,10

Junge ÖVP

436.037,30

Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ)

174.414,90

Generation Zukunft Österreich - Freiheitliche Jugend Österreich

58.138,30

Grünalternative Jugend Österreich

159.880,30

 

Basisförderung erhalten 2008 gemäß dem B-JFG folgende 26 verbandliche Bundes-Jugendorganisationen:

 

NAME

SUMME  €

Österreichische Alpenvereinsjugend

145.345,70

Bund Europäischer Jugend / JEF

145.345,70

Evangelische Jugend Österreich

72.672,80

Österreichische Gewerkschaftsjugend

145.345,70

Österreichisches Jungvolk – Kinderwelt

36.336,40

Österreichische Jungarbeiterbewegung

36.336,40

Katholische Jugend Österreich

145.345,70

Katholische Jungschar Österreich

145.345,70

Österreichischen Kinderfreunde

145.345,70

Naturfreundejugend Österreich

72.672,80

Pfadfinder u. Pfadfinderinnen Österreich

145.345,70

Österreichischen Pfadfinderbund

14.534,60

Österreichische Landjugend

145.345,70

Österreichische Schülerunion

36.336,40

Bnei Akiva

7.267,30

Haschomer Hasair

7.267,30

Kolping Österreichisches Bundessekretariat

36.336,40

Österreichische Jungbauernschaft

72.672,80

Pennäler Ring Österreich

14.534,60

Österreichische Naturschutzjugend

14.534,60

Verein Jugend für eine geeinte Welt

14.534,60

Österreichische Blasmusikjugend

145.345,70

Muslimische Jugend Österreich

36.336,40

Österreichische Trachtenjugend

36.336,40

Akademisches Forum für Außenpolitik Österreich (AFA)

14.534,60

Österreichisches Jugendrotkreuz

72.672,80

 

 


Nachstehende Jugendorganisationen haben im Jahre 2008 (bis zum 31. Juli 2008) Projekt­förderungen erhalten:

 

NAME

WIDMUNG

SUMME  €

Paneuropa-Jugend Österreich

Durchführung der Paneuropa-Jugendkonferenz 2008 "PanAlp08"

10.000,00

Bund Europäischer Jugend Österreich / Junge Europäische Föderalisten

Projekt Europa 2008

125.500,00

Bund Europäischer Jugend Österreich / Junge Europäische Föderalisten

Projekt DEMO-CULTURE 08

19.854,60

Österreichische Bundes­jugendvertretung

Vorauszahlung bis zum Abschluss des Förderungsvertrages zur Führung der Geschäfte der B-JV in der Höhe von € 323.222,75 (wird als 1. Rate im Förderungsvertrag ausgewiesen), die zweite Rate (ebenfalls € 100.000,--) wird im August 2008 überwiesen werden

100.000,00

Sudetendeutsche Jugend Österreichs (SDJÖ)

Projekt Sommerlager für Kinder und Jugendliche 2008

2.000,00

Mittelschüler-Kartellverband

Projekt Kartellführungsschule in Kremsmünster

22.000,00

Österreichische Kinderwelt - Österreichisches Jungvolk

Projekt Spieletour 2008

36.336,40

Mittelschüler-Kartellverband

Projekt Schülerkalender 2008/2009

50.672,80

Jugend für eine geeinte Welt Verein

Projekt Run4Unity

14.534,60

Kinderfreunde Österreich

Projekt Jahrhundertidee im Interesse der Kinder-Materialien

10.000,00

Kinderfreunde Österreich

Projekt Jahresspiel JA 08!

25.000,00

Kinderfreunde Österreich

Projekt Historisches Pfingsttreffen

30.000,00

Kinderfreunde Österreich

Projekt Bildungsarbeit für ehrenamtlich Engagierte

25.000,00

Kinderfreunde Österreich

Projekt Jahresschwerpunkt Armut & Migration

15.345,70

Kinderfreunde Österreich

Projekt Zukunftskonferenz

40.000,00

Haschomer Hazair

Projekt Winterlager 2008

7.267,30

Österreichische Trachtenjugend

Projekt St. Johanner Friedenstage - Interkulturelles Tanzprojekt

2.506,00

Österreichische Trachtenjugend

Projekt Musizierwochen in Oberalm und Mauterndorf

7.000,00

Österreichische Trachtenjugend

Projekt Integration-Tradition-Tanz und Bewegung

3.780,00

Österreichische Trachtenjugend

Projekt Ideenworkshop 2008 und Tanzfest am See

2.620,00

Österreichische Trachtenjugend

Projekt Musik, Tanz, interkultureller Dialog = Prävention

5.000,00

Österreichische Trachtenjugend

Projekt Jugend-Generationen-Volksgruppen-Nachbarn und Leben im Dorf

3.200,00

Österreichische Trachtenjugend

Projekt Sommer Tanz Tage - Grundlsee 2008

800,00

Österreichische Trachtenjugend

Projekt Fit und G'sund durchs Leben

2.140,00

Österreichische Trachtenjugend

Projekt Kinderferienaktionen

3.550,00

Österreichische Trachtenjugend

Projekt Integration und Suchtprävention

4.400,00

Österreichische Trachtenjugend

Projekt Tanzleiterausbildung und Jugendseminar Auf zum Tanz

1.340,00

Landjugend Österreich

Projekt Landjugend - Alles ist möglich

2.500,00

Landjugend Österreich

Projekt Kraft der Skulpturen

3.000,00

Landjugend Österreich

Projekt Landjugend verbindet

12.000,00

Landjugend Österreich

Projekt Leben im Ort - bist du dort?

11.500,00

Landjugend Österreich

Projekt Wählen mit 16

5.600,00

Landjugend Österreich

Projekt Erlebnis Helfen

6.000,00

Landjugend Österreich

Projekt Bildung forever

6.000,00

Landjugend Österreich

Projekt Erlebniswelt ALM - Vielfalt erleben

9.000,00

Landjugend Österreich

Projekt Wählen will gelernt sein - Demokratie-Kampagne

5.000,00

 

 

Grundsätzlich ist gemäß B-JFG und NR Ausschussfeststellung vorgesehen, dass jene Bundes-Jugendorganisationen, welche Basisförderung erhalten, in derselben Höhe auch Projektförderungen erhalten.

Viele Bundes-Jugendorganisationen haben bislang noch kein/e Ansuchen um Projektförderung gestellt, obwohl Förderungsanträge für 2008 bereits seit Jänner eingebracht werden konnten.

Manche Bundes-Jugendorganisationen haben die Projektförderungen des Jahres 2007 noch nicht abgerechnet, was jedoch Voraussetzung für die Gewährung einer neuen Projektförderung 2008 ist.

 

Es ist daher davon auszugehen, dass in den nächsten Wochen die restlichen Projektanträge der Bundes-Jugendorganisationen in meinem Ressort eingebracht werden.

 

Frage 3:

Seit In-Kraft-Treten des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) wurden die Bundes-Jugendorganisationen sowie die B-JV auf dessen Einhaltung aufmerksam gemacht, insbesondere, da auch im B-JFG gemäß § 3 Abs. 10 die Förderung der Behindertenintegration in den Grundsätzen der Jugendarbeit festgeschrieben ist.

 

Da noch nicht alle Bundes-Jugendorganisationen ihre Websiteangebote barrierefrei überarbeitet hatten, erfolgte seitens meines Ressorts heuer eine Schulung zum Thema „Barriere­freiheit von Webangeboten“ und demnächst wird eine barrierefreie „Muster-Lernseite“ im Internet öffentlich zur Verfügung stehen, um die Jugendorganisationen in ihren entsprechenden Adaptionsarbeiten zu unterstützen.

Weitere Schulungen in Kooperation mit Expert/innen von Behindertenorganisationen hinsichtlich barrierefreier Gebäude und Projekte folgen im Herbst.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 BGStG hat der Bund darauf zu achten, dass geförderte Vorhaben nicht den Grundsätzen dieses Gesetzes widersprechen (§ 6 Abs. 5 BGStG). Daher habe ich den Auftrag erteilt, die Richtlinien des Bundes-Jugendförderungsgesetzes anzupassen, damit den Verpflichtungen und Vorgaben des BGStG nachgekommen wird. Die Richtlinienänderung soll mit 1. Jänner 2009 in Kraft treten.

 

Frage 4:

Bezüglich der Barriefreiheit von Webangeboten des Ressorts darf ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2608/J (XXIII. GP) betreffend Umsetzung des § 1 Abs 3 E-Government-Gesetz verweisen.

 

Weiters darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 990/J (XXIII. GP) verweisen. Dazu ist zu ergänzen, dass die Umbauten im Bundesamtsgebäude Radetzkystraße 2 abgeschlossen sind und das Gebäude nunmehr barrierefrei ist; im Regierungsgebäude Stubenring 1 hat mein Ressort keine Nutzungseinheiten mehr inne.

 

Fragen 5 und 7:

Auf welche Gesamtsumme sich die Fördermittel für die Geschäftsstelle der B-JV im Jahr 2008 belaufen werden und ob diese höher oder niedriger als im Vorjahr sein wird, ist derzeit noch nicht feststellbar, da gemäß Förderungsrichtlinien bis zum 15. Oktober für jede Jugendorganisation – somit auch für die B-JV - die Möglichkeit besteht, Förderansuchen für die Durchführung von Projekten im BMGFJ einzubringen.

 

Für die Basiskosten (Gehälter und Betriebskosten) wird für 2008 ein Fördervertrag über € 323.222,75 mit der Geschäftsstelle der Bundes-Jugendver­tretung (B-JV) - dem Verein Österreichische Kinder- und Jugendvertretung (ÖJV) – geschlossen, was gegenüber dem Vorjahr um € 21.777,25 weniger ist.

 

Etwaige Projektförderungen erfolgen – je nach Antragstellung – zusätzlich zu den genannten € 323.222,75.

 

Frage 6:

Durch das Doppelbudget 2007/2008 sind die Mittel der Bundes-Jugendförderung gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben.

Aufgrund erhöhter Mitgliederzahlen bei einigen Bundes-Jugendorganisationen, die gemäß B-JFG Anspruch auf Basis- und Projektförderung haben, erhöhten sich die Fördersummen für jene Organisationen um insgesamt € 261.622,20.

Die verbleibenden so genannten Restfördermittel verringerten sich daher im Jahr 2008 um genau diese Summe gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt € 1,237.831,--.

 

Die Geschäftsstelle der B-JV ist, wie z.B. auch die beiden Jugendherbergs-organisationen, das Netzwerk Offene Jugendarbeit oder die Österreichischen Jugendinformationsstellen, nicht im Bundes-Jugendförderungsgesetz mit fixen Fördersummen festgeschrieben und wird somit aus den Restfördermitteln finanziert.

 

Bundes-Jugendfördermittel sind prioritär an jene parteipolitischen und verbandlichen Bundes-Jugendorganisationen auszubezahlen, die den Vorgaben des B-JFG entsprechen. 2008 entspricht dies einer Summe von insgesamt € 5,116.169,--.

 

Frage 8:

Das Projekt „Genderize“ wird, wie in der Anfrage ausgeführt, seit dem Jahr 2004 mit großem Erfolg durchgeführt und wurde, solange es als Modellprojekt gelten konnte, vom BMGFJ seit vier Jahren durch die Übernahme der Personalkosten als auch der Sachkosten zu 100% gefördert.

Die Bundes-Jugendvertretung ist beratendes Gremium der Bundesregierung und fällt, da Jugendpolitik Querschnittsmaterie ist, nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts. Die B-JV hat es bislang verabsäumt, bei der inhaltlich zuständigen Frauenministerin um eine Projektförderung anzusuchen.

 

Die Gehaltskosten der Mitarbeiterin der B-JV, die als „Genderbeauftragte“ für die Durchführung des Projekts zuständig ist, werden auch 2008 zu 100% von meinem Ressort getragen.

 

Fragen 9 und 10:

Ich wurde von der B-JV aufgefordert zu prüfen, ob die Jugendarbeit des RFJ dem Bundes-Jugendförderungsgesetz entspricht.

 

Ich bin diesem Anliegen noch im März nachgekommen und habe auf Basis der Beweislegung durch die B-JV und den RFJ sowohl hausintern als auch durch eine renommierte Wiener Rechtsanwaltskanzlei die Förderwürdigkeit des RFJ und dadurch bedingt auch die Förderpraxis gemäß dem Bundes-Jugendförderungsgesetz prüfen lassen.

 


Fragen 11 und 12:

Die grundlegenden Erkenntnisse des Rechtsgutachtens hinsichtlich der B-JV sind:

1.

Eine Projektförderung gemäß § 5 Z2 iVm § 6 Abs. 5 oder Förderungen besonderer Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 5 Z3 iVm § 6 Abs. 6 Bundes-Jugendförderungsgesetz sind unter den in den Richtlinien vorgegebenen Voraussetzungen möglich.

 

2.

Grundsätzlich wäre der die organisatorische Abwicklung der Bundes-Jugendvertretung durchführende Verein (Österreichische Kinder- und Jugendvertretung) antragsberechtigt auf Basis- und Projektförderung, wenn er die im Bundes-Jugendförderungsgesetz und in den Richtlinien vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt. Allerdings mangelt es diesem Verein an der Voraussetzung der 3.000 Mitglieder gemäß § 6 Abs. 1 Bundes-Jugendförderungsgesetz für die Gewährung einer Basisförderung.

 

3.

§ 10 Abs. 1 des Bundes-Jugendvertretungsgesetzes sieht eine klare Regelung vor, wonach dieser Verein, der die Geschäftsstelle der Bundes-Jugendvertretung führt, im Rahmen eines Vertrages für diese Tätigkeit abzugelten ist. Diese Bestimmung verdrängt eine sonstige Förderungsmöglichkeit für dieselbe Tätigkeit (Geschäftsstelle), sodass im Lichte des Bundes-Jugendvertretungsgesetzes die Tätigkeit der Geschäftsstelle über einen Werkvertrag zu finanzieren ist und nicht über Projektförderungen.

 

Frage 13:

Für die Finanzierung der österreichischen Bundes-Jugendorganisationen sind keine Folgen zu erwarten, da diese gesetzlich gemäß B-JFG geregelt ist.

 

Frage 14:

Ich verweise auf die Beantwortung zu Frage 12.

Die Tätigkeit der Geschäftsstelle der B-JV (Basiskosten wie Gehaltskosten und Infrastrukturkosten) ist über einen Werkvertrag zu finanzieren.

Förderungen von Projektvorhaben sind nach wie vor gemäß B-JFG zusätzlich möglich.

 

Frage 15:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu den Fragen 12 und 14.

 

Frage 16:

Ja, ausgenommen Projektvorhaben. Ich verweise dazu auf die Beantwortung der Fragen 12 und 14.

 

Frage 17:

Gemäß § 8 Abs. 3 BGStG (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz) hat der Bund darauf zu achten, dass geförderte Vorhaben nicht den Grundsätzen dieses Gesetzes widersprechen (§ 6 Abs. 5 BGStG). Daher habe ich den Auftrag erteilt, die Richtlinien des Bundes-Jugendförderungsgesetzes abzuändern, damit den Verpflichtungen und Vorgaben des BGStG nachgekommen wird.

 


Da das Regierungsübereinkommen der Bundesregierung eine „Gleichstellung der Bundes-Jugendvertretung mit anderen Sozialpartnern“ vorsieht und die B-JV im Mai in einem Schreiben an das BMGFJ herangetreten ist „die Fördermittel des Ministeriums so zu verwenden, wie wir (B-JV) es für richtig erachten“ (Zitat) soll sowohl dem Regierungsübereinkommen sowie dem Wunsch der B-JV nachgekommen werden.

Somit erging Anfang Juni an die B-JV ein diesbezügliches Vorschlagspapier meines Hauses mit dem Ersuchen um Rücksprache mit den Mitgliedsorganisationen und um darauffolgende Stellungnahme, die bislang im Ressort noch nicht eingegangen ist.

 

Die wesentlichen Inhalte des Vorschlagsschreibens sind:

1.     Nachhaltige finanzielle Absicherung der B-JV durch Richtlinienänderung

2.     Eigenständige Mittelverwendung durch die B-JV

3.     Übertragung der Verantwortung vom BMGFJ an die Mitgliedsorganisationen der B-JV und somit

4.     Gleichstellung mit anderen Sozialpartnern

 

Durch eine Richtlinienänderung könnte den Bundes-Jugendorganisationen – unabhängig von deren jeweiligen Basis- und Projektförderungen - zusätzlich eine zweckgewidmete Förderung für die Zahlung des Mitgliedsbeitrages an ihre Interessensvertretung, die B-JV, gewährt werden.

 

Förderungen von Projekten der B-JV durch den Bund, die EU oder andere Fördergeber bleiben davon unberührt.

 

Unabhängig von oben erwähntem Finanzierungsmodell der B-JV durch ihre Mitglieder erfolgt durch das BMGFJ gemäß B-JVG per Werkvertrag die Sicherstellung für die Finanzierung der Geschäftsführung.

 

Frage 18:

Eine Förderung ist davon abhängig, ob der RFJ im Jahre 2009 die Vorgaben des  Bundes-Jugendförderungsgesetzes - insbesondere § 7 Abs. 2 – erfüllt und er einen Antrag gemäß B-JFG stellt.

 

Frage 19:

Es wurde eine 13-seitige Darstellung, die auch auf der Website der B-JV nachzulesen war, mit der Forderung nach einem Stopp der Förderungen übermittelt, sofern sich der RFJ (Mitgliedsorganisation der B-JV und auch Mitglied der Geschäftsstelle der B-JV, des Vereins der Kinder- und Jugendvertretung) nicht glaubwürdig von den gegen ihn angeführten Verfehlungen distanziert. Weiters wurde ich per OTS ersucht, die Förderungen an den RFJ zu stoppen und zu prüfen, ob die Jugendarbeit des RFJ den in § 3 B-JFG festgeschriebenen Grundsätzen entspricht.

 


Fragen 20 und 21:

Laut B-JV hat der RFJ bzw. Mitglieder des RFJ in Presseaussendungen, öffentlichen Reden und Stellungnahmen sowie in seiner Zeitung Tangente gegen §3 Abs. 6 des B-JFG verstoßen und „schaffe ein Umfeld und Klima, welche als menschenverachtend, rassistisch und verhetzend zu beurteilen sei“ (Zitat).

 

Ich habe daher die Auszahlung der Förderung an den RFJ gestoppt und eine rechtliche Prüfung veranlasst, die die Einholung weiterer entsprechender Stellungnahmen und stichhaltiger Beweismittel (Primärquellen) erforderlich machte, die sowohl von der B-JV als auch vom RFJ übermittelt wurden und nach Legung des Gutachtens eine schriftliche, öffentliche  Erklärung samt Distanzierung seitens des RFJ zur Folge hatte.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin