4832/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.09.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am     September 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0126-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4868/J vom 17. Juli 2008 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationen kurz vor den Wahlen 2008 beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Nicht zuletzt auf Grund der Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes zählt auch die Information der Öffentlichkeit betreffend die Belange der Finanz- und Steuerpolitik zu den Aufgaben meines Ressorts. Um eine breite Zielgruppe zu erreichen, ist es dabei notwendig, Medien einzusetzen, die von vielen Menschen wahrgenommen werden.

 

Zur Kommunikation der Erhöhung des Pendlerpauschales, welche einen bereits wirksamen wichtigen Beitrag meines Ressorts zum Thema Entlastung vor allem jener Menschen darstellt, welche infolge eines langen Arbeitsweges besonders von den hohen Treibstoff­preisen betroffen sind, wurde dementsprechend die Kommunikationsschiene der Schaltung von Anzeigen in Tages- und Wochenzeitungen, aber auch in Online-Portalen gewählt.

 

Im Juli 2008 wurden in diesem Sinne zur Information der Bevölkerung die nachstehend dar­gestellten Anzeigenschaltungen in Printmedien veranlasst. Die dabei angeführten Kosten verstehen sich jeweils inklusive Umsatzsteuer:

 

Medium 

Einschaltdatum

Kosten in €

HEUTE WIEN, NÖ

04.07.2008

8.215,20

PRESSE

04.07.2008

9.651,60

BB BGLD GESAMT

09.07.2008

2.082,00

BB NÖ GESAMT/26 AUSGABEN

16.07.2008

9.230,40

BB OÖ GESAMT

16.07.2008

1.946,40

BB SBG GESAMT

09.07.2008

3.120,00

BB TIR GESAMT

09.07.2008

4.142,40

KLEINE ZEITUNG KOMBI

05.07.2008

12.409,20

WR. BEZIRKSZEITUNG

16.07.2008

8.718,00

KRONE BUNT

20.07.2008

16.087,20

KRONE GESAMT

04.07.2008

25.605,60

KURIER GESAMT

05.07.2008

10.993,20

VOLLTREFFER OBERKÄRNTEN

11.07.2008

902,40

OÖN

05.07.2008

8.035,20

OÖR GESAMT SONNTAG

13.07.2008

23.212,80

SN STAMMAUSGABE

05.07.2008

8.472,00

SBG WOCHE GESAMT

10.07.2008

2.283,60

TTZ GESAMT

05.07.2008

23.058,00

STANDARD

04.07.2008

8.245,20

TIPS GESAMT+AMSTETTEN+MELK

09.07.2008

9.655,20

VN

05.07.2008

13.056,00

ÖSTERREICH COLDSET GESAMT

06.07.2008

12.745,20

Summe

 

221.866,80

 


Darüber hinaus wurde die Kommunikationsschiene des Internets durch nachstehende Schaltungen im Monat Juli 2008 genutzt; auch hier verstehen sich die angeführten Kosten jeweils inklusive Umsatzsteuer:

 


Webadresse

Werbeform

Start

Ende

Kosten in €

derstandard.at

Sitebar

16.07.2008

05.08.2008

10.200,00

kurier.at

Content Ad

10.07.2008

10.08.2008

9.600,00

salzburg.com, nachrichten.at

Sitebar und

Contend Ad

10.07.2008

10.08.2008

8.400,00

wirtschaftsblatt.at, wienerzeitung.at, dasjournal.at,

boerse-express.com

Content Ad

10.07.2008

10.08.2008

2.868,76

Summe

 

 

 

31.068,76

 

Hinzu kommen € 5.482,72 als Agentur- und Traffichonorar sowie € 1.658,40 an Server­kosten.

 

Druckkostenbeiträge wurden im Juli 2008 keine geleistet.

 

Zu 4.:

Bis zum Einlangen der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage wurden ein­schließlich der Kosten für aufgelegtes Informationsmaterial wie Folder und Broschüren im Jahr 2008 € 1,427 Mio. inklusive Umsatzsteuer vom Bundesministerium für Finanzen für Informationsaktivitäten aufgewendet.

 

Zu 5.:

Im Frühling dieses Jahres wurde im Rahmen der Initiative „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ gemeinsam mit dem Wirtschaftsblatt eine Beilage gestaltet. Die dabei be­handelte Initiative stellt ein wichtiges Projekt für die österreichische Wirtschaft dar und auch der europäische Kontext ist von großer Bedeutung: Sowohl der Europäische Rat auf
EU-Ebene als auch andere EU-Länder haben ähnliche Projekte zur Entlastung von Unternehmen ins Leben gerufen.
Die Kosten – einschließlich der Umsatzsteuer und der Werbeabgabe – für diese Beilage „Kompakt“ im Wirtschaftsblatt konnte zwischen der Wirtschaftskammer, der Industriellen Vereinigung, der Europäischen Kommission und meinem Ressort gesplittet werden, wobei folgender Aufteilungsschlüssel vereinbart wurde: die Europäische Kommission hat € 7.500,--, die Wirtschaftskammer € 16.002,--, die Industriellen Vereinigung € 9.450,-- und mein Ressort € 19.278,-- getragen.

 

Eine weitere Kooperation – und zwar zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und meinem Ressort – stellte das Internetportal „Energiesparportal.at“ dar. Da die Probleme und Herausforderungen des Klimawandels schon seit langem nicht mehr ausschließlich Um­weltschutzorganisationen beschäftigen, sondern als wichtige und ernstzunehmende Themen in Gesellschaft und Politik übergegangen sind, wurden in dem Portal ministeriumsüber­greifend die wichtigsten Bereiche zu den Themen Energiesparen und Innovation dargestellt. Schwerpunkte lagen dabei auf Energiesparen im Haushalt, beim Hausbau, im Gewerbe und in der Freizeit. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten nicht nur Hinweise darauf, wie Energie gespart werden kann, sondern auch, welche Förderungen beispielsweise beim Einbau von energiesparenden Fenstern oder der Anbringung von Wärmedämmung erwartet werden können. Im Rahmen dieser Kooperation beteiligten sich das Bundesministerium für Wirt­schaft und Arbeit sowie das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit jeweils € 12.000,-- brutto, das Bundesministerium für Finanzen leistete einen Beitrag von € 16.800,-- brutto.

 

Zu 6.:

Die Nationalratswahlen im September dieses Jahres dürfen uns nicht daran hindern, unserer Informationsverpflichtung nachzukommen und die Bürgerinnen und Bürger über für sie rele­vante Themen möglichst breit und vielschichtig zu informieren. Ich sehe es daher unverän­dert als eine nicht zuletzt aus den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes abzu­leitende Aufgabe meines Ressorts, die Öffentlichkeit betreffend die Belange der Finanz- und Steuerpolitik zu informieren. Das Bundesministerium für Finanzen hat daher im August eine weitere Inseratenserie zum Thema Entlastung geschaltet, wobei ein Schwerpunkt der Infor­mationsschaltungen auf dem Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer gelegen ist. Entsprechend der Zielsetzung der Information einer breiten Öffentlichkeit wurden dabei folgende Printmedien vorgesehen: Heute, Bezirksjournal, Furche, Presse, Bezirksblätter – Bgld, NÖ, OÖ, Sbg, Tirol, Kleine Zeitung, Krone bunt, Krone gesamt, Kurier, Die neue Oberösterreichische, NÖN, Osttiroler Bote, Volltreffer Oberkärnten, Neues Volksblatt, OÖN, SN, TTZ, Standard, Tiroler Woche, VN, Wann & Wo, Der Ennstaler, Woche – Kärnten, Steiermark. Für diese Schaltungen wurden Mitteln in der Höhe von in Summe € 228.383,12 brutto reserviert.

 

Zu 7.:

Zunächst weise ich darauf hin, dass Inserate aus kommunikationstechnischer Sicht kurz und prägnant sein müssen, um beim Betrachter wahrgenommen und auch verstanden zu werden. Aus diesem Grund wurde im gegenständlichen Fall das Thema Pendlerpauschale thematisch herausgegriffen ohne im Detail auch Ausführungen zu den anderen Entlastungsmaßnahmen wie der Absenkung der ALG-Beiträge, die ebenfalls mit 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, aufzunehmen. Bei dem in diesem Zusammenhang errechneten und auch dargestellten Betrag, bis zu welchem das Gesamtpaket eine Entlastung des Einzelnen bedeutet, ist sowohl die Entlastung, die ausschließlich Pendlern zu Gute kommt, als auch die Entlastung, die Niedrigverdiener durch die Absenkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge erhalten, berücksichtigt. Da Pendler durch diese beiden Maßnahmen besonders und in höherem Ausmaße eine Entlastung erhalten als andere Niedrigverdiener sind die Pendler auch thematisch besonders herausgegriffen worden. Selbstverständlich profitieren nämlich Pendler mit niedrigem Einkommen nicht nur von der Anhebung der Pendlerpauschalen, sondern auch von der Absenkung der ALG-Beiträge.

 

Zu a.:

Die angesprochene Angestellte erhält einen Pendlerzuschlag von bis zu € 130,-- und nicht nur € 90,--, da im Jänner 2008 in Entsprechung eines Antrages nach § 27 GOG zum Ökolo­gisierungsgesetz 2007 der Pendlerzuschlag noch einmal auf bis zu € 130,-- erhöht wurde. Weiters erfährt die angesprochene Angestellte eine Entlastung durch die Absenkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge von € 25,50 pro Monat oder € 357,-- im Jahr. Durch die im Jahr 2008 wirksam gewordenen Maßnahmen profitiert diese Angestellte daher mit bis zu € 487,-- im Jahr. Zieht man nur die Maßnahmen heran, die im Jahr 2008 im Parlament beschlossen wurden, profitiert sie mit € 397,-- im Jahr.

 

Zu b. und c.:

Die Entlastung beträgt je nach Einkommen und individueller Situation bis zu € 600,-- im Jahr. Selbstverständlich erhält nicht jeder Arbeitnehmer € 600,--. Dies wurde seitens des Bundes­ministeriums für Finanzen auch niemals behauptet. Vielmehr hängt die Entlastung des Einzelnen bis hin zum genannten Betrag vom tatsächlichen Einkommen ab. Die hier ge­schilderten Einkommensverhältnisse bedeuten eine Entlastung der Pendlerin von bis zu € 308,50 Euro im Jahr 2008, da die Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erst mit 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist. Im Jahr 2009 beträgt die Entlastung bis zu € 487,-- im Jahr.

 

Zu d.:

Der angesprochene Angestellte profitiert in diesem Fall nur von der Erhöhung der Pendler­pauschale, da er über den Grenzen für die Senkung der ALG-Beiträge liegt. Er profitiert je nach Entfernung vom Wohnort mit bis zu € 169,-- im Jahr. Im Jahr 2008 beträgt die Entlastung € 84,50, da die Erhöhung des Pendlerpauschales erst mit 1. Juli 2008 wirksam geworden ist.

 

Zu e.:

Der betreffende Angestellte profitiert mit bis zu € 192,-- im Jahr von den Entlastungs­maßnahmen. Im Jahr 2008 beträgt die Entlastung € 96,--.

 

Zu f.:

Um in Folge der hier thematisierten Maßnahmen ab 1. Juli 2008 eine Entlastung von bis zu € 600,-- pro vollem Jahr lukrieren zu können, muss man beispielsweise ein Einkommen von € 1.100,-- brutto pro Monat und Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.