4837/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.09.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 16. September 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0194-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4910/J betreffend „Business Success, Scientology und AMS“, welche die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 17. Juli 2008 an mich richteten, stelle ich einleitend fest, dass es Ziel einer verantwortungsvollen Politik ist, die im Zusammenhang mit Sekten und sektenähnlichen Gruppierungen auftretenden Probleme – wie das Erzeugen extremer persönlicher Abhängigkeitsverhältnisse – mithilfe entsprechender Informations- und Beratungsangebote zu vermeiden.

 

Im gegenständlichen Fall ist – wie schon wiederholt dargestellt – keinerlei direkte AMS-Förderung des fraglichen Kursinstituts erfolgt. Unterstützt wurden nur Einzelpersonen und Unternehmen, die bei „Business Success“ aus arbeitsmarktpolitischer Sicht zu befürwortende Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch nahmen. Diese  Kurse wurden jedenfalls nicht – wie in Ihrer Anfrage behauptet – als ein „AMS-Angebot“ dargestellt. Vielmehr wurde im Rahmen einer elektronischen Weiter-bildungsplattform darüber informiert. Die bislang auch dort zu findenden Qualifizierungsangebote von „Business Success“ wurden dabei eindeutig als Kursangebote präsentiert, die nicht vom AMS beauftragt und zur Verfügung gestellt werden und die ausschließlich in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Bildungseinrichtung   fallen. Der generelle Zweck dieses speziellen Informationsservice des AMS ist es, Interessierten einen Gesamtüberblick über die Qualifizierungsprogramme von insgesamt 2.800 Kursträgern zu geben.

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Seit dem Jahr 2000 bekamen 15 arbeitslose Personen Beihilfen zu den Kurskosten. 154 Personen nahmen im Rahmen der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte an Maßnahmen teil. An Beihilfen für Kurskosten wurden insgesamt € 26.823,91 und für die Qualifizierung für Beschäftigte insgesamt € 121.598,12 aufgewendet.

 

Im Fall der Kurskostenförderung ist der Förderungswerber und -empfänger die jeweilige arbeitslose Person, wobei – wie z.B. auch bei „Business Success“ – einzelne Unternehmen zu einer Einstellungszusage erst unter der Bedingung der Absolvierung einer bestimmten Qualifizierungsmaßnahme bei einem bestimmten Kursanbieter bereit sind. Bei der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte ist der Förderungswerber und -empfänger das jeweilige Unternehmen, das die zu schulende Person beschäftigt. Zwischen der ausgewählten Schulungseinrichtung und dem Arbeitsmarktservice besteht jedenfalls in beiden Fällen keinerlei Rechts- oder Förderbeziehung.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Möglichkeiten einer entsprechenden Anpassung der Förderbestimmungen bzw. der Förderpraxis wurden eingehend überprüft. Für einen nicht arbeitsmarktpolitisch begründeten Ausschluss oder eine Förderbeschränkung von Unternehmen auf Grund eines Naheverhältnisses zu Scientology fehlt es an entsprechenden gesetz-lichen Grundlagen. In Österreich besteht überdies auch kein System der Zertifizierung, das eine Handhabe für eine differenzierte Behandlung geben könnte.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

16 Personen nahmen im Rahmen der „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte“ an Qualifizierungsmaßnahmen der Fa. Praun Consulting teil.

 

Die Entscheidung, welches Unternehmen mit der Durchführung der Schulung beauftragt wird, obliegt den Arbeitgebern der Mitarbeiter/innen und somit den Förderungsempfängern, an die hiefür insgesamt € 9.966,57 ausbezahlt wurden.

 

In keinem der Fälle war Praun Consulting Vertragspartner und Förderungsempfänger des Arbeitsmarktservice.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Förderbarkeit einer Maßnahme ist vom AMS gemäß dem gesetzlich vorgegebenen Auftrag nach arbeitsmarktpolitischen Kriterien zu beurteilen und zu entscheiden. Sofern etwa das eingehend zu prüfende Kursangebot unsachgemäße, nicht         arbeitsmarktbezogene Inhalte – wie z.B. die Werbung für Sekten oder sektenähn-liche Gruppierungen – aufweist, ist dafür auch keine Beihilfe des AMS zu gewähren. Ein Spezifikum von bewährten Förderinstrumenten wie der Qualifizierung für Beschäftigte ist aber auch, dass die Auswahl der Bildungseinrichtung nicht durch das AMS, sondern den jeweiligen Betrieb entsprechend seiner autonom festzulegenden Qualifizierungs- und Personalentwicklungsstrategien erfolgt. Die Möglichkeiten des AMS, auf derartige Entscheidungen Einfluss zu nehmen, sind daher stark eingeschränkt.


Antwort zu Punkt 6a der Anfrage:

 

Da „Business Success“ bzw. Praun Consulting keine Förderungsempfänger und daher nicht Vertragspartner des AMS waren und sind, ist auch keine Einflussnahme auf die Zusammensetzung und Berechnung der Kurskosten möglich. Inwieweit in den Kurspreisen von „Business Success“ Lizenzgebühren kalkuliert sind, entzieht sich der Kenntnis des AMS.

 

 

Antwort zu Punkt 6b der Anfrage:

 

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass im Fall von „Business Success“ bzw. Praun Consulting keine Förderung oder Beauftragung durch das Arbeitmarktservice erfolgt ist.

 

Bei Beauftragungen durch das AMS bestünde für alle am Vergabeverfahren teilnehmenden Bildungseinrichtungen die Anforderung, den vorgegebenen Qualitäts-kriterien zu entsprechen. Grundsätzlich ist bei auf dem Markt auftretenden Unternehmen allerdings von der Rechtmäßigkeit ihres Bestands und der von ihnen ausgeübten Geschäftstätigkeit auszugehen. Ohne das Vorliegen bestimmter Bieter-eigenschaften, insbesondere wenn diese von strafrechtlicher Relevanz sind, besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben keine Möglichkeit, Unternehmen von Vergabeverfahren bzw. Förderungen generell auszuschließen.

 

 

Antwort zu Punkt 6c der Anfrage:

 

Es ist nicht üblich, dass das AMS die von Kursinstituten angewendeten Methoden anerkennt.

 

 

Antwort zu Punkt 6d der Anfrage:

 

Es sind keine diesbezüglichen Beschwerden bekannt.