4838/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.09.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 16. September 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0196-IK/1a/2008

 

 

In  Beantwortung  der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4911/J betreffend „Business Coaching Partners – Auftragnehmer AMS“, welche die Abgeordneten Karl Öllinger,  Kolleginnen  und  Kollegen  am 17. Juli 2008 an mich richteten, stelle ich einleitend fest,  dass das neuerliche Auftreten von Zahlungsschwierigkeiten eines vom AMS beauftragten Kursinstituts als ein ernstzunehmendes Problem wahrgenommen wird.  Von  Seiten  des  AMS bzw. des sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrats des  AMS  wird im Rahmen der regelmäßig vorzunehmenden Qualitätssicherung der Richtlinien  daher  eingehend zu prüfen sein, inwieweit man bei der Vergabe und Förderung  von  Kursmaßnahmen  über  die  bereits bestehenden Regelungen hinaus die  Wahrscheinlichkeit derartiger Vorfälle minimieren und die soziale Absicherung für die Trainer/innen – nach den schon erfolgten Maßnahmen wie der Einbeziehung von freien Dienstnehmer/innen in den Anwendungsbereich des Insolvenz-Entgelt-sicherungsgesetzes und in die Arbeitslosenversicherung – weiter verbessern kann.

 


Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die nachstehend aufgelisteten Aufträge/Förderverträge wurden mit der Firma BCP abgeschlossen. An die beiden anderen genannten Unternehmen gab es keine Auftragsvergabe durch das AMS.

 


Jahr

AMS

Projektbezeichnung

Gesamt
Bewilligung

Projekt-beginn

Projekt-ende

2003

Wien

Jobcoaching 2003 für RGS Esteplatz/Dresdner Str./Huttengasse

1.675.300,65

14.04.2003

13.06.2004

 

Wien

Berufsorientierung- und Coaching für RGS
Jugendliche/BOCO 2003

81.022,26

25.08.2003

10.10.2003

 

Wien

Berufsorientierung und Coaching für RGS
Jugendliche/BOCO 2003

87.990,48

24.11.2003

06.02.2004

2004

Qualification Career Coaching Center QC3 Schwechat

177.714,65

07.01.2004

31.12.2004

 

Wien

Jobcoaching für Personen ab 31 Jahren

650.639,78

07.06.2004

06.12.2004

 

Qualification Career Coaching Center QC3 West

327.731,76

07.01.2004

31.12.2004

 

Qualification Career Coaching Center QC3
Wiener Neustadt

334.237,38

07.01.2004

31.12.2004

 

Wien

Jobcoaching für Personen ab 25 Jahren (2004/05)

418.419,59

02.11.2004

20.05.2005

 

Wien

Qualifizierungs- u. Vermittlungsunterstützung

1.704.452,65

22.11.2004

31.03.2006

 

Wien

Qualifizierungs- und Vermittlungsunterstützung

1.940.251,66

22.11.2004

31.03.2006

2005

Wien

Berufsorientierung- und Coaching für RGS Jugendliche/BOCO (JASG VIII)

104.190,96

29.08.2005

21.10.2005

 

Berufsorientierung für Wiedereinsteigerinnen

47.751,01

12.09.2005

20.01.2006

 

Wien

Jobexpress für RGS Schloßhoferstraße

808.329,89

18.04.2005

14.07.2006

 

Date4Job

29.955,40

06.06.2005

29.07.2005

 

Berufsorientierung für Wiedereinsteigerinnen

22.079,60

15.03.2005

31.08.2005

 

Qualification Career Coaching Center QC3
Amstetten

252.558,89

03.01.2005

31.12.2005

2006

Jobworking BCP (Beratung und Betreuung)

330.142,40

01.01.2006

31.12.2006

 

Berufsorientierung für Wiedereinsteigerinnen

94.976,06

20.02.2006

14.12.2006

 

Aktivierende Maßnahmen Gmünd

22.818,89

29.05.2006

26.01.2007

 

Wien

Berufsorientierung- und Coaching für RGS
Jugendliche/BOCO (JASG IX)

106.819,22

28.08.2006

22.10.2006

 

Sbg

Berufsorientierung f. Jugendliche (Salzburg)

25.815,02

11.09.2006

24.11.2006

 

Sbg

Aktiv in das Gastgewerbe (Salzburg)

9.343,24

20.11.2006

22.12.2006

 

Wien

Berufsorientierung- und Coaching für RGS
Jugendliche/BOCO (JASG IXa)

76.703,33

04.12.2006

09.02.2007

 

Wien

Jobexpress für RGS Schloßhoferstraße

696.011,04

18.04.2006

13.07.2007

 

Wien

Basisqualifikation in der Finanzdienst-leistung für Frauen

116.850,63

13.02.2006

02.02.2007

 

Date 4 Job

31.146,56

21.08.2006

13.10.2006

 

Qualification Career Coaching Center QC3
Amstetten

263.907,75

02.01.2006

31.12.2006

 

Date 4 Job Amstetten

29.942,72

07.09.2005

15.11.2005

2007

Jobworking BCP 2007 (Beratung und Betreuung)

351.372,00

01.01.2007

31.12.2007

 

Sbg

Deutsch u. intensive Arbeitssuche (Salzburg)

122.379,55

11.04.2007

22.02.2008

 

Berufsorientierung für Wiedereinsteigerinnen

71.927,79

05.03.2007

11.12.2007

 

Qualification Career Coaching Center QC3 WEST

237.556,21

02.01.2007

31.12.2007

 

Sbg

Berufsorientierung für Jugendliche (Salzburg)

25.667,69

10.09.2007

23.11.2007

 

Wien

Powerpool  - Personalized Job Support Center für Jugendliche

103.786,89

15.10.2007

01.08.2008

 

Sbg

Aktiv ins Gastgewerbe

9.903,15

19.11.2007

21.12.2007

 

Wien

Berufsorientierung- und Coaching für RGS
Jugendliche/BOCO (JASG X)

87.166,83

20.08.2007

28.09.2007

 

Wien

Berufsorientierung- und Coaching für RGS
Jugendliche/BOCO (JASG Xa)

86.823,61

03.12.2007

08.02.2008

2008

Jobworking BCP 2008 (Beratung und Betreuung)

346.003,06

01.01.2008

31.12.2008

 

Qualification Career Coaching Center QC3
Amstetten

76.820,62

02.01.2008

31.12.2008

 

Qualification Career Coaching Center QC3 Scheibbs

38.851,70

02.01.2008

31.12.2008

 

Qualification Career Coaching Center QC3
Waidhofen/Ybbs

27.816,36

02.01.2008

31.12.2008

 

Qualification Career Coaching Center QC3 Melk

67.251,52

02.01.2008

31.12.2008

 

Erfahrung zählt! Amstetten

104.986,00

04.02.2008

31.12.2008

 

Erfahrung zählt! Scheibbs/Melk

89.354,45

02.01.2008

31.12.2008

 

Erfahrung zählt! Waidhofen/Ybbs

33.508,26

14.01.2008

31.12.2008

 

Integrationsoffensive 2008

68.067,13

14.01.2008

02.05.2008

 

Sbg

Deutsch und intensive Arbeitssuche

31.697,98

11.02.2008

22.08.2008

 

Berufsorientierung für Wiedereinsteigerinnen

71.999,96

18.02.2008

27.11.2008

 

Sbg

Deutsch und intensive Arbeitssuche für Frauen (Salzburg)

34.892,62

25.02.2008

12.05.2008

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Mit den genannten Firmen bzw. Personen wurden im fraglichen Zeitraum keinerlei Aufträge/Verträge über das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit abge-wickelt.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Nein.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Dem AMS waren keine diesbezüglichen Schwierigkeiten bekannt.

 

 


Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Subunternehmer erbringen Teile der ausgeschriebenen Leistung im Auftrag des Auftragnehmers.  Dies trifft auf die Firma All Professions Human-Resources Personalmanagement  GmbH  nicht  zu.  Die  Firma  All  Professions  Human-Resources  Personalmanagement GmbH scheint bei keinem einzigen der beim AMS im Rahmen von Vergabeverfahren eingereichten Angebote auf. Die Firma All Professions Human-Resources   Personalmanagement   GmbH   ist  der  BCP  gegenüber  lediglich  als Trainer/innenkoordinations-   und Honorarabrechnungsstelle   aufgetreten.   Kenntnis von der Wahrnehmung dieser Funktion erlangte das AMS ausschließlich über von All Professions  Human-Resources  Personalmanagement GmbH an BCP gelegte Honorarabrechnungen für Trainer/innen.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Da  die  Angebote  der BCP an das AMS keine Weitergabe von Auftragsteilen an die Firma All Professions Human-Resources Personalmanagement GmbH als Subunternehmer  vorgesehen  haben,  fehlen  auch  entsprechende  vertragliche  Vereinbarungen.  Die  Vergabe von Subaufträgen ist vergaberechtlich nur zulässig, wenn dies im Angebot  bereits  vorgesehen  ist.  Im  Rahmen der Angebotslegung für die Maß-nahmen  „Qualifizierung und Vermittlungsunterstützung  für  den  gesamten  Wiener Arbeitsmarkt, Teillos 1 für RGS 960“ (Dauer 22.11.2004-31.03.2006) und „Qualifizierung und Vermittlungsunterstützung für den gesamten Wiener Arbeitsmarkt, Teillos 9 für RGS 968“  (Dauer 22.11.2004-31.03.2006) trat etwa die Firma Kapsch als Subunternehmer auf. Es handelte sich hierbei um eine maßnahmenspezifische Weitergabe von Leistungen an einen Subunternehmer (Schweißkurse).

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die  gänzliche  Weitergabe  von  Aufträgen  ist  laut AMS-Richtlinie zur Vergabe von Bildungsmaßnahmen  (BM 1)  auch  in  Übereinstimmung mit den bundesvergabegesetzlichen Bestimmungen unzulässig. Eine teilweise Weitergabe ist hingegen richt-linienkonform.  In jedem Ausschreibungsverfahren wird den Bietern mitgeteilt, bis zu welchem Ausmaß eine Weitergabe an Subunternehmer zulässig ist.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die  Prüfung  der  Bonität sowie der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit erfolgt durch  Vorlage  der  letztgültigen  Lastschriftanzeige  der zuständigen Finanzbehörde und des letztgültigen Kontoauszugs der zuständigen Sozialversicherungsanstalt.

 

Weiters  erfolgt  eine  schriftliche  Erklärung  der Bieter, dass gegen sie kein Konkursverfahren  oder   gerichtliches  Ausgleichsverfahren  eingeleitet  oder   die Eröffnung eines  Konkursverfahrens  nicht   mangels  hinreichenden   Vermögens  abgewiesen wurde und dass sie sich nicht in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben.  Zur  künftigen  Ausdehnung der Bonitätsprüfung wird die Vorlage einer KSV-Auskunft als Bieterverpflichtung in Aussicht genommen.

 

Über die Bonitätsprüfung im eigentlichen Sinn hinaus werden auch alle wesentlichen Elemente der technischen Leistungsfähigkeit, wie Vorhandensein der erforderlichen Kursräumlichkeiten, Ausstattung etc. eingehend geprüft.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Während  eines  laufenden  Auftrages  wird  derzeit  die  Bonität  nicht  abermals überprüft.  Es  wird  jedoch für künftige Fälle die Einführung einer solchen Bonitätsprüfung im Stadium der Auftragsdurchführung überlegt.

 

Bei  einer  Wiederbeauftragung  muss  dann  keine  Eignungsprüfung  durchgeführt werden,  wenn  die  Beauftragung  an  einen  Bieter  erfolgt, der innerhalb der letzten beiden  Jahre  bereits  eine oder mehrere Maßnahmen zur Zufriedenheit des AMS durchgeführt hat.  Sollten  jedoch  aus  welchen Gründen auch immer Zweifel an der Eignung  bestehen, so ist die gesamte oder eine teilweise Eignungsprüfung verpflichtend    durchzuführen.   Eine  Wiederbeauftragung  kann   dann   nur  nach  positiver Eignungsprüfung erfolgen.


Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:

 

Sicherstellungen  in  Form einer Bankgarantie werden in Einzelfällen verlangt. Angesichts der  für  die  Bankgarantie  anfallenden  Kosten  und der damit verbundenen Erhöhung der Auftragskosten für das AMS bzw. Schmälerung des für die Schulung von arbeitslosen  Menschen  zur  Verfügung stehenden Budgets besteht keine generelle Verpflichtung zur Beibringung einer Bankgarantie.

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Über die behauptete Tätigkeit von „All Professions Human-Ressources Personal-management  GmbH“  im  Bereich  der Arbeitsvermittlung sowie eine diesbezügliche Berechtigung  liegen  im Bereich  des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit keinerlei Informationen vor. Es können daher auch keine näheren Angaben über das Vorhandensein   und   die   Erteilung  einer  diesbezüglichen  Berichtigung  gemacht werden. Der Link zu www.allprofessions.at auf der AMS-Homepage wurde gelöscht.

 

 

Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:

 

Ja.  Das  AMS  beauftragt  den  Auftragnehmer  mit  der  Umsetzung von konkreten Konzepten; diese beinhalten sowohl einen Unterrichtsstundenplan als auch die dafür vorgesehenen  Trainer/innen.  Weiters schreibt das AMS Mindestanforderungen bei Trainerqualifikationen  vor; diese werden bei Angebotseinreichung und auch während der laufenden Kursdurchführung überprüft.

 

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Nein.

 


 

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

Dem AMS ist nicht bekannt, dass Trainer/innen bei ihrem Nichterscheinen von Auftragnehmer/innen vertraglich zur Zahlung eines Pönales verpflichtet werden.

 

Eine  derartige  Regelung – sofern sie tatsächlich existiert – ist ausschließlich im Rechtsverhältnis  Kursinstitut – Trainer/in  zu beurteilen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen,  dass  bei  einer  im Verantwortungsbereich des AMS liegenden Kursabsage dem Auftragnehmer selbstverständlich unabwendbare Kosten ersetzt werden.

 

Da es sich beim Rechtsverhältnis Auftragnehmer/in – Trainer/in um ein von der Vertragsbeziehung  AMS  – Auftragnehmer/in  unabhängiges  Rechtsverhältnis  handelt, und  somit  die Trainer/innen in keinem Rechtsverhältnis zum AMS stehen, gibt das AMS weder Muster- oder Normverträge vor, noch prüft es die zwischen diesen Vertragsparteien  geschlossenen  Verträge.  Inwieweit die vertraglichen Vereinbarungen zwischen  Trainer/innen  und  Auftragnehmer/innen den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen, obliegt im Streitfall der Beurteilung der Gerichte. Generell kann jedoch festgestellt werden,  dass sich die Auftragnehmer/innen mit der Abgabe eines rechtsverbindlichen Angebots im Rahmen eines Vergabeverfahrens verpflichten, bei der Durchführung  einer  Maßnahme  die  in  Österreich  geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

 

 

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

Nachdem  es –  wie bereits  dargestellt  – keinerlei  Vertrags-  bzw. Rechtsverhältnis zwischen den betroffenen TrainerInnen und dem AMS gibt, besteht auch keine Verantwortung  des  AMS bzw.  des  Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit für ausbleibende Entgeltzahlungen bzw. Entlohnung.

 


 

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

 

Generell kann dazu – wie schon in der Antwort zu Punkt 16 der Anfrage – angemerkt werden,  dass  sich  die  Auftragnehmer/innen mit der Abgabe eines rechtsverbind-lichen Angebots im Rahmen eines Vergabeverfahrens verpflichten, bei der Durchführung der Maßnahme  die  in  Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

 

Werden  vom Auftraggeber in einem kontradiktorischen Verfahren diesbezügliche schwere  Verfehlungen  nachweislich festgestellt, so ist das betroffene Unternehmen von  künftigen Vergabeverfahren auszuschließen. Sollten die derzeit bei Bildungs-trägern  verstärkt  auftretenden  Überprüfungen  der  Krankenkassen zum Ergebnis kommen, dass es sich bei den von ihnen als freie Dienstnehmer/innen beschäftigten Trainer/innen  in  Wahrheit  um  „echte“ Dienstnehmer/innen  handelt und wird diese Einschätzung auch von der Judikatur geteilt, wäre zu überlegen, in Hinkunft die Verpflichtung zur Begründung von echten Dienstverhältnissen in die Ausschreibungsbestimmungen  aufzunehmen.  Unabhängig  davon  wurde das Problem bereits mit der Einbeziehung  der  freien Dienstnehmer/innen in den Anwendungsbereich des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes  und in die Arbeitslosenversicherung mit 1. Jänner 2008 deutlich entschärft.

 

 

Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:

 

Das  AMS  wird  im  Rahmen  seiner Möglichkeiten zur Klärung noch offener Fragen beitragen.  Adäquate  Unterstützungsangebote für die Betroffenen bei der Durch-setzung  ihrer  Ansprüche stehen im Rahmen von dafür spezialisierten Serviceleistungen (z.B. im Bereich der Arbeitnehmerorganisationen) zur Verfügung.