4839/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.09.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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GZ. BMVIT-11.000/0007-I/PR3/2008 DVR:0000175
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Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer
Parlament 1017 W i e n
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Wien, . September 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4845/J-NR/2008 betreffend Vollzug und Verschärfung des Pkw-VIG, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 15. Juli 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 8:
Sind Sie angesichts der Bedeutung der Autowerbung für die Kundenentscheidung beim Kfz-Kauf und angesichts der Vorteile einer Entscheidung für einen sparsamen Pkw für Klimaschutz, Schadstoffreduktion und Mobilitätskosten durch viele Jahre bereit, eine Verschärfung des Pkw-VIG a) hinsichtlich größerer und in optik und wortlaut deutlicherer Angaben zu Treibstoffverbrauch und CO2-Ausstoß auf allen Werbemitteln, b) hinsichtlich einer deutlicheren Anhebung der Strafhöhen bei Verstößen mitzutragen?
Wenn nein, warum nicht?
Sind Sie bereit, Vorstöße für einen konsequenten Vollzug des geltenden Pkw-VIG, insbesondere seines § 7, zu unterstützen?
Wenn nein, warum nicht?
Sind Sie bereit, Vorstöße für strengere Vorgaben für Kfz-Werbung, die sich in der Optik etwa an der Tabakwerbung orientieren sollten, auf EU-Ebene zu unterstützen?
Wenn nein, warum nicht?
Werden Sie sich für eine dem Pkw-VIG bzw. den zugrunde liegenden EU-Richtlinien entsprechende Regelung auch für den zunehmend klimarelevanten Bereich einspuriger Kraftfahrzeuge einsetzen bzw. eine solche unterstützen?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die in dieser Anfrage angesprochene ideelle Mitverantwortung am Vollzug bzw. der Weiterentwicklung geltender Rechtsvorschriften ist im österreichischem Rechtssystem nicht vorgesehen.
Die Bundesverfassung, das Bundesministeriengesetz sowie die einzelnen Rechtsnormen sehen klare und eindeutige Zuständigkeiten vor.
Daraus ergibt sich, dass das angesprochene Pkw-VIG nicht in die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie fällt, sondern in die Zuständigkeit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann