4842/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.09.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten
zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde haben am
17. Juli 2008 unter Zahl 4887/J-NR/2008 an mich eine parlamentarische Anfrage
betreffend „Polizeiübergriffe in Graz“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
In beiden genannten Fällen wurden und werden keine disziplinären Maßnahmen gegen die beteiligten Exekutivbeamten eingeleitet, da keine schuldhaften Dienstpflichtverletzungen im Sinne des BDG 1979 erkannt wurden.
Zu Frage 2:
Sowohl in Grundausbildungen als auch in Weiterbildungsveranstaltungen werden aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse ebenso berücksichtigt, wie bei Sonderausbildungen. Darüber hinausgehende Dienstanweisungen betreffend den Umgang der Polizei mit Demonstrationen und deren Teilnehmern gibt es nicht. Jedoch werden unmittelbar vor Einsätzen die Beamten im Zuge von Dienst- und Einsatzbesprechungen über die Situation und die rechtlichen Bedingungen im Zusammenhang mit Demonstrationen informiert und dementsprechend vorbereitet.
Zu Frage 3:
Die Vorgehensweise der Polizei hinsichtlich der Durchführung erkennungsdienstlicher Behandlungen und der Abnahme von DNA-Proben ist durch die Vorschrift für den
Erkennungsdienst 2006 (VED 2006) erlassmäßig geregelt. Wie bereits in der Beantwortung zur PA vom 5.2.2008, Nr. 3528/J-NR/2008 zu den Fragen 4 und 5 festgehalten wurde, gingen die Beamten zum Zeitpunkt der Durchführung vom Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung aus und die VED 2006 wurde zu keinem Zeitpunkt verletzt. Als Ausfluss des UVS-Bescheides wurde ein entsprechender Befehl des SPK Graz zum Sachverhalt erstellt.
Zu den Fragen 4 und 5:
Sowohl von Seiten der Sicherheitsbehörde als auch von Seiten des SPK werden in gemeinsamen Dienstbesprechungen die aus den UVS-Bescheiden gezogenen Erkenntnisse weiterverarbeitet und in das Schulungsprogramm einbezogen. Diese Vorgehensweise wurde auch bei den genannten Fällen eingehalten.
Zu Frage 6:
Im Zuge der Nachbesprechungen wurden die Wahrnehmungen der Polizeibeamten hinsichtlich des Geschehnisablaufes bei den einzelnen Sacherhalten aufgearbeitet und hinterfragt.
Zu Frage 7:
Als Maßnahme für die Zukunft wird bei ähnlichen Anlassfällen die Dokumentation ausgeweitet, um den Handlungsablauf lückenlos nachvollziehbar zu machen. Die in den gegenständlichen Fällen aufgekommenen divergierenden Rechtsansichten wurden in den Nachbesprechungen aufgearbeitet und den eingesetzten Kräften zur Kenntnis gebracht.