4843/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.09.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 17. Juli 2008 unter der Zl. 4888/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verhalten der Polizei im Fall der Familie F.“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Beamte des Landeskriminalamtes Niederösterreich sind im gegenständlichen Kriminalfall im Auftrag der Staatsanwaltschaft St. Pölten im Ermittlungsverfahren tätig geworden. Leiter des Ermittlungsverfahrens ist nach dem am 01.01.2008 in Kraft getretenen Strafprozessreformgesetz die Staatsanwalt St. Pölten.
Die Medienarbeit erfolgte demgemäß im Einvernehmen und in Absprache mit der StA St. Pölten.
In Abwägung des Interessenskonfliktes zwischen Persönlichkeitsrechten einerseits sowie Pressefreiheit andererseits wurden mit den ohnehin bekannten Eckdaten des Falles auch einige Ermittlungsergebnisse weitergegeben. Dies erfolgte vor allem zum Zwecke der Ermittlung weiterer Auskunftspersonen bzw. der Ermittlung allfälliger Zeugen, die sich melden könnten. Diese verlautbarten Ermittlungsergebnisse betrafen insbesondere:
Insbesondere folgende Fakten sind aus Gründen des Opferschutzes nicht von der Polizei bekannt gegeben worden ist:
Zu Frage 2:
Eine Weitergabe von Informationen an Medienvertreter im Kriminalfall des Josef F. erfolgte
a) schriftlich vom Landeskriminalamt im Wege der Sicherheitsdirektion für das Bundesland NÖ,
b) mündlich bei Pressekonferenzen und Interviews
durch den Vertreter der Staatsanwaltschaft St. Pölten, der SID NÖ, der Bezirkshauptmannschaft Amstetten, des LKA NÖ,
auch Opfervertreter und Ärzte nahmen teil,
Zu den Fragen 3 und 4:
In Absprache mit der StA St. Pölten wurden im Wege der sogenannten „Öffentlichkeitsfahndung“ gemäß § 169 Abs. 1 StPO die Medien eingebunden, um Hinweise auf allfällige Mit- und Beitragstäter zu gewinnen.
Darüber hinaus ist es das Ziel der Medienarbeit der Sicherheitsbehörden und der Bundespolizei,
Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände des Kriminalfalles war ein besonders großes öffentliches Interesse gegeben, was durch die wochenlange massive Präsenz der internationalen Medien deutlich zum Ausdruck gekommen ist.
Zu Frage 5:
Bei der Information der Medien ist den Interessen und Rechten der Opfer von Straftaten und ihr Anspruch auf staatlichen Schutz vor weiteren Beeinträchtigungen ein besonderer Stellenwert einzuräumen.
Durch die Bestätigung des außergewöhnlichen Verbrechens ist deren unsagbares Leid der Öffentlichkeit zwangsläufig bekannt gegeben und bestätigt worden. Medienberichte haben sodann auch eine Welle des weltweiten Mitgefühles und der Hilfsbereitschaft für die Opfer ausgelöst.
Die Medienarbeit erfolgte zudem in enger Abstimmung mit der ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft.
Zu Frage 6:
Eine mögliche Evaluierung des Kriminalfalles „Amstetten“ wird nach Abschluss des Gerichtsfalles geprüft werden.
Zu Frage 7:
Die Bewachung des Spitals, in dem sich Familie F. nach ihrer Befreiung aufgehalten hatte, erfolgte:
1. durch Polizeibeamte rund um die Uhr (personenbezogener Objektschutz)
2. durch Mitarbeiter einer Security-Firma (Überwachung des gesamten Areals und Außensicherung),
3. durch die Mitglieder der Feuerwehr (Absperrung einer Zufahrtsstraße),
4. durch speziell dafür eingesetztes Personal des Spitals.
Jeder Besucher/jede Besucherin musste somit mehrere Kontrollen durchlaufen, um bis zur Unterkunft der Familie F. zu gelangen.
Die Bewachung der Familie F. beim Landesklinikum in Mauer ist vom 28.04.2008, 07.00 Uhr bis 16.06.2008, 08.00 Uhr rund um die Uhr durch die Polizei durchgeführt worden.
Es ist demgemäß nicht richtig, dass der Polizeischutz mit Beginn der Fußball-Europameisterschaft eingestellt worden ist.
Zu Frage 8:
Der unmittelbare Unterkunftsbereich der Familie F. wurde durchgehend durch mindestens einen Polizisten gesichert. Hierbei erfolgten entsprechende Ablösen.
Je nach Lage waren bis zu 12 Polizisten zur Sicherung eingesetzt.