4845/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.09.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Leopold Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 18. Juli 2008 unter der Zahl 4915/J an mich eine parlamentarische Anfrage betreffend „Überstellung von Beamten des Justizministeriums in das Bundesministerium für Inneres“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Für die Versetzung in den Polizeidienst des Bundesministeriums für Inneres müssen die im BDG 1979 vorgesehenen allgemeinen und besonderen Ernennungserfordernisse für den Exekutivdienst sowie eine mindestens sechsmonatige Ausbildung erfüllt sein.

 

Zu Frage 2:

Derzeit liegen im Bundesministerium für Inneres insgesamt 26 Ansuchen um Versetzung von Angehörigen der Justizwache auf.

 

Zu Frage 3 und 6:

10 Justizwachebeamte wurden bereits vom Bundesministerium für Justiz zum Bundesministerium für Inneres versetzt. Der Zeitpunkt für darüber hinaus gehende Über-nahmen ist gegenwärtig nicht abzusehen.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Der erste Ergänzungslehrgang wird im Jänner 2009 beginnen.