4846/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.09.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1587-II/1/b/2008

 

 

 

 

An die Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Mag. Dr. MARIA THERESIA FEKTER

HERRENGASSE 7

A – 1014 WIEN

POSTFACH 100

TEL +43-1 53126-2352

FAX +43-1 53126-2191

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Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 18 Juli 2008, unter der Zahl  4916/J-NR/2008 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „EKIS-Abfragen aus der PI Praterstern“ an mich gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4 und 6 bis 12:

In gegenständlicher Angelegenheit wurden durch das Büro für interne Angelegenheiten Erhebungen durchgeführt und das Ermittlungsergebnis an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Im Hinblick auf die Nichtöffentlichkeit des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (§ 12 StPO) ersuche ich um Verständnis, dass ich zu den gegenständlichen Fragen keine Auskünfte erteilen kann.


 

Zu Frage 5:

Alle Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ermächtigt bzw. sogar verpflichtet, Anfragen im EKIS (Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informationssystem) unter strikter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen unabhängig davon, ob es sich dabei um Asylwerber oder andere Personen handelt, zu stellen.