4846/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.09.2008
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möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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GZ: BMI-LR2220/1587-II/1/b/2008
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An die Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
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Mag. Dr. MARIA THERESIA FEKTER HERRENGASSE 7 A – 1014 WIEN POSTFACH 100 TEL +43-1 53126-2352 FAX +43-1 53126-2191 E-MAIL: Maria.Fekter@bmi.gv.at
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Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 18 Juli 2008, unter der Zahl 4916/J-NR/2008 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „EKIS-Abfragen aus der PI Praterstern“ an mich gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 6 bis 12:
In gegenständlicher Angelegenheit wurden durch das Büro für interne Angelegenheiten Erhebungen durchgeführt und das Ermittlungsergebnis an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Im Hinblick auf die Nichtöffentlichkeit des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (§ 12 StPO) ersuche ich um Verständnis, dass ich zu den gegenständlichen Fragen keine Auskünfte erteilen kann.
Zu Frage 5:
Alle Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ermächtigt bzw. sogar verpflichtet, Anfragen im EKIS (Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informationssystem) unter strikter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen unabhängig davon, ob es sich dabei um Asylwerber oder andere Personen handelt, zu stellen.