4849/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.09.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Juli 2008 unter der Zahl 4931/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend das Projekt ,Digitalfunk BOS Austria' bzw. dessen Vorgängerprojekt ADONIS" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

GenMjr. Skorsch wurde mit 1.1.2003 nach Durchführung einer öffentlich verlautbarten Ausschreibung zum Leiter der Abteilung IV/1 bestellt. Neben den allgemeinen Ernennungserfordernissen, wie etwa sehr gute organisatorische Fähigkeiten, Verhandlungs­geschick, Eigeninitiative und Entscheidungsfreudigkeit, waren vor allem die umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen in den Aufgabengebieten der Technikabteilung einschließlich der relevanten Rechtsvorschriften und Richtlinien im Bereich der Kommunikations-, der Fahrzeug-, Waffen- und Sondereinsatztechnik ausschlaggebend. Die Begutachtungskommission befand Herrn GenMjr. Skorsch für am besten geeignet.

Die Zuschlagserteilung für das neue Funknetzprojekt erfolgte erst im Juni 2004.


Zu Frage 2:

Ja.

Zu 2a:

Die   Beantwortung   dieser   Frage   fällt   nicht   in   den   Bereich   der   Vollziehung   des Bundesministeriums für Inneres.

Zu Frage 3:

N.N. und Mag. Wolfgang Gattringer waren die für das Projekt ADONIS zuständigen Referenten im Kabinett.

Zu Frage 4 und 5:

Die   Beantwortung   dieser   Frage   fällt   nicht   in   den   Bereich   der   Vollziehung   des Bundesministeriums für Inneres.

Zu Frage 6:

Dr. Christoph Ulmers Aufgabe bestand in der Beratung bei diversen wirtschaftlich­organisatorischen Fragen.

Er erhielt (werk)vertragsgemäß ausschließlich den tatsächlich entstandenen Aufwand (inkl. Fahrt- und Reisekosten) abgegolten, aber keinerlei Bezüge. Der Gesamtaufwand betrug 10.883,77.

Der gegenständliche Vertrag bestand von 05/2004 bis 09/2006.

Zu Frage 7:

Der Empfehlung wurde dahingehend entsprochen, dass mit dem Land Tirol vor Einleitung der neuen Ausschreibung ein Modell entwickelt wurde, welches in weiterer Folge zu Vereinbarungen mit den Ländern Wien, Niederösterreich und Steiermark geführt hat. Darüber hinaus wurde mit Oberösterreich eine Vorvereinbarung geschlossen. Mit den weiteren Bundesländern ist man nach wie vor in intensiven Verhandlungen.

Zu Frage 8:

Der Grund lag in der Nichterfüllung so wesentlicher Vertragspunkte durch den Netzbetreiber Mastertalk, die eine weitere Zusammenarbeit und eine erfolgreiche Projektumsetzung aussichtslos machten.

Zu Frage 9:

Die wesentlichen Konsequenzen waren die Neuausschreibung und die damit verbundenen Zeitverzögerungen. Darüber hinaus verweise ich auf die Beantwortung der Frage 10).

Zu Frage 10:

Im September 2006 wurde mit Mastertalk ein Vergleich über die Summe von 29,9 Mio. geschlossen, wobei die Überweisung am 22.09.2006 vorgenommen wurde.

Zu Frage 11:

Die Zahlung wurde im Erfolg des Jahres 2006 gemäß Kontenplan des Bundes bei der Finanzposition 1-11708-6920.000 ausgewiesen.

Zu Frage 12:

Das Digitalfunkprojekt BOS-Austria" zählt zu einem der bedeutendsten und größten Vorhaben im Dienste der Sicherheit in Österreich. Neben der Exekutive sollen auch alle anderen Einsatzorganisationen in dieses neue Kommunikationsnetz zur organisations­übergreifenden Kooperation eingebunden werden. Die genannten 140 Mio. betreffen die Investitionskosten des Netzbetreibers zur Errichtung der Infrastruktur und nicht die laufenden Gebühren des BM.I oder anderer Nutzer. Laut dem Business-Plan, der zu Beginn des Projekts, folglich in der Phase der Grobplanung, erstellt wurde, entsprechen 33 Mio. pro Jahr der im derzeitigen Bund/Länder-Modell vom BM.I zu entrichtenden Jahresgebühr ohne Wertsicherung ab Vollausbau unter Berücksichtigung der derzeitigen Beistellungsleistungen im Bereich Standorte, Datennetz und Betriebsunterstützung.

Zu Frage 13:

Es handelt sich bei den Kosten - in Bezug auf die zu erbringende Leistung - um angemessene, wobei das österreichische Projekt im internationalen Vergleich, vor allem aufgrund des Bund/Länder-Modells, zweckmäßig und sparsam umgesetzt wird. So wie bisher werden auch in Zukunft die für die Öffentlichkeit wesentlichen Fakten, aber auch der, wie bei der EURO 08, augenscheinlich gewordene Mehrwert eines organisations­übergreifenden Funknetzes kommuniziert werden.

Zu Frage 14:

Gerade die Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern erforderte die Vertragsauflösung und eine öffentliche Neuausschreibung. Die erzielten und schon heute umgesetzten Ergebnisse, wie auch insbesondere die positiven Erfahrungen aus dem bisherigen Betrieb  in


den bereits voll ausgebauten Bundesländern Tirol und Wien, sowie aus den teilweise ausgebauten Ländern Niederösterreich, Kärnten und Salzburg, vor allem auch während der EURO 08, bestätigen, dass dieser Schritt unumgänglich und richtig war.

Auf der Kostenseite überwiegen klar die Vorteile. Wenn aus beiden Projekten die Gesamtgebühren für alle Blaulichtorganisationen - die letztendlich gegenüber dem Steuer- zahler zu verantworten sind - gegenüber gestellt werden, dann ist das neue Projekt Digitalfunk BOS Austria" abhängig von der Nutzeranzahl um bis zu 70 Mio. pro Jahr wirtschaftlicher als das Vorgängerprojekt ADONIS, was insbesondere in Hinblick auf die geplante Laufzeit von 25 Jahren gerechnet eine bedeutende Kostenersparnis ergibt.

Zu Frage 15:

Aufgrund der Komplexität und in Hinblick auf die neue Technologie war es notwendig das Projekt durch eine externe und unabhängige Expertise begleiten zu lassen. Daher wurden die Firmen Austroconsult" und Hule/Bachmayr-Heyda/Nordberg Rechtsanwälte GmbH" zur Unterstützung herangezogen.

Zu Frage 16 und 17:

Für die umfassenden Beraterleistungen durch die Fa. Austroconsult" betrugen die Kosten rund 1,3 Mio. und für die Fa. Hule/Bachmayr-Heyda/Nordberg Rechtsanwälte GmbH" rund 172.000,-. Diese Kosten wurden bereits von Anfang an im Projekt einkalkuliert. Darüber hinaus sind dem Projekt dadurch keine zusätzlichen Kosten entstanden.

Die Vergaben erfolgten nach den jeweils gültigen Vergabebestimmungen.

Zu Frage 18:

Auf Grund des Umfangs, der Komplexität und der Vielschichtigkeit - es handelt sich um ein bundesweites, organisationsübergreifendes Vorhaben - ist auch im Projekt Digitalfunk BOS Austria" die Beauftragung von Konsulenten erforderlich.

Es  handelt  sich   um  die   Firmen  Austroconsult,   RMG  Consult,   Platzer  und   Partner,  Hule/Bachmayr-Heyda/Nordberg  Rechtsanwälte GmbH,  Ing. Tschögl, Price Waterhouse

Coopers, Gabmann, TCS Multimedia, Next Level Consulting.

Zu Frage 19:

Der jeweilige Auftragswert, welcher in den Projektkosten bereits vorab einkalkuliert wurde,

betrug:

Austroconsult rund 260.000,--

RMG Consult rund 21.600,-

Platzer und Partner rund 57.000,--

Hule/Bachmayr-Heyda/Nordberg Rechtsanwälte GmbH rund 101.000,--

Ing. Tschögl rund 18.700,-

Price Waterhouse Coopers rund 200.000,-

Gabmann rund 16.000,-

TCS Multimedia rund 7.000,-

Next Level Consulting. rund 6.300,-

Alle Vergaben erfolgten nach den jeweils gültigen Vergabebestimmungen.

Zu Frage 20:

Ich betone nochmals, dass es sich bei Beratungskosten in Projekten dieser Dimension und Komplexität nicht um zusätzliche Kosten handelt, da diese schon ursprünglich in der Projektkalkulation   Berücksichtigung   finden.   Darüber  hinaus   sind   die   Ergebnisse  des Vorläuferprojekts ADONIS in das Projekt BOS miteingeflossen.

Derzeit   sind   noch   die   Verträge   mit   den   Firmen   Price   Waterhouse   Coopers   und Hule/Bachmayr-Heyda/Nordberg Rechtsanwälte GmbH aufrecht.

Die durchschnittlichen Kosten für diese Firmen betragen jährlich ca. 62.000,-

Zu Frage 21:

Aufgrund des im neuen Projekt gewählten Bund/Länder Modells" besteht für alle Blaulichtorganisationen die Nutzungsmöglichkeit ohne Entrichtung separater Gebühren, sofern im betreffenden Bundesland die Standorte für die Basisstationen beigestellt werden. Dabei handelt es sich um das mit dem ersten Bundesland Tirol erarbeitete Modell, nach dessen Vorbild Wien ebenfalls ausgebaut wurde. Auch in Niederösterreich wird derzeit nach diesem Modell vorgegangen.

Zu Frage 22:

Sofern das jeweilige Bundesland nach dem unter Frage 21 beschriebenen Modell ausgebaut wurde, sind von der jeweiligen Blaulichtorganisation lediglich die Funkgeräte zu beschaffen.


Zu Frage 23:

Es werden schon wie bisher mit den restlichen Bundesländern intensive Gespräche mit dem Ziel geführt, die Umsetzung nach dem bereits beschriebenen Bund/Länder Modell" zu erreichen und damit den Blaulichtorganisationen des betreffenden Bundeslandes die Benützung des neuen Digitalfunkdienstes zu ermöglichen.

Zu Frage 24:

Nachdem die Entscheidung auf die einzige EU-weit standardisierte Technologie TETRA gefallen    ist,   welche   in    erster   Linie   für   die   Erfüllung    der   Anforderungen   der Blaulichtorganisationen   entwickelt   wurde   und   diese   Technologie   bei   Bedarf   neuen Bedürfnissen angepasst werden kann, ist eine Bindung für 25 Jahre auf jeden Fall zu vertreten.