485/AB XXIII. GP
Eingelangt am 07.05.2007
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BM für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0029 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer

Parlament
1017 Wien Wien, am 3. MAI 2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 9. März 2007, Nr. 499/J, betreffend
Änderungen der Codex-Richtlinie für eine „gentechnikfreie Produktion“
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 9. März 2007, Nr. 499/J, betreffend Änderungen der Codex-Richtlinie für eine „gentechnikfreie Produktion“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Abwicklung der Sitzungstätigkeit obliegt der Codexkommission, welche beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend angesiedelt ist. Es darf daher auf die Beantwortung der an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend gerichteten schriftlichen Anfrage Nr. 498/J verwiesen werden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Verankerung der Definition der Gentechnikfreiheit mittels einer Codex-Richtlinie hat sich bewährt und wird daher auch als geeignetes Instrument angesehen. Obwohl die Beratungen noch nicht abgeschlossen sind und noch keine konkreten Ergebnisse vorliegen, darf angenommen werden, dass im Rahmen der Überarbeitung der Codex-Richtlinie diese Frage und auch die Frage der gentechnikfreien Produktion im tierischen Bereich Berücksichtigung finden wird.
Da mir die Unterstützung der Gentechnikfreiheit und die damit verbundene Wahlfreiheit der Konsumenten große Anliegen sind, habe ich die Charta für Gentechnikfreiheit initiiert (www@gentechnikfreiheit.at).
In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch die führende Rolle Österreichs bei der Förderung der biologischen Landwirtschaft (v. A. im Rahmen des ÖPUL) und damit einer strengen und sehr gut kontrollierten, gentechnikfreien Produktion hervorzuheben.
Zu den Fragen 5 und 6:
Für die Kennzeichnung von Produkten aus gentechnikfreier Produktion gemäß der Codex-Richtlinie ist bereits ein Gütesiegel in Verwendung. Im Sinne einer klaren Kommunikation zwischen Erzeugern, Händlern und Konsumenten erscheint es aus derzeitiger Sicht nicht sinnvoll, zusätzliche, neue Zeichen zu entwickeln. Im Hinblick auf die Gentechnikfreiheit bei staatlichen Gütezeichen wird darauf hingewiesen, dass das AMA-Biozeichen die Kriterien der gentechnikfreien Produktion bereits berücksichtigt.
Der Bundesminister: