4851/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.09.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am 18. September 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0124-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4929/J vom 18. Juli 2008 der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Einkommensentwicklung und Steueraufkommen von BäuerInnen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Förderungen und Leistungsabgeltungen, die 2007 für die Land- und Forstwirtschaft aufgewendet wurden, machten 2.054 Mio. Euro aus. Das ist erheblich weniger (exakt um 250 Mio. Euro) als in den Voranschlagszahlen für 2007 prognostiziert. Der geringere Aufwand lässt sich wie folgt erklären:

 

·          Die Aufwendungen für die Ausfuhrerstattungen sind auf Grund der guten Entwicklung auf den Agrarmärkten erheblich zurückgegangen.

·          Die Ausgaben für Beihilfen für Verarbeitung und Vermarktung sowie die Ausgaben für Lagerhaltung haben sich ebenso reduziert, mit ein Grund war auch die Umsetzung der neuen Zuckermarktordnung.

·          Ein dritter, wesentlicher Grund war: Das BFG 2007 wurde am 3. Mai 2007 beschlossen (BGBl. I Nr. 22/2007). Auch bei einer relativ kurzen Vorlaufzeit für die Erarbeitung, Einbringung und parlamentarische Behandlung ist einsichtig, dass zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Budgets 2007 mit der vollständigen Ausführung der Jahrestranche 2007 des Programms gerechnet werden konnte und musste. Daher liegt der Voranschlag in der Höhe der vollen Jahrestranche.

 

Die Entwicklung des Ländlichen Raums (LE; in der laufenden Periode gem. VO (EG) Nr. 1698/2005) wird für den Zeitraum des EU-Finanzrahmens (derzeit laufend 1.1. 2007  - 31.12. 2013) im Einvernehmen zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission programmiert. Für Österreich wurde ein nationales Programm frühzeitig bei der EK zu Genehmigung eingereicht. Die Bearbeitung durch die EK hat zu einer beachtlichen Verzögerung der Genehmigung geführt; im Falle Österreichs wurde die Genehmigung erst mit Entscheidung der Kommission K(2007) 5163 vom 25.10. 2007 erteilt. Daher hatte das Programm im Jahr 2007 nur eine kurze Anlaufzeit, was sich auf den Bedarf an finanziellen Mitteln vor allem für Investitionen, die Lebensqualität im ländlichen Raum und für lokale Entwicklungsstrategien deutlich negativ auswirkte. Voll ausgeführt konnten vor allem die Zahlungen im Rahmen des Umweltprogramms (ÖPUL) und der Ausgleichszulage für benachteiligte und Bergbauern, die den Hauptteil des LE-Programms ausmachen.

Bei der Budgeterstellung war diese Verzögerung bzw. dieses Ausmaß der Verzögerung nicht absehbar.

Die Details mit den Unterschieden zum Vorjahr sind in der Tabelle 5.1.5 (s. Beilage 1) dargestellt. Diese Tabelle wird auch im Grünen Bericht 2008 enthalten sein.

 

Zu 2.:

Die Förderungen, die direkt an die Bäuerinnen und Bauern ausbezahlt werden, betrugen im Jahr 2007 in Summe 1.677 Mio. Euro. Der Grund für die Abweichungen zum geschätzten Wert für 2007 wurde in der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt. Anzumerken ist auch, dass mit dem Grünen Bericht 2008 eine Umstellung bei den Förderungen auf Maßnahmen bezogene Darstellung vollzogen wurde, wodurch sich die Zahlen für diesen Bereich geändert haben.

 

Die Details können der Tabelle 5.1.2 (s. Beilage 2), welche auch im Grünen Bericht 2008 enthalten sein wird, entnommen werden.

 


Zu 3.:

Die Zahl der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wird im Rahmen der Agrarstrukturerhebung durch die Statistik Austria erhoben. Diese Erhebungen werden als Vollerhebungen im Zeitabstand von rund 10 Jahren durchgeführt. Dazwischen werden Stichprobenerhebungen vorgenommen. Die letzten aktuellen Zahlen dazu liegen für das Jahr 2005 vor und sind den Tabellen 3.1.1 (s. Beilage 3) und 3.1.2 (s. Beilage 4) zu entnehmen. Die Ergebnisse für die Stichprobenerhebung für das Jahr 2007 sind bis dato von der
Statistik Austria noch nicht abgeschlossen worden, sie werden Anfang Oktober vorliegen. Eine jährliche Darstellung ist aufgrund des Erhebungsintervalls nicht möglich.

 

Zu 4. und 6.:

Die nachstehende Tabelle zeigt die Anzahl der von Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern geführten land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Beilage 1a zur Einkommensteuererklärung).

 

 

Einzelunternehmer/In

 

 

Pauschalierung

buch-

Anteil buch-

Jahr

Teil

Voll

führend

führend

2003

2.469

28.082

3.558

10,4%

2004

2.734

29.556

3.638

10,1%

2005

2.901

30.130

3.540

9,7%

2006

3.042

30.499

3.560

9,6%

2007

1.734

12.451

1.206

7,8%

 

Ich bitte um Verständnis, die Daten für 2007 bei einer Auswertung Mitte 2008 nur unvollständig und daher nicht aussagekräftig sein können.

 

Zu 5.:

Die Einkünfte der buchführenden land- und forstwirtschaftlichen Betriebe von Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern stellen sich wie folgt dar:

 

 

Einzelunternehmer/In

Jahr

Einkünfte

Verluste

Saldo

2003

48.975.227

-25.100.290

23.874.937

2004

45.425.299

-27.918.613

17.506.686

2005

45.829.725

-30.704.816

15.124.909

2006

55.014.564

-26.267.565

28.746.999

2007

5.972.669

-3.858.903

2.113.766

 

 

Die Auswertung der Einkünfte der voll- und der teilpauschalierten land- und forstwirtschaftlichen Betriebe von Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern (Beilage E1c zur Einkommensteuererklärung) hat folgende Ergebnisse gebracht:

 

 

Einzelunternehmer/In

 

Einkünfte

Jahr

Teilpau.

Vollpau.

2003

23.230.610

62.401.842

2004

11.180.613

77.224.161

2005

23.938.291

59.536.098

2006

30.150.977

66.844.674

2007

16.217.385

28.966.304

 

Die Fallzahlen und die Einkünfte bei Teil- bzw. Vollpauschalierung mussten auf Grund der nicht in allen Fällen eindeutigen Zuordnungen teilweise nach Plausibilität aufgeteilt werden.

 

Die Auswertung der KZ310 (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) aus den Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 2003 bis 2007 zeigt folgende Ergebnisse:

 

Jahr

Anzahl

Einkünfte KZ 310

2003

66.177

275.029.121

2004

63.877

267.968.344

2005

64.064

250.934.662

2006

65.070

272.407.926

2007

22.893

76.389.797

 

Die Unterschiede zur Zahl der Betriebe sind vor allem auf als Mitunternehmer beteiligte Ehepartner und Kinder zurückzuführen. Eine Zuordnung der Einkünfte als Beteiligte auf die unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten (buchführend, teilpauschaliert, vollpauschaliert) ist nur eingeschränkt möglich, da einzelne Beilagen zur Einkommensteuererklärung sich auf nicht EDV-mäßig auswertbare Felder beziehen (z.B. Anteil der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wird in der Beilage E11 bzw. E106-b-E ohne Kennzahl angeführt). Es kann aber als plausibel angenommen werden, dass sich die Einkünfte als Mitunternehmer auf die einzelnen Gewinnermittlungsarten ähnlich wie jene als Einzelunternehmer verteilen.

 

Zu 7.:

Die Einkommensteuer wird vom persönlichen Einkommen aus verschiedenen Einkunftsquellen berechnet und kann daher nicht den Betrieben und Einkunftsquellen zugeordnet werden.

 

Zu 8.:

Die veranlagte Einkommensteuer bei Personen mit alleinigen und schwerpunktmäßigen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft betrug 2003: 38,4; 2004: 30,2 und
2005: 31,1 Mio. Euro (Quelle: Statistik Austria, Statistik der Einkommensteuer 2003, 2004 bzw. 2005). Die einschlägigen Daten für das Jahr 2006 werden von Statistik Austria erst 2009 veröffentlicht werden. Prinzipiell ist durch das Bundesrechenzentrum eine entsprechende Auswertung möglich. Eine EDV-mäßige Auswertung durch das Bundesrechenzentrum zu den alleinigen und schwerpunktmäßigen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ist aber nur über eine aufwändige, hohe Kosten verursachende Abfrage möglich. Da der zusätzliche Informationsgewinn aus den Daten 2006 aber als gering angesehen werden muss, wird um Verständnis ersucht, dass eine Abfrage für 2006

unterlassen worden ist. Eine Abfrage für das Jahr 2007 ist auf Grund der von den Steuerberatern noch zu übermittelnden Erklärungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht aussagekräftig. Wie zu Frage 7. ausgeführt, lässt sich die Einkommensteuer nicht sinnvoll den Betrieben zuordnen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.

Beilage

 


Beilage 1

 

 


Beilage 2

 

 


Beilage 3

 

 


Beilage 4