4878/AB XXIII. GP
Eingelangt am 23.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Brosz, Freundinnen und Freunde haben am 15. September 2008 unter der Nr. 4981/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend € 290.000 für Walter Mayer im Vorfeld der Bewerbung Salzburgs für die Olympischen Spiele 2014 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 16:
Ø Haben Sie nach der Berichterstattung im Kurier eine Überprüfung der Vorwürfe im Ministerium bzw. im Sportstaatssekretariat veranlasst?
a) Wenn ja, wann?
b) Liegen bereits Ergebnisse dieser Überprüfung vor?
c) Wenn ja, welche?
d) Warum haben Sie keine Überprüfung veranlasst?
Ø Sind die genannten 6,98 Millionen Euro aus Steuermitteln für die Unterstützung der Salzburger Olympia-Bewerbung korrekt?
a) Wenn nein, wie hoch war der Anteil aus Steuermitteln?
Ø Welche Fördermittel erhielt der olympische Förderverein aus Budgetmitteln in den Jahren 2005 bis 2008 und wofür wurden sie verwendet?
Aus Anlass des Artikels in der Tageszeitung Kurier vom 3. September 2008 mit dem Titel „Olympische Konto-Bewegung" wurde die Revisionsabteilung des Bundeskanzleramts unverzüglich mit einer diesbezüglichen Überprüfung beauftragt.
Das Ergebnis liegt vor und wird nachstehend kurz zusammengefasst:
Der Förderungsnehmer Salzburg Winterspiele
2014 GmbH wurde im November 2005 zum Zweck der Bewerbung der Stadt Salzburg um
die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2014 gegründet. Die Gesellschaft erhielt insgesamt
€ 2,400.000,-- an Bundessportfördermitteln des Bundeskanzleramtes, die in
7 Teilraten zur Anweisung gebracht wurden:
Dezember 2005 |
€ 300.000,-- |
November 2006 |
€ 500.000,-- |
März 2007 |
€ 200.000,-- |
April 2007 |
€ 200.000,-- |
Mai 2007 |
€ 500.000,-- |
Juni 2007 |
€ 500.000,-- |
August 2007 |
€ 200.000,-- |
Die letzte Rate in Höhe von € 200.000,-- wurde unter der Bedingung der ordnungsgemäßen Abrechnung der gesamten Gebarung der Salzburg Winterspiele 2014 GmbH und der Verpflichtung zur entsprechenden Rückzahlung bei Erwirtschaftung eines Gewinnes oder der Verrechnung nicht angemessener Leistungen, Repräsentationskosten, Reisespesen, Honorare und Löhne zur Anweisung gebracht.
Die bisher vorgelegten und vom Förderungsgeber anerkannten und entwerteten Belege entsprechen dem Widmungszweck. Die im Zuge der Abrechnung vorgelegten Belege lassen keine Direktzahlung von € 300.000,-- von der Salzburg Winterspiele 2014 GmbH an den Olympischen Förderverein erkennen.
Im Übrigen verweise ich auf eine vom Salzburger Landesrechnungshof und vom Kontrollamt der Stadt Salzburg gemeinsam durchgeführte Prüfung der Gebarung der „Salzburg Winterspiele 2014 GmbH" und den dazu ergangenen Bericht mit der Zahl LRH-3-112/7-2008 (http://www.salzburg.gv.at/bericht_winterspiele 2014.pdf).
Zu den Fragen 3 bis 5:
Ø Wofür wurden diese Mittel für die Unterstützung der Salzburger Bewerbung im Detail verwendet? Bitte so genau wie möglich aufschlüsseln.
Ø
Wurden über den Steueranteil auch Kosten für
strategische Beratung finanziert?
a) Wenn ja, in
welcher Höhe?
Ø
Wurden daraus auch Honorare an Erwin Roth oder eine seiner Firmen
finanziert?
a) Wenn ja, in
welcher Höhe?
Die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der überwiesenen Bundesfördermittel hat ergeben, dass diese € 2,400.000,- wie folgt zweckgewidmet verwendet wurden:
• Masterconcept, Gernot Leitner € 39.864,26
• Honorarnoten, Projektmitarbeit € 17.640,--
• COCO Werbeagentur € 10.000,--
• Stefan Blum, Notar Dr. Schachinger € 34.690,53
• Metapublik, Projekt Verkehr € 8.300,--
• Offset Druckerei € 14.466,35
• IOC Gebühren € 395.726,16
• Büro-, EDV-Ausstattung € 145.511,41
• Filme 2006, 2007, Events 2006, 2007 € 821.740,67
• Mietaufwände € 73.956,08
• Personalaufwand € 838.104,54
Zu den Fragen 6 bis 10:
Ø Liegt dem Ministerium als 2/3 Financier der Bewerbungskosten eine Gesamtkostenaufstellung vor?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, werden Sie die Gesamtkostenaufstellung anfordern?
c) Bis wann wird die Gesamtkostenaufstellung vorliegen?
Ø Sind die genannten 10,38 Millionen Euro Gesamtkosten für die Unterstützung der Salzburger Bewerbung korrekt?
a) Wenn nein, wie hoch waren die Gesamtkosten?
Ø Wofür wurden die Gesamtkosten für die Unterstützung der Salzburger Bewerbung im Detail verwendet. Bitte so genau wie möglich aufschlüsseln.
Ø Wurden aus diesen Gesamtkosten auch Kosten für strategische Beratung finanziert?
a) Wenn ja, in welcher Höhe?
Ø Wurden daraus auch Honorare an Erwin Roth oder eine seiner Firmen finanziert?
a) Wenn ja, in welcher Höhe?
Der Bund ist kein „2/3-Financier". Eine Gesamtkostenaufstellung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Der Zustimmung zur Unterstützung der Bewerbung lag eine Prognose in der Höhe von ca. 9,9 Mio. € vor. Davon hat sich der Bund mit einem Bundeszuschuss in der Höhe von 2,4 Millionen Euro beteiligt. Die Verwendung der Bundesmittel wurde vorstehend ausgeführt.
Zu den Fragen 11 bis 14:
Ø War dem Ministerium die Vereinbarung zwischen Walter Mayer und Erwin Roth bekannt?
a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
b) Welche konkreten Schritte haben Sie nach Bekanntwerden dieser Zahlung gesetzt?
Ø War dem Sportsstaatssekretariat die Vereinbarung zwischen Mayer und Roth bekannt?
a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
b) Welche konkreten Schritte haben Sie nach Bekanntwerden dieser Zahlung gesetzt?
Ø Hat es seitens des Ministeriums oder des Sportsstaatssekretariats eine aktive Mitwirkung am Zustandekommen der Vereinbarung zwischen Mayer und Roth gegeben?
a) Wenn ja, wann und durch wen?
Ø Hat es seitens des Ministeriums oder des Sportstaatssekretariats jemals Versuche gegeben, Walter Mayer zur Zurückziehung seiner Verleumdungsklagen zu bewegen?
a) Wenn ja, wann und durch wen?
b) Wenn ja, hat Walter Mayer Bedingungen dafür genannt? Welche waren das?
c) Hat es Aktivitäten des Ministeriums oder des Sportsstaatssekretariats gegeben, um diese Bedingungen zu erfüllen?
Nein, eine Vereinbarung zwischen Mayer und Roth wurde im Zuge der Förderabwicklung weder vorgelegt, noch sonst irgendwie bekannt. Daher gab es auch keine aktive Mitwirkung an einem solchen Zustandekommen oder an anderen vermeintlichen Aktivitäten in diesem Zusammenhang.
Zu Frage 15:
Ø War dem Ministerium bzw. dem Sportstaatssekretariat die Darlehenszahlung der Salzburger Bewerbungs-GesmbH an den olympischen Förderverein bekannt?
a) Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt?
b) Wurden dafür auch Steuermittel verwendet?
c) Was war der Zweck dieser Darlehenszahlung?
d) Welche Darlehensrückzahlungsvereinbarung wurde getroffen?
e) Wurde das Darlehen mittlerweile zurückbezahlt, wenn ja welche Teile und zu welchem Zeitpunkt?
Ja. Eine erstmalige mündliche Mitteilung (ohne Protokoll) erfolgte in der Aufsichtsratsitzung am 10. April 2007. Protokollarisch wurde der Aufsichtsrat in der Sitzung am 13. Juni 2007 in Kenntnis gesetzt (als Beilage zu den Sitzungsunterlagen). Zweck der Darlehenszahlung war eine Liquiditätsüberbrückung für den Olympischen Förderverein. Die Grundlage war offensichtlich eine mündliche Vereinbarung. Zurückbezahlt wurden €150.000,-. Zur Frage nach allfälligen Steuermitteln verweise ich auf die Ausführungen zu den Fragen 1 bis 5.
Zu Frage 17:
Ø Wurde Erwin Roth seitens des Sportsstaatsekretariats über die Kurierrecherchen, bei denen sein Name nicht gefallen ist, direkt informiert?
a) Wenn ja, warum und durch wen?
b) Wenn nein, wer wurde informiert und konnte Erwin Roth indirekt informieren?
Staatssekretär Dr. Lopatka hat lediglich ÖOC Generalsekretär Dr. Heinz Jungwirth über die Kurierrecherchen informiert.
Zu Frage 18:
Ø Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass der Strategieberater für die Salzburger Olympiabewerbung Erwin Roth aus sportpolitischen Überlegungen gleichzeitig Rechtsgeschäfte mit dem Hauptakteur der Turiner Dopingaffäre, Walter Mayer, eingegangen ist, die offensichtlich im Zusammenhang mit seinem Dopingwissen gestanden sind?
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.