4879/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.10.2008
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. September 2008 unter der Nr. 4991/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kürzung der Volksgruppenförderung für die Gemeinschaft der Kärntner Slowenen durch das Bundeskanzleramt gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ø Aus welchen Gründen wurden 2007 und 2008 die Förderungen für die Gemein­schaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen so radikal gekürzt?

Gemäß § 10 Abs. 2 des Volksgruppengesetzes gibt der Volksgruppenbeirat für die slowenische Volksgruppe gegenüber dem Bundeskanzleramt jährlich eine Förde­rungsempfehlung ab. Der Volksgruppenbeirat hat für das Jahr 2007 zugunsten der Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen eine Förderungsempfehlung in der Höhe von 40.000,- ausgesprochen. Das Bundeskanzleramt konnte dennoch die Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen 2007 mit insgesamt 71.493,14 aus den Mitteln der Volksgruppenförderung unterstützen.

Für das Jahr 2008 hat der Volksgruppenbeirat für die slowenische Volksgruppe dem Bundeskanzleramt empfohlen, der Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Slowe­ninnen Volksgruppenförderungsmittel in der Höhe von 34.000,-- zur Verfügung zu stellen. Das Bundeskanzleramt schloss dennoch mit der Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen einen Volksgruppenförderungsvertrag in der Höhe von 39.500,-- ab. Eine weitere Förderung war nicht möglich, da die Budgetmittel zurzeit ausgeschöpft sind.

Ich weise darauf hin, dass die Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Slowenin­nen somit in den beiden angesprochenen Jahren wesentlich höhere Volksgruppenförderungsmittel erhielt, als dies den Förderungsempfehlungen des Volksgruppenbeirates entsprach.

Zu Frage 2:

Ø  Wie hoch waren im Jahr 2007 die Förderungen, die der Rat der Kärntner Slowe­nen erhalten hat?

Der Rat der Kärntner Slowenen erhielt im Jahr 2007 Volksgruppenförderungsmittel in der Höhe von 95.000,-- (dies entsprach der Empfehlung des Volksgruppenbeirates für die slowenische Volksgruppe).

Zu Frage 3:

Ø  Wie hoch waren im Jahr 2008 die Förderungen, die der Rat der Kärntner Slowe-nen bis dato erhalten hat?

Der Rat der Kärntner Slowenen erhielt für das Jahr 2008 Volksgruppenförderungs­mittel in der Höhe von 90.000,-- (dies entspricht der Empfehlung des Volksgrup­penbeirates für die slowenische Volksgruppe).

Zu Frage 4:

Ø  Wie hoch waren im Jahr 2007 die Förderungen, die der Zentralverband sloweni-scher Organisationen erhalten hat?

Der Zentralverband slowenischer Organisationen in Kärnten erhielt im Jahr 2007 Volksgruppenförderungsmittel in der Höhe von 95.000,-- (dies entsprach der Em­pfehlung des Volksgruppenbeirates für die slowenische Volksgruppe).

Zu Frage 5:

Ø  Wie hoch waren im Jahr 2008 bis dato die Förderungen, die der Zentralverband slowenischer Organisationen erhalten hat?

Der Zentralverband slowenischer Organisationen in Kärnten erhielt für das Jahr 2008 Volksgruppenförderungsmittel in der Höhe von 90.000,-- (dies entspricht der Em­pfehlung des Volksgruppenbeirates für die slowenische Volksgruppe).

Zu Frage 6:

Ø  Warum wird der Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen nicht der gleiche Förderungsbetrag ausbezahlt wie den anderen beiden Slowenenorganisa­tionen?

Innerhalb der slowenischen Volksgruppe ist es unumstritten, dass sowohl der 1949 gegründete Rat der Kärntner Slowenen als auch der 1955 gegründete Zentralver­band slowenischer Organisationen in Kärnten sog. Zentralorganisationen" sind. Der Volksgruppenbeirat führte sie daher auch in den jährlich abgegebenen Förderungs­empfehlungen unter der Rubrik Zentralorganisationen“ an. Die im Jahr 2003 gegrüdete Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen hingegen wurde vom Volksgruppenbeirat unter der Rubrik Jugendorganisationen“, zuletzt in einer nicht übertitelten von den übrigen Rubriken abgesetzten Zeile angeführt.

Das Bundeskanzleramt konnte die Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Slowe­ninnen beginnend noch im Gründungsjahr 2003 durch die Volksgruppenförderung beim Aufbau bzw. der Erstanschaffung der bürotechnischen Infrastruktur massiv un­terstützen, da die Gründungsphase naturgemäß höhere Finanzmittel erforderte. In der Folge wurden auch Projekte gefördert. Die damit im Vergleich zu anderen Vereinsneugründungen  erfolgte  deutliche  Besserstellung  der  Gemeinschaft  der Kärntner Slowenen und Sloweninnen konnte mit der Bekanntheit des Vereinsobmannes und der Vorstandsmitglieder (der Vereinsobmann war vor der Vereinsgründung Obmann des Rates der Kärntner Slowenen und Vorstandsmitglieder davor ebensolche des Rates der Kärntner Slowenen) und den damit zusammenhängenden Umständen sachlich gerechtfertigt werden. Eine weiter gehende Förderung im Sinne eines in der parlamentarischen Anfrage angesprochenen Gleichziehens der Förderung mit den beiden anderen Vereinen Rat der Kärntner Slowenen und Zentralverband slowenischer Organisationen in Kärnten war jedoch angesichts vergleichsweise niedrig gebliebener Förderungsempfehlungen des Volksgruppenbeirates in Verbindung mit den insgesamt zur Verfügung stehenden Budgetmitteln und der Förderungsbedürftigkeit anderer volksgruppenpolitisch bedeutsamer Projekte auch in den anderen Volksgruppen nicht möglich.


Zu den Fragen 7 und 8:

Ø       Hat die Kürzung der Förderung damit zu tun, dass sich die Gemeinschaft der Kärntner Slowenen im Jahr 2006 für das Zustandekommen des seinerzeitigen Vorschlages zur Lösung der zweisprachigen Ortstafelfrage eingesetzt hat?

Ø       Werden die beiden anderen Slowenenorganisationen von Ihnen deswegen mehr gefördert, weil sie gegen diese im Jahr 2006 greifbare Lösung der zweisprachigen Ortstafelfrage aufgetreten sind?

Nein.

Zu Frage 9:

Ø  Wie können Sie die Kürzung der Förderungsmittel mit Ihrer Aufgabe, die kulturelle Vielfalt der Volksgruppen zu unterstützen und zu fördern, vereinbaren?

Die für die Förderung der Volksgruppen dem Bundeskanzleramt zur Verfügung stehenden Mittel ergeben sich aus dem jeweiligen Ansatz im Bundesfinanzgesetz, der daher die Obergrenze darstellt.

Wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt, erfolgten die Förderungen auf der Grundlage der Empfehlungen des Volksgruppenbeirates, wobei die Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen darüber hinaus gefördert wurde.

Die besondere Förderungsstellung, die die Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen in den Jahren nach ihrer 2003 erfolgten Gründung (deren Obmann und Vorstandsmitglieder zuvor solche des Rates der Kärntner Slowenen waren) einnahm, wurde bereits in der Beantwortung zu Frage 6 angesprochen. Sie wird auch durch die folgende Übersicht der Volksgruppenförderungen, die die Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen seit 2003 erhielt, deutlich:


 

Jahr

Beiratsempfehlung

Ausgezahlte Volksgruppenförderung

2003

Vereinsgründung erst nach der Beiratsempfeh­lung erfolgt

39.000,--

2004

18.000,--

25.000--

2005

keine Beiratsempfehlung

93.500,--

2006

19.200,--

 89.500,--

2007

40.000,--

71.493,14

2008

34.000,--

Bis dato 39.500,-- (derzeit keine weite­ren Budgetmittel verfügbar)

Einen Widerspruch zur Förderung der kulturellen Vielfalt sehe ich nicht.

Zu Frage 10:

Ø  Werden Sie die angesprochene Kürzung der Volksgruppenförderung für die Ge­meinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen sofort wieder rückgängig machen?
Wenn nein, warum nicht?

Die Förderung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen. Auf die besondere Förderungsstellung der Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen wurde bereits hingewiesen.