488/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.05.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am       Mai 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0018-I/4/2007

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 481/J vom 7. März 2007 der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Scheintätigkeit der Regierungsmitglieder der Retrokoalition, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Zu dieser Frage verweise ich auf die Beantwortung zur schriftlichen Anfrage Nr. 478/J an den Herrn Bundeskanzler.

 

Zu 2.:

Ich habe an allen Ministerratssitzungen, die bisher stattgefunden haben, teilgenommen.

 

Zu 3.:

Im abgefragten Zeitraum fanden fünf Ministerratssitzungen statt. Von meinem Ressort wurden acht Ministerratsvorträge eingebracht und im Sinne des Antrages beschlossen.

 

Zu 4. und 5.:

Von diesen acht Ministerratsvorträgen sind zwei Gesetzesvorhaben, betreffend Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Hochwasseropfer-
entschädigungs- und Wiederaufbaugesetz 2005 geändert werden und Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2007 getroffen wird (Gesetz­liches Budgetprovisorium 2007), eingebracht worden. Weiters wurde eine Erteilung einer Verhandlungsvollmacht zum Abschluss eines Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Demokratisch Sozialistischen Republik Sri Lanka zur Vermeidung der Doppel­besteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen eingebracht. Obwohl die tatsächliche Einbringung in den Ministerrat außerhalb des abgefragten Zeitraumes erfolgte, möchte ich erwähnen, dass in diesem Zeitraum die umfangreichen Arbeiten für das Doppelbudget 2007/2008 und das Budgetbegleitgesetz 2007 fallen.

 

Zu 6. und 7.:

In der XXI. Gesetzgebungsperiode wurden im Vergleichszeitraum sieben Gesetzesvorhaben eingebracht. In der XXII. Gesetzgebungsperiode wurden zwei Gesetzesvorhaben ein­gebracht sowie eine Verordnung und eine Verhandlungsvollmacht zu einem Abkommen.

 

XXI. GP:

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr  2000 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2000)

 

Entwurf eines Bundesgesetzes über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichi­schen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungs­verwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000)

 

Entwurf eines Bundesgesetzes über die Änderung des Bundesgesetzes über die Einbringung der Österreichischen Postsparkasse in eine Aktiengesellschaft, des Postsparkassen­gesetzes 1969, des Bankwesengesetzes und des Bundesgesetzes über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses

 

Entwurf eines Bundesgesetzes zur Änderung des Bankwesengesetzes

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Endbesteuerungsgesetz (Bundesverfassungs­gesetz), das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, die Bundesabgabenordnung und das Finanzstrafgesetz geändert werden

 

Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2000

 

Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Budgetkonsolidierung – Budgetbegleit­gesetz 2000 – Gesetzesvorhaben sämtlicher Ministerien

 

XXII. GP:

Bericht des Bundesministers für Finanzen, betreffend Erteilung der Verhandlungsvollmacht zum Abschluss eines Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

 

Bericht des Bundesministers für Finanzen, betreffend Verordnung der Bundesregierung gemäß § 78 Abs. 8 Bankwesengesetz über die Ergänzung der Liste der Nicht-Kooperations­staaten; Widerruf des Beschlus­ses hinsichtlich der Ukraine

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankwesengesetz, das Glücksspielgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichts­behördengesetz geändert werden

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Kartellgesetz 1988, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Versicherungsvertragsgesetz 1958, das Atomhaftungsgesetz 1999, das Bundesgesetz über den erweiterten Schutz der Verkehrs­opfer, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (VAG-Novelle 2003)

 

Zu 8. und 9.:Seit der Angelobung dieser Bundesregierung wurden in fünf Ministerratssitzungen von meinem Ressort folgende sonstige Ministerratsvorträge eingebracht:

Bericht des Bundesministers für Finanzen, betreffend Nominierung von Bundesminister für Finanzen Mag. Wilhelm Molterer zum österreichischen Gouverneur bei internationalen Finanzinstitutionen


Bericht des Bundesministers für Finanzen über den ECOFIN-Rat am 30. Jänner 2007 in Brüssel

 

Bericht des Bundesministers für Finanzen, betreffend Erteilung der Verhandlungsvollmacht zum Abschluss eines Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Demokratisch Sozialistischen Republik Sri Lanka zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom VermögenBericht des Bundesministers für Finanzen, betreffend Verwaltungskosten senken für Unter­nehmen durch Entbürokratisierung

 

Bericht des Bundesministers für Finanzen, betreffend Ernennung von drei Mitgliedern des Generalrates der Oesterreichischen Nationalbank durch die BundesregierungGemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Finanzen betreffend Bericht über die Regierungsklausur „Wachstum und Beschäftigung für Österreich“…

Zu 10., 11., 15. und 16.:

Neun Begutachtungsentwürfe wurden im abgefragten Zeitraum versendet und acht sind hievon in Vorbereitung bzw. bereits in parlamentarischer Behandlung:

 

Austausch von Diplomatischen Noten zur Abänderung von Artikel 17 des Doppel­besteuerungsabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Ver­meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird

 

Entwurf eines Bundesgesetzes über die Leistung eines österreichischen Beitrags zur vierten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF 4)

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz geändert wird (BBG 2007)


 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Garantiegesetz 1977 geändert wird (BBG 2007)

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quel­lensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgaben­ordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das EG-Amtshilfegesetz und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden – Budgetbegleitgesetz 2007 (BBG 2007)

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Entschädigung von Ver­kehrsopfern (Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz - VOEG) erlassen wird sowie das Kraft­fahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflicht­gesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bundesgesetz über inter­nationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum geändert werden

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (BBG 2007)

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz geändert werden

 

Zu 12.:

Grundsätzlich erfolgt die Einbindung der Opposition im Wege des Begutachtungsverfahrens, bei dem der Parlamentsdirektion die Gesetzesentwürfe übermittelt werden. Selbstver­ständlich ist die Opposition im Wege der parlamentarischen Beratungen in den Ausschüssen des Nationalrates und des Bundesrates und in den Plenarsitzungen des Nationalrates und des Bundesrates in die Arbeit eingebunden.

 


Zu 13. und 14.:

Im Vergleichszeitraum der beiden letzten Gesetzgebungsperioden wurden 19 Gesetzesentwürfe in Begutachtung versendet:

 

XXI. GP:

Abkommen zwischen Aserbaidschan und Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

 

Entwurf eines Bundesgesetzes über die Beteiligung Österreichs an der HIPC-Initiative (Heavily Indebted Poor Countries Initiative - Initiative zur Schuldenreduktion für die ärmsten Entwicklungsländer) im Rahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF)

 

XXII. GP:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kuba zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

 

Entwurf eines Bundesgesetzes über österreichische Beiträge zu internationalen Finanz­institutionen

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über den Kapital- und Zahlungs­verkehr mit Auslandsbezug (Devisengesetz 2003) erlassen und das Überweisungsgesetz geändert wird

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz geändert wird

 

Einkommensteuergesetz 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988 u.a., Änderung; Interna­tionales Steuervergütungsgesetz; Kohleabgabegesetz (Budgetbegleitgesetz 2003)

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesbahngesetz 1992, das ASFINAG-Gesetz und das Schieneninfrastrukturgesetz geändert werden

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Poststrukturgesetz geändert wird

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert wird

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Rundfunkgebührengesetz und die Fernmelde­gebührenordnung geändert wird

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz und das Ausfuhrförderungsgesetz geändert werden

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Haftungsübernahme für von der Gesellschaft "Österreichische Bundesbahnen" bei der "EUROFIMA" (Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial) aufzunehmende Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite geregelt wird, geändert wird

 

Entwurf für ein Bundesgesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bundesrechen­zentrum GmbH

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert wird

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird

 

Zu 17. bis 19.:

Im Regierungsübereinkommen ist die Einrichtung nur einer Arbeitsgruppe, die den ausschließlichen Kompetenzbereich meines Ressorts betrifft, vorgesehen:

 

Demgemäß wird im Lichte einer Evaluierung der Arbeit der Finanzmarktaufsicht angestrebt, die Finanzmarkt­aufsicht effizienter und schlagkräftiger zu gestalten. Eine Arbeitsgruppe mit den Betroffenen und der Oesterreichischen Nationalbank soll eingerichtet werden.

 


Zu 20. bis 23., 25. und 26.:

Ausland

Datum

Zweck

Begleitung

Gesamt EUR

25.-26.01.2007

Arbeitstreffen mit den Bundesministern Steinbrück und Glos sowie Bundes­kanzlerin Merkel, Berlin

Kabinett (2)

Mitarbeiter (2)

 

  9.510,56*

29.-30.01.2007

Ecofin/Eurogruppe, Luxemburg und Brüssel

Kabinett (3)

Mitarbeiter (2)

 

13.905,80*

26.-27.02.2007

 

Ecofin/Eurogruppe, Brüssel

Kabinett (3)

Mitarbeiter (3)

12.417,50*

 

 

 

35.833,86

 

*Diese Summe kann sich noch ändern, da teilweise sonstige Kosten wie Hotelrechnungen der Reiserechnungsstelle des Bundesministeriums für Finanzen noch nicht vorgelegt worden sind.

 

Inland

Datum

Zweck

Begleitung

Gesamt EUR

 

01.-03.03.2007

Regierungsklausur, Linz

inklusive Ministerratssitzung

Kabinett (6)

HStS-Büro (2)

1.105,80

  372,--

 

 

 

1.477,80

 

Zu 24.:

Das Bundesministerium für Finanzen ist für den einmal im Monat stattfindenden Ecofin-Rat zuständig. Im Ecofin-Rat werden unter anderem Fragen der Wirtschafts- und Währungs­union, der Wirt­schafts- und Budgetpolitik, der Steuerkoordination und die Finanzbeziehungen zu Dritt­staaten, erörtert. Die Teilnahme der Mitgliedstaaten an den Fachministerräten sowie an den Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs ist verbindlicher Bestandteil des Ent­scheidungsfindungsprozesses der Europäischen Union. Die sich daraus ergebenden positiven Effekte für die Republik Österreich und für die österreichische Bevölkerung sind unter anderem ein positives Wirtschaftswachstum, die Sicherung von Arbeitsplätzen sowie die Gewährleistung der Geldwertstabilität.

 


Zu 27.:

Außer den oben angeführten Personen gab es keine weiteren Teilnehmer.

 

Zu 28. und 29.:

Öffentliche Veranstaltungen und Termine, die ich oder mein mir beigegebener Staatssekretär öffentlich abgewickelt haben, wurden über die APA und die Medien teilweise schon im vorhinein bekannt gegeben und darüber berichtet. Aus organisatorischen Gründen ist es mit nicht möglich, diese zahlreichen Veranstaltungen hier aufzulisten. Selbstverständlich erhalte ich und mein mir beigegebener Staatssekretär keine Zuwendungen für die Teilnahme an solchen Veranstaltungen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

(Mag. Wilhelm Molterer eh.)