4883/AB XXIII. GP
Eingelangt am 24.10.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 23. Oktober 2008
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0206-IK/1a/2008
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4989/J betreffend "Sozialtarif für Grundbedarf von Energie – Bekämpfung von Energiearmut in Österreich", welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 18. September 2008 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Hiebei handelt es sich um Fragen der Geschäftsführung eines börsenotierten Unternehmens und nicht der Vollziehung des Bundes. Im Übrigen liegen auch der Energie-Control GmbH (ECG) dazu keine Daten vor.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die von der Energie-Control Kommission genehmigten Allgemeinen Verteilernetzbedingungen regeln das Prozedere, das bei einer Sperre der Energielieferung einzuhalten ist.
Die nachfolgende von der ECG übersandte Kostenaufstellung basiert auf Informationen der Unternehmen, die diese auf ihren Homepages veröffentlicht haben. Diese Kosten sind nicht durch die Systemnutzungstarife-Verordnung geregelt.
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Kosten für Einstellung und Wiederaufnahme von Netzdienstleistungen (inkl Ust.) |
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EVN Netz |
WIEN |
Bewag Netz |
Energie AG Netz |
SAG Netz |
KELAG Netz |
Stromnetz Stmk |
TIWAG Netz |
VKW Netz |
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Strom |
66,00 € |
70,00 € |
k.A. |
108,00 € |
k.A. |
k.A. |
67,20 € |
48,00 € |
48,00 € |
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EVN Netz |
WIEN |
Begas Netz |
OÖ Ferngas Netz |
SAG Netz |
KELAG Netz |
Stromnetz Stmk |
TIGAS Netz |
VEG Netz |
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Gas |
66,00 € |
70,00 € |
k.A. |
62,00€ |
264,00 € |
168,00 € |
205,80 € |
108,00 € |
156,00 € |
Quelle: Energie-Control GmbH
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die WIFO-Publikation "Determinanten der Energienachfrage der privaten Haushalte unter Berücksichtigung von Lebensstilen" von Angela Köppl, September 2007, die auf der letztveröffentlichten Konsumerhebung 2004/05 der Statistik Austria basiert (die Konsumerhebung wird in 5-jährigen Abständen durchgeführt), enthält zur Frage des durchschnittlichen prozentuellen Anteils der Energieausgaben (Elektrizität, Gas, feste und flüssige Brennstoffe, Warmwasser, Fernwärme, Heizkosten) an den privaten Konsumausgaben je Haushalt einen Wert von 4,6%.
Antwort zu den Punkten 9 und 11 bis 13 der Anfrage:
Eine Unterstützung von sozial schwachen Haushalten angesichts der steigenden Energiepreise könnte durch eine Erhöhung der bestehenden sozialen Unterstützungsleistungen durch die zuständigen Landesbehörden erfolgen. Dadurch könnte die Treffsicherheit ohne zusätzliche bürokratische Erfordernisse erhöht werden.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
In meinem Schreiben vom 5. Mai 2008 an Kommissar Andris Piebalgs in dieser Angelegenheit habe ich unter anderem ausgeführt, dass bei dieser Initiative wichtige Themenbereiche angesprochen werden, die von Österreich ausdrücklich unterstützt werden.
Die Inhalte der Charta wurden bereits zum Großteil seitens des Regulators aufgegriffen und werden insbesondere auf der Website der ECG der Allgemeinheit präsentiert ("Strompreisrechner" etc.) bzw. werden weiterverfolgt.