4886/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.10.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0141 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 24. OKT. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 9. September 2008, Nr. 4943/J, betreffend

                        Vollziehung des Pflanzgutgesetzes im Jahr 2007

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 9. September 2008, Nr. 4943/J, teile ich Folgendes mit:

 


Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Die Kontrolle der Betriebe erfolgt durch die zuständigen Landesorgane.

 

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) führt auf Antrag gemäß § 13 des Pflanzgutgesetzes (PGG) 1997 idgF die Anerkennung von Pflanzgut von Obstarten nach einer Vegetationsprüfung gemäß § 10 der Pflanzgutverordnung 1997 idgF durch.

 

Im Jahr 2007 stellten vier Betriebe in der Steiermark einen Antrag gemäß §13 PGG 1997. Die Pflanzgutproduktion in diesen Betrieben wurde in unmittelbarer Bundesverwaltung vom BAES kontrolliert. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden vier Proben gezogen. Die Untersuchungen hatten in drei Fällen Beanstandungen zur Folge.

 

Zu den Fragen 4 bis 9:

 

Im Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung wurden im genannten Zeitraum keine Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, den Anträgen gemäß § 13 PGG 1997 konnte in drei Fällen auf Grund von Beanstandungen nicht stattgegeben werden.

 

Zu Frage 10:

 

Für den genannten Zeitraum sind dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) keine rechtskräftigen Entscheidungen durch den VwGH bekannt.

 

Zu Frage 11:

 

Die Berichte des BAES sind bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) verfügbar (www.ages.at).

 

Zu Frage 12:

 

Eine Änderung des Umfanges der zu kontrollierenden Pflanzen im Rahmen des Pflanzgutgesetzes ist international derzeit nicht vorgesehen.

 


Zu Frage 13:

 

Anlässlich der Einfuhrkontrollen gemäß PGG 1997 wurden im Jahre 2007 keine Quarantäneschadorganismen festgestellt. Im Rahmen der Anerkennung von Obstpflanzgut trat in drei Fällen der Verdacht auf eine Infektion mit Erwinia amylovora auf.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

 

Vergleichbare Daten liegen nicht vor.

 

Zu den Fragen 16 und 17:

 

Die Importkontrollen gemäß PGG 1997 werden in Verbindung mit den Einfuhrkontrollen nach dem Pflanzenschutzgesetz durchgeführt. 2007 wurden 26 Sendungen kontrolliert. Die Kontrollen fanden an den Grenzeintrittstellen gemäß Eintrittstellen-Verordnung 2004 statt. Im Jahre 2007 waren dies die Zollämter der Flughäfen Wien, Linz, Klagenfurt, Graz und Salzburg. Aufgrund des Pflanzgutgesetzes wurden keine Sendungen beanstandet.

 

Zu den Fragen 18 und 19:

 

Da den Bestimmungen des PGG 1997 nachgekommen wurde, waren weder im Jahre 2007 noch im bisherigen Zeitraum 2008 Verfügungen oder Weisungen erforderlich.

 

Zu Frage 20:

 

Es sind alle derzeit gültigen, einschlägigen EU-Richtlinien national umgesetzt worden.

 

Zu Frage 21:

 

Derzeit liegt ein Vorschlag der Europäischen Kommission betreffend Änderungen der Richtlinie über Pflanzgut von Obstarten zur Fruchterzeugung vor, gegen den seitens Österreichs kein Einwand besteht.

 


Zu Frage 22:

 

Eine Novellierung des PGG 1997 ist erst nach einem formellen Inkrafttreten der Novelle der Richtlinie (siehe Antwort zu Frage 21) erforderlich.

 

Zu Frage 23:

 

Österreich nimmt grundsätzlich an Vergleichsversuchen der EU teil.

 

Zu Frage 24:

 

Dem BMLFUW sind keine Probleme in der Vollziehung bekannt geworden.

 

Zu den Fragen 25 bis 28:

 

Für die Vollziehung des PGG 1997 sind im BAES das Institut für Pflanzengesundheit (Federführung) und das Institut für Sortenwesen zuständig. Auch für die Untersuchungen der diesem Bundesgesetz unterliegenden Waren bzw. Produkte ist u. a. das Institut für Pflanzengesundheit zuständig.

 

Diese Agenden wurden 2007 von 4 Personen des Institutes für Pflanzengesundheit und einer Person des Institutes für Sortenwesen, von insgesamt 0,8 VZK laut Geschäftsplan der AGES, wahrgenommen.

 

Zu Frage 29:

 

Die Richtlinie 98/56/EG (Inverkehrbringen von Pflanzgut von Zierpflanzen), die Richtlinie 92/33/EWG (Inverkehrbringen von Pflanzgut von Gemüsearten, ausgenommen Saatgut) sowie die Richtlinie 92/34/EWG (Inverkehrbringen von Pflanzgut von Obstarten).

 

 

Der Bundesminister: