4887/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.10.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0143 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 24. OKT. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 11. September 2008, Nr. 4946/J, betreffend

                        Vollziehung des Saatgutgesetzes im Jahr 2007

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 11. September 2008, Nr. 4946/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Im Kalenderjahr 2007 wurden 334 Betriebe nach einem Kontrollplan kontrolliert. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern kann nicht erfolgen, da ein Großteil der Unternehmen bundesländerübergreifend tätig ist. Der Kontrollplan gemäß Saatgutgesetz 1997 idgF. wurde 2007 im Rahmen der Toleranzen vollinhaltlich erfüllt.

 

Zu Frage 2:

 

Im Kalenderjahr 2007 wurden in den kontrollierten Betrieben 847 Proben gezogen. Für die Kategorisierung nach Branchen liegen keine definitiven Kriterien vor. Die Unternehmen sind sowohl in der Saatguterzeugung, im Handel, als auch im Import tätig. Betreffend Ergebnisse der Analysen siehe die Antwort zu Frage 9.

 

Die Kontrollverfahren für die Frühjahrssaison 2008 sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

 

Zu Frage 3:

 

Detaillierte Berichte zum Monitoring und der Überwachung gemäß Saatgut-Gentechnikverordnung sind in der Homepage der AGES auf www.ages.at veröffentlicht.

 

Zusammenfassend finden Sie untenstehend die Untersuchungsergebnisse 2007 und 2008 mit Stand 30.09.2008:

 

Saison

Saatgutunternehmen

Überprüfungen der Betriebe

Proben

2007

Saatgutaufbereitungsstellen und

-inverkehrbringer

70

121

2008

Stand 30.09.08

Saatgutaufbereitungsstellen und

 -inverkehrbringer

77

122

 

Alle Kontrollen ergaben, dass die Anforderungen der Saatgut-Gentechnik-Verordnung erfüllt sind.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Die Kontrolle im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle beschränkt sich einerseits auf die in der Saatgutverordnung (BGBl. II Nr. 417/2006 idgF.) angeführten Kulturarten und andererseits auf Saatgut, welches in Verkehr gebracht wird. Eine Kontrolle der Anwendung und damit in landwirtschaftlichen Betrieben wird nicht vorgenommen, da weder nach dem Saatgutgesetz 1997 idgF. noch der Saatgut-Gentechnik-Verordnung (BGBl. II Nr. 478/2001) eine Zuständig-keit gegeben ist.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Einleitend ist darauf zu verweisen, dass es im verfügbaren statistischen Material und in den Tabellen zu Überschneidungen zwischen Wirtschaftsjahr und Kalenderjahr kommen kann. 2007 wurden insgesamt 20.119 Proben untersucht, davon 16.978 hoheitlich und 3.141 privat.

 

Zu Frage 8:

 

Die Einnahmen durch private Probenuntersuchungen betrugen 2007 € 75.395,70.

 

Zu Frage 9:

 

Saatgutverkehrskontrolle Kalenderjahr 2007:

Insgesamt wurden in rund 23 % der kontrollierten Fälle die Bestimmungen des Saatgutgesetzes 1997 nicht eingehalten bzw. bestand begründeter Verdacht einer Zuwiderhandlung. Bei rund 15 % erfolgten Beanstandungen und Anzeigen.

 

Die betroffenen Unternehmen sind bundesländerübergreifend tätig.

 

Zu den Fragen 10 bis 13:

 

Derzeit liegen folgende Ermittlungsstände seitens des BAES, der Bezirksverwaltungsbehörden und des Unabhängigen Verwaltungssenates vor:

 

Jahr

Zahl Akte Anzeigen

Erkennt-nis BH

Einstellung BH

fehlend BH

Erkennt-nis UVS

Einstellung UVS

fehlend UVS

2007

6

4

0

2

KA

KA

KA

 

BAES: Bundesamt für Ernährungssicherheit

BH:      Zuständige Bezirksverwaltungsbehörde

UVS:    Unabhängiger Verwaltungssenat

KA:      Keine Angabe

 

Die betroffenen Unternehmen sind bundesländerübergreifend tätig.

 

Zu Frage 14:

 

Aus dem Jahr 2007 sind keine rechtskräftigen Entscheidungen des VwGH bekannt.

 

Zu Frage 15:

 

Von den Bezirksverwaltungsbehörden wurde für 2007 der Betrag von € 7.218,29 im Rahmen von Verwaltungsstrafverfahren mitgeteilt:

 

Zu Frage 16:

 

Im Jahr 2007 erfolgten seitens des BAES keine Anzeigen gemäß StGB.

 

Zu den Fragen 17 und 18:

 

2007 waren im Bereich Landwirtschaft 79,3 Vollzeitarbeitskräfte (VZK) zur Vollziehung des Saatgutgesetzes 1997 idgF. eingesetzt. Diese Zahlen gelten auch aktuell.

 

Zu Frage 19:

 

Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist auf Grund der bundesländerübergreifenden Tätigkeit nicht möglich. Die Zahl der entsprechenden Personen ist in Summe mit 27 VZK anzusetzen.

 

Zu Frage 20:

 

Entsprechend den Entwicklungen im Bereich Pflanzenzüchtung und Saatguthandel sind Anpassungen in der stichprobenartigen Saatgutverkehrskontrolle immer wieder auf der Grundlage risikobasierter Kriterien notwendig und werden auch laufend durchgeführt, insbesondere unter dem Augenmerk von Wahrung der Sicherheit und der Qualität der Ernährung, des Gesundheitsschutzes, des Schutzes der Verbraucherinteressen und des Vorsorgeprinzips unter Handhabung einer adäquaten und signifikanten Risikobewertung und Risikomanagements.

 

Zu den Fragen 21 und 22:

Vergleichbare Daten liegen nicht vor.

 

 

 

 

Zu Frage 23:

 

Es wurde ein risikobasierter Kontrollplan entwickelt. Für das Kalenderjahr 2008 beinhaltet dieser Kontrollrahmenplan 850 Kontrollproben bei 280 Betriebskontrollen.

 

Zu den Fragen 24 und 25:

 

Importe aus Drittstaaten sind nur mit Einfuhranzeigen unter Vorlage internationaler Saatgutzertifikate (Eintragung der Sorte in einen der Sortenkataloge der EU - Mitgliedstaaten, insbesondere dem EU - Sortenkatalog, ISTA - Orange - Zertifikat und OECD - Zertifikat) möglich. Die Einfuhranzeigen werden vom BAES ausgestellt, wenn die internationalen und nationalen Saatgutvorschriften (einschließlich Saatgut-Gentechnik-Verordnung) erfüllt sind.

2007 wurden 226 Fälle im Rahmen der Einfuhr bearbeitet.

 

Gesonderte Probenziehungen und Kontrollen werden in diesem Zusammenhang nicht verlangt. Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle werden Saatgutpartien aus Drittstaaten stichprobenartig nach den gleichen Voraussetzungen wie aus der EU nach Österreich verbrachte Saatgutpartien oder in Österreich erzeugtes Saatgut kontrolliert und miterfasst. Daher sind auch keine gesonderten statistischen Angaben dazu möglich.

 

Im Zusammenhang mit der Vollziehung der Saatgut-Gentechnik-Verordnung wurde ein Probenplan mit einer maßgeblich höheren Checkrate bei Importen aus Ländern mit GVO-Anwendung umgesetzt. Verstöße gegen die Saatgut-Gentechnik-Verordnung wurden 2007 im Rahmen von Importverfahren nicht festgestellt.

 

Zu Frage 26:

 

Die Vollziehung des Saatgutgesetzes 1997 idgF. hat funktioniert, sodass kein Bedarf an Erlässen oder Weisungen gegeben war.

 

Zu Frage 27:

 

Dem BMLFUW sind keine Probleme bei der Vollziehung des Saatgutgesetzes 1997 idgF. bekannt.

 

 

 

Zu Frage 28:

 

Derzeit ist keine Novelle des Saatgutgesetzes 1997 idgF. in Vorbereitung.

 

Zu Frage 29:

 

Folgende EU-Rechtsakte sind derzeit noch umzusetzen:

 

1.      Richtlinie 2007/72/EG zur Änderung der Richtlinie 66/401/EWG des Rates hinsichtlich der Aufnahme der Art Galega orientalis Lam.

             (Umsetzungsfrist: 31. Dezember 2008).

 

2.      Richtlinie 2008/62/EG mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Landsorten und anderen Sorten, die an die natürlichen örtlichen und regionalen Gegebenheiten angepasst und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut bzw. Pflanzkartoffeln dieser Sorten.

             (Umsetzungsfrist: 30. Juni 2009).

 

3.      Richtlinie 2008/83/EG zur Änderung der Richtlinie 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten.

             (Umsetzungsfrist: 31. Oktober 2008).

 

 

Zu Frage 30:

 

Auf EU-Ebene gibt es derzeit im Saatgutbereich mehrere Richtlinien- bzw. Verordnungs-entwürfe. Diese betreffen folgende Bereiche:

- Zulassung und Inverkehrbringen pflanzengenetischer Ressourcen;

- Änderung botanischer Namen (Anpassung an international übliche Namen);

- Inverkehrbringen von Saatgutmischungen pflanzengenetischer Ressourcen.

 

Das BMLFUW steht diesen Entwürfen prinzipiell positiv gegenüber.

Insbesondere werden Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen grundsätzlich befürwortet.

 


Zu Frage 31:

 

Im Jahr 2007 fanden keine EG-Vergleichsprüfungen statt. Zur Harmonisierung von internationalen Methoden und Standards erfolgte eine Teilnahme an ISTA (International Seed Testing Association) Ringtests (Proficiency Tests).

 

Zu Frage 32:

 

Seitens des BMLFUW wurden folgende Projekte im Zusammenhang mit der Fragestellung gefördert:

 

·         Grundlagen zur Züchtung, Vermehrung und Sorten-/Saatgutprüfung für den Biolandbau;

·         Nachhaltige Regulation von Schaderregern im biologischen Anbau von ausgewählten Körnerleguminosen;

·         Untersuchung potentieller ernährungsbedingter Risiken von gentechnisch verändertem Hybridmais (Bt, RR) in einem Langzeitfütterungsversuch mit Labormäusen;

·         Neue Wege in der Regulation von Drahtwürmern unter besonderer Berücksichtigung des biologischen Landbaus;

·         Weiterentwicklung des Bioweinbaus unter österreichischen Bedingungen;

·         Grünlandverbesserung unter Berücksichtigung von natürlicher Versamung, Nachsaattechnik, Nachsaatmischung und Erneuerungsfrequenz;

·         Entwicklung von Pflanzsortimenten und Kulturverfahren für Wildstauden heimischer Trockenstandorte unter Berücksichtigung von Aspekten des Artenschutzes und der Biodiversitätskonvention (CBD);

·         Strategien zur Minimierung einer Fusariuminfektion bzw. Mycotoxinbelastung bei Getreide und Mais durch pflanzenbauliche Maßnahmen im Kontext mit einer Risikobewertung sowie des Risikomanagements bei der Getreideübernahme in den  Anbauregionen Österreichs;

·         Monitoring der Auswirkungen einer Umstellung auf den biologischen Landbau (MUBIL II);

·         Ausarbeiten von Risiko-Management-Optionen zur Minimierung der HCB-Belastung von österreichischem Ölkürbis (Cucurbita pepo var. styriaca);

·         Entwicklung verschiedener Strategien zur Lösung von Problemen mit bodenbürtigen Schaderregern im Gartenbau am Beispiel der Modellkultur Erdbeere;

·         Biodiversität in österreichischen Ackerbaugebieten im Hinblick auf die Freisetzung und den Anbau von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen;

·         Aufklärung der Feuerbrandresistenz und Entwicklung von Resistenzmarkern;

·         Auswirkung von handelsbedingten Transportwegen und Lagerzeiten auf die biologische Fitness von Encarsia formosa und Phytoseiulus persimilis unterschiedlicher Produktionsherkunft;

·         Multidisziplinäre Detektion und Beurteilung einheimischer Fusarien;

·         Untersuchungen ausgewählter Parameter im Hinblick auf die Verbesserung der Möglichkeiten zur Vorbeugung und Bekämpfung von Feuerbrand (Erwinia amylovora);

·         Projektbegleitende Gutachtertätigkeit zum Forschungsprojekt „Biodiversität in österreichischen Ackerbaugebieten im Hinblick auf die Freisetzung und den Anbau von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen“;

·         Ansaat und Ausbringung von Risslingen zur Extensivdachbegrünung in Schattenlagen;

·         In-vitro-Etablierung einer groß fruchtigen winterharten Punica granatum;

·         Nutzung und Erhaltung extensiver Grünlandstandorte in den Bergregionen;

·         Kulturwert von Bio-Ackerkulturen;

·         Vermittlung regionalisierten produktionstechnischen Wissens mit Hilfe eines Netzwerkes von Transferbetrieben im Biologischen Landbau;

·         Feuerbrand auf Kernobst: Blattoberflächenchemie und sortenspezifische Resistenz;

·         Agrarische Rohstoffbasis zur biologischen Biogaserzeugung;

·         Folienüberdachung biologisch produzierter Marille;

·         Prüfung ausgewählter Mostbirnensorten als Spindel unter Bio-Produktionsbedingungen;

·         Untersuchungen zur Fremdbefruchtungsrate in Maiskulturen unter Berücksichtigung der Umwelten in den Hauptanbaugebieten Österreichs;

·         Eignung von Getreide- und Maissorten sowie optimierte Anbaustrategien zur Erzeugung von Rohstoffen für Bioethanol und verwertbare Nebenprodukte;

·         Integrierte Vernetzung dezentraler Biodiversitäts- und Gendatenbanken der Länder;

·         Einfluss unterschiedlicher Beweidungsformen auf Boden und Pflanzenbestand in der Biologischen Landwirtschaft;

·         Auswirkungen der Grünlandnachsaat in einer Kurzrasenweide bei Biologischer Bewirtschaftung;

·         Eignung unterschiedlicher Kleegrasbestände für den biologischen Landbau im oberösterreichischen Alpenvorland und deren Vorfruchtwirkung auf Winterweizen;

·         Wiedereinführung des Tauernroggens im Ennstal;

·         Beschreibung des Steirerklees sowie dreier Herkünfte von Lens culinaris nach UPOV und CPVO (Community Plant Variety Office);

·         Internationaler EUCARPIA Versuch zum Rostbefall von Raygräsern;

·         ERA-NET CORE Organic 1888: Risks and recommendations regarding human pathogens in organic vegetable production chains;

·         Management und Erhaltung von genetischen Ressourcen (EU GrapeGen 06);

·         ERA-NET CORE Organic 1880: AGronomical and TEChnological methods to improve ORGanic wheat quality;

·         Wirkungen transgener Maispflanzen auf nützliche Pflanzen-Mikroben-Interaktionen und den mikrobiellen Stickstoffumsatz im Boden.

 

Folgende weitere Projekte sind 2008/2009 geplant:

 

·         Langzeitwirkungen von behandelten und unbehandelten Wirtschaftsdüngern auf den Boden und den Pflanzenbestand im biologisch bewirtschafteten alpinen Dauergrünland;

·         Monitoring von Kartoffelkrankheiten im biologischen Landbau: Anfälligkeiten bestimmter Sorten unter besonderen Standortverhältnissen;

·         Möglichkeiten der Bekämpfung von Vogelfraß in unterschiedlichen Ackerkulturen im Biolandbau;

·         Probiotische  Mikroorganismen in  Gemüsen  und Obst biologischer  Produktionsweisen: Gesundheit und Infektionsschutz;

·         Etablierung einer Standardmethode für den Einsatz von Pflanzenextrakten und Extraktmischungen als Kontrollmethode in der integrativen Landwirtschaft: Rainfarnextrakt gegen Apfelwickler;

·         Steinbrand (Tilletia caries und Tilletia controversa) bei Weizen: Ursachenanalyse und  Untersuchungen zu Befall und Verbreitung sowie Vermeidung durch Vorbeugung und Resistenzzüchtung;

·         Veränderung der Qualität von Bioprodukten im Zuge der Konventionalisierung der biologischen Landwirtschaft;

·         Ausbreitungsbiologie und Management einer extrem allergenen, eingeschleppten Pflanze. Wege und Ursachen der Ausbreitung von Ragweed (Ambrosia artemisiifolia) sowie Möglichkeiten seiner Bekämpfung.

 


Zu Frage 33:

 

2008 wurden 2,8 Mio. € zur Verfügung gestellt. Für 2009 können auf Grund des noch nicht beschlossenen Budgets noch keine Angaben gemacht werden.

 

Zur Erhaltung der „Gentechnikfreiheit“ von Saatgut für die österreichische landwirtschaftliche Erzeugung wurden und werden für die Umsetzung der Überwachungs- und Monitoring­maßnahmen gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung seitens AGES/BAES nachfolgende Mittel (EURO) gemäß Arbeitsplan eingesetzt:

 

 

2008

2009 (Plan)

184.000,-

187.000,-

 

Zu Frage 34:

 

Die in der EU zugelassenen und beantragten gentechnisch veränderten Sorten bzw. Prüfstämme sind in Österreich durch die Verbotsverordnung BGBl II Nr. 175/1999 vom 10. Juni 1999 "Verbot des Inverkehrbringens des gentechnisch veränderten Maises Zea Mays L., Linie MON 810, in Österreich" gemäß österreichischem Gentechnikgesetz, BGBl Nr. 510/1994, verboten. Ständig aktualisierte Informationen dazu finden sich auf der AGES-Homepage: http://www.ages.at/ernaehrungssicherheit/gvo/gv-sorten/

 

Mit Stand 30.08.2008 sind 72 MON 810 Maissorten im gemeinschaftlichen Sortenkatalog der EU eingetragen und in der EU zugelassen, wenn nicht ein nationales Verbot vergleichbar Österreich existiert.

 

Weiters sind 43 MON 810 Maissorten als Versuchssorten (im Sortenzulassungsverfahren eines Mitgliedstaates befindlich) für den Verkehr zugelassen.

 

Zu Frage 35:

 

Vom 29. Januar bis 2. Februar 2007 fand eine Inspektion durch das FVO (Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Kommission) mit dem Ziel der „Bewertung amtlicher Kontrollsysteme für Lebensmittel, Futtermittel und Saatgut aus oder mit genetisch veränderten Organismen (GVO)“ statt.

 

Die zusammenfassenden Schlussfolgerungen aus dem endgültigen Bericht (GD(SANCO)/2007-7177 – MR endg) bestätigen, dass die jährlichen Kontroll- und Probenahmepläne für in Österreich produziertes und zertifiziertes Saatgut den Bestimmungen des Artikels 9 (Bestimmungen zur „Überwachung“) der Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 entsprechen.

 

Zu Frage 36:

 

1.            Richtlinie 66/401/EWG über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut, ABl. Nr. 125 vom 11.7.1966 S. 2298, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/117/EG, ABl. Nr. L 14 vom 18.1.2005 S. 18;

 

2.            Richtlinie 66/402/EWG über den Verkehr mit Getreidesaatgut, ABl. Nr. 125 vom 11.7.1966 S. 2309, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/55/EG, ABl. Nr. L 159 vom 13.6.2006 S. 13;

 

3.            Richtlinie 2002/53/EG über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten, ABl. Nr. L vom 20.7.2002 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung 2003/1829, ABl. Nr. L 268 vom 18.10.2003 S.1;

 

4.            Richtlinie 2002/54/EG über den Verkehr mit Betarübensaat, ABl. Nr. L 193 vom 20.7.2002 S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/117/EG, ABl. Nr. L 14 vom 18.1.2005 S. 18;

 

5.            Richtlinie 2002/55/EG  über den Verkehr mit Gemüsesaatgut, ABl. Nr. L 193 vom 20.7.2002 S. 33, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/124/EG, ABl. Nr. L 339 vom 6.12.2006 S. 12;

 

6.            Richtlinie 2002/56/EG über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln, ABl. Nr. L 193 vom 20.7.2002 S. 60, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/61/EG, ABl. Nr. L 165 vom 3.7.2003 S. 23;

 

7.            Richtlinie 2002/57/EG über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen, ABl. Nr. L 193 vom 20.7.2002 S. 74, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/117/EG, ABl. Nr. L 14 vom 18.1.2005 S. 18;

 

8.            Richtlinie 2003/90/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Art. 7 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten, ABl. Nr. L 254 vom 8.10.2003 S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2007/48/EG, ABl. Nr. L 195 vom 27.7.2007 S. 29;

 

9.            Richtlinie 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Art. 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten, ABl. Nr. L 254 vom 8.10.2003 S. 11, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2007/49/EG, ABl. Nr. L 195 vom 27.7.2007 S. 33;

 

10.        Entscheidung 2004/371/EG der Kommission über die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Saatgutmischungen für Futterpflanzen, ABl. Nr. L 116 vom 22.4.2004 S. 39;

 

11.        Entscheidung 2004/842/EG der Kommission über Durchführungsbestimmungen, nach denen die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen von Saatgut der Sorten genehmigen können, für die die Aufnahme in den einzelstaatlichen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten oder für Gemüsearten beantragt wurde, ABl. Nr. L 362 vom 9.12.2004  S. 21;

 

12.        Verordnung 2006/217/EG mit Regeln für die Anwendung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EG, 2002/55/EG und 2002/57/EG des Rates hinsichtlich der Ermächtigung der Mitgliedstaaten, den Anforderungen in Bezug auf die Mindestkeimfähigkeit nicht entsprechendes Saatgut vorübergehend zum Verkehr zuzulassen, ABl. Nr. L 38 vom 9.2.2006 S. 17;

 

13.        Richtlinie 2006/47/EG zur Festlegung besonderer Voraussetzungen im Hinblick auf das Vorhandensein von Avena fatua in Getreidesaatgut, ABl. Nr. L 136 vom 24.5.2006 S. 18.

 

 

Der Bundesminister: