4890/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.10.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0146 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 24. OKT. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 24. September 2008, Nr. 5032/J, betreffend

                        Umweltbelastung durch Feuerwerkskörper

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 24. September 2008, Nr. 5032/J, teile ich Folgendes mit:

 

Allgemein kann ausgeführt werden, dass der Brauch, das neue Jahr mit Raketen und Knallern zu begrüßen, jedes Jahr, vor allem in den Ballungsräumen, zu beachtlichen Staubspitzen führt. Die Staubkonzentrationen sind meist kurz nach Mitternacht relativ hoch (es werden Halbstundenmittelwerte bis zu 0,5 mg/m³ gemessen), in den Morgenstunden wird aber fast immer das normale Staubniveau wieder erreicht, sodass die Tagesmittelwerte das übliche Niveau erreichen. Bei windarmen meteorologischen Bedingungen kann es allerdings auch zu Grenzwertüberschreitungen kommen.

Eine grobe Analyse der Verursacher für Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub an der städtischen Hintergrundmessstelle Graz-Süd ergab etwa, dass ca. 80% der Überschreitungstage durch lokale Quellen, vor allem Verkehr und Heizungsanlagen, etwas über 10% durch Schadstoffeintrag aus Ost-Nordosteuropa (Kraftwerke, Industrie, möglicherweise großflächiges Abbrennen von Feldern, etc.), knapp 5% durch Saharastaub und nur ca. 3% durch Brauchtum (Silvester, Ostern) verursacht wurden.

 

 

 

Zu den Fragen 1 und 3:

 

Luftgütebericht – Feinstaub (PM10)

31.12.2007

01.01.2008

02.01.2008

Burgenland

59

49

66

Kärnten ohne Klagenfurt

125

119

72

Klagenfurt

119

100

66

Niederösterreich ohne St. Pölten

65

51

72

St. Pölten

26

39

50

Oberösterreich ohne Ballungsraum Linz

34

44

38

Ballungsraum Linz

28

41

28

Land Salzburg ohne Stadt Salzburg

26

53

42

Stadt Salzburg

25

66

28

Steiermark ohne Ballungsraum Graz

106

108

56

Ballungsraum Graz

159

249

71

Tirol ohne Innsbruck

63

105

83

Innsbruck

75

57

43

Vorarlberg

40

40

36

Wien

60

58

69

 

Luftgütebericht – Feinstaub (PM10)

31.12.2005

01.01.2006

02.01.2006

Burgenland

42

79

17

Kärnten ohne Klagenfurt

/

/

/

Klagenfurt

-

-

-

Niederösterreich ohne St. Pölten

47

93

34

St. Pölten

40

80

38

Oberösterreich ohne Ballungsraum Linz

45

80

29

Ballungsraum Linz

58

84

45

Land Salzburg ohne Stadt Salzburg

48

65

19

Stadt Salzburg

30

52

17

Steiermark ohne Ballungsraum Graz

59

137

65

Ballungsraum Graz

96

228

46

Tirol ohne Innsbruck

49

176

65

Innsbruck

49

168

77

Vorarlberg

28

48

-

Wien

54

-

-

 


 

Luftgütebericht – Feinstaub (PM10)

31.12.2006

01.01.2007

02.01.2007

Burgenland

60

46

22

Kärnten ohne Klagenfurt

-

-

35

Klagenfurt

-

-

28

Niederösterreich ohne St. Pölten

90

85

17

St. Pölten

27

21

13

Oberösterreich ohne Ballungsraum Linz

41

45

13

Ballungsraum Linz

57

99

12

Land Salzburg ohne Stadt Salzburg

50

63

21

Stadt Salzburg

40

25

16

Steiermark ohne Ballungsraum Graz

112

137

42

Ballungsraum Graz

135

268

38

Tirol ohne Innsbruck

58

139

31

Innsbruck

98

75

35

Vorarlberg

25

36

9

Wien

77

138

31

            - kein gültiger Wert verfügbar

            / keine kontinuierliche Messung

 

Zu Frage 2:

 

Region

TMW (µg/m³)

Ballungsraum Graz

200

Lavanttal

124

Klagenfurt

117

Südweststeiermark

115

Ballungsraum Linz

110

Mittleres Murtal

106

Unteres Inntal

96

Stadt Salzburg

80

Oststeiermark

77

Weinviertel

71

 

Alle anderen Regionen weisen ein durchschnittliches Belastungsniveau aus.

 

Zu Frage 4:

 

Die rund um Mitternacht zu Silvester/Neujahr gemessenen Feinstaubwerte stellen Ausreißer dar, im Jahresvergleich der Tagesmittelwerte heben sie sich allerdings nicht wesentlich von den durchschnittlichen Messwerten ab (siehe dazu auch die allgemeinen Ausführungen in der Einleitung).

 

Zu Frage 5:

 

Grundsätzlich wird dazu auf das Bundesgesetz vom 3. Mai 1974, mit dem polizeiliche Bestimmungen über pyrotechnische Gegenstände und das Böllerschießen getroffen werden (Pyrotechnikgesetz 1974) verwiesen, dessen Vollziehungsbereich nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) fällt.

 

Zu Frage 6.

 

Über Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf Böden und Gewässer liegen dem BMLFUW keine Daten vor.

 

Der Bundesminister: