4904/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.10.2008
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BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0150-I/A/3/2008

Wien, am 27 . Dezember 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 5034/J betr. Feuerwerkskörper und Gesundheitsschäden der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

An der grundsätzlichen Risikoeinschätzung vermögen die beiden zusätzlich bekanntgewordenen Verletzungsfälle zu Silvester 2007/2008 nichts zu ändern, da sich die Gesamtsituation dadurch nicht wesentlich verändert hat.

 

Frage 2:

In der Injury database Austria (IDB) des Kuratoriums für Verkehrssicherheit scheinen im Jahre 2007 2 spitalsbehandelte Verletzte (eine Schädigung der Blutgefäße am Unterschenkel und eine Amputation der Hand) auf. Todesfälle wurden nicht gemeldet (gem. Statistik Austria - Todesursachenstatistik 2007: ICD10 Code W39)

 

Frage 3:

Ich darf dazu auf meine Ausführungen zu Frage 2 verweisen.

 

Frage 4:

Laut IDB Austria liegt der Anteil der spitalsbehandelten Personenschäden durch Feuerwerkskörper zwischen 0,02% und 0,03% aller Freizeitunfälle (ohne Gehörschäden). Hochgerechnet ergibt das zwischen rund 100 und 200 spitalsbehandelten Personen.

 

Frage 5:

Verletzungszahlen aus anderen EU-Mitgliedstaaten sind systematisch nur für jene Staaten verfügbar, welche an der Europäischen Unfallstatistik teilnehmen (IDB Injury Database, früher EHLASS). Der Durchschnitt bei den Staaten, von denen relevante Daten vorliegen (2003 - 2006: Frankreich, Dänemark, Schweden, Österreich) liegt bei 0,08% aller spitalsbehandelten Freizeitunfälle (Spannbreite: 0,02 - 0,17%; Produktgruppe „Fireworks“)

 

Frage 6:

Es handelt sich um vier in Krankenhäusern behandelte Fälle.

 

Frage 7:

Beim Lärmpegel ist zu unterscheiden zwischen dem Emissions- und dem

Immissionspegel. Für Gehörschäden ist der Immissionspegel (direkt am Ohr) entscheidend, der vom Emissionspegel, der Entfernung zum Emissionsort sowie allfälligen Gehörschutzmaßnahmen abhängig ist. Der Gefährdungsbereich kann bei impulsartigen Lärmereignissen, wie dies bei Feuerwerkskörpern der Fall ist, ab etwa 140 dB (Immission) angesetzt werden.

 

Frage 8:

Unfälle und Verletzungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Feuerwerkskörpern haben - wie bereits zu Frage 4 ausgeführt – einen sehr geringen Anteil am Unfallgeschehen, weshalb die Effektivität spezifischer Maßnahmen etwa im Bereich des Waffengesetzes mehr als zweifelhaft ist. So wäre etwa bei einem Verbot von Feuerwerkskörpern das Risiko durch „Eigenbasteleien“ gegeben, welches womöglich zu einer Verschlechterung der Unfallsituation führt.

 

Frage 9:

Laut Pyrotechnikgesetz ist die Abgabe von als gefährlich einzustufenden pyrotechnischen Gegenständen (Klasse II und mehr) an Kinder und Jugendliche unter 18 ohnedies verboten.

 

Frage 10:

Dort, wo Verletzungen auf unzureichende Kennzeichnung zurückzuführen sind, ist eine Verbesserung anzuregen. Dies zu beurteilen ist allerdings Angelegenheit von mit dem Umgang mit derartigen Gebrauchsgegenständen erfahrenen Fachleuten und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts.

 

Frage 11:

Verletzungen entstehen nicht beim Kauf bzw. Verkauf sondern bei der Verwendung. Dies ist somit keine Frage des Gesundheitsschutzes.

 


Frage 12:

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II unterliegt gemäß

Pyrotechnikgesetz bereits verschiedenen Beschränkungen, wie Verbot des Verkaufes an und der Verwendung durch Personen unter 18, Limitierung der Lautstärke, Verbot des Abfeuerns im Ortsgebiet. Ein gänzliches Verkaufsverbot

würde wohl kaum wirksam sein, da es sich bei der „Silvesterknallerei“ um eine überall auf der Welt gehandhabte Tradition handelt, sodass viele Menschen sich Feuerwerkskörper entweder illegal beschaffen oder sogar dazu übergehen würden, sich diese selbst zu basteln.

 

Frage 13:

Die Unfallursachen sind – z. B. aus der im Rahmen der Injury Database betriebenen Ursachenforschung - weitgehend bekannt. Sie liegen im sorglosen Umgang mit Feuerwerkskörpern und in der Missachtung von Sicherheitsvorschriften. Gefährlich sind vor allem Manipulationen an den Produkten (z. B. Bündelung) durch den Konsumenten oder selbstgefertigte Feuerwerkskörper (Böller). Problematisch ist auch eine nicht ordnungsgemäße Verwendung (z. B. Start aus der Hand, Knallkörper in Kapuzen), Verwendung von Produkten der Klasse III und IV durch (trotz Verbotes) Laien - oft unter Alkoholeinfluss.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin