4906/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.11.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                                                           Wien, am 27. Oktober 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0208-IK/1a/2008

 

In Beantwortung der dringlichen Anfrage Nr. 4996/J betreffend "die Missachtung des Willens des Nationalrates durch den Wirtschaftsminister, der sich beharrlich weigert, die Entschließung zur Bestimmung eines volkswirtschaftlich gerechtfertigten Höchstpreises für Treibstoffe umzusetzen", welche die Abgeordneten Ing. Peter    Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen am 24. September 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 und 8 der Anfrage:

 

§ 5a PreisG sieht die Bestimmung von Höchstpreisen für die Dauer von sechs Monaten unter engen Voraussetzungen vor. Die erste Voraussetzung ist, dass der von einem oder mehreren Unternehmen in Österreich geforderte Preis für Erdöl und seine Derivate oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maß übersteigt. Die österreichischen Treibstoffpreise liegen jedoch laut dem Öl-Bulletin der Europäischen Kommission grundsätzlich unter dem europäischen Durchschnitt.


 

Die  gesetzlichen  Voraussetzungen  für  ein  preisrechtliches Vorgehen nach dem Preisgesetz liegen demnach nicht vor. Solange die gesetzlichen Voraussetzungen für eine  solches  Verfahren  nicht bestehen, ist kein Verfahren nach § 5a PreisG einzuleiten. Da  die  verfassungsgesetzliche  Verpflichtung  des  Bundesministers  für Wirtschaft  und Arbeit  darin  besteht,   im Sinne  des  Art. 18 Abs. 1 B-VG  vorzugehen, wonach  die  "gesamte  staatliche  Verwaltung  nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden" darf, würde, ginge man entsprechend der Entschließung vom 15.9.2008 vor, Art.  18 Abs.  1 B-VG  verletzt  werden.  Im Übrigen ist auf das Gutachten von Univ. Prof.  Hanreich, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht und Institut für Höhere Studien, zu verweisen.

 

Im Bemühen um eine weitere Erhöhung der heimischen Markttransparenz und unter gleichzeitiger Förderung des Wettbewerbs hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit den Treibstoffpreismonitor im Internet http:\\www.bmwa.gv.at eingerichtet. Dieser bietet dem Konsumenten umfassende Informationen über die nationale und internationale Preissituation auf dem Treibstoffmarkt.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Grundsätzlich ist auf die weltweite Rohölpreisentwicklung hinzuweisen. Der nationale Spielraum ist demnach sehr limitiert.

 

Hinsichtlich Wettbewerbskontrolle im Bereich der Mineralölwirtschaft ist auf die im März 2008 begonnene umfangreiche Untersuchung der Treibstoffpreise an Tankstellen betreffend die Jahre 2004 – 2008 durch die Bundeswettbewerbsbehörde hinzuweisen. Mit einem von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) im Juli veröffentlichten Zwischenbericht wurde die Mineralölwirtschaft bereits konfrontiert. Als nächster Schritt wird der Einfluss von Billigtankstellen auf die regionale Preisbildung untersucht. Preissteigerungen bei Treibstoffen sind ein internationales Thema. Österreich hat daher beim letzten Treffen der Generaldirektoren Wettbewerb, unterstützt von anderen Mitgliedstaaten angeregt, dass sich die Europäische Kommission intensiver dieses Themas annimmt.


 

Ich habe zudem in einem Schreiben an Kommissarin Kroes und Kommissar Piebalgs angeregt,  dass  die  Europäische  Kommission  die Preisbildung  bei den Rotterdamer Notierungen      näher    untersucht    und    auch    bei    den    Preisvergleichen   die Beimischungsquoten   angegeben  werden.  Die Europäische Kommission arbeitet an der Umsetzung dieser Anliegen.

 

An  legistischen  Maßnahmen  ist  die Novellierung der Verordnung des Bundesministers  für  Wirtschaft  und  Arbeit  betreffend Preisauszeichnung für bestimmte Leistungen  und für Treibstoffe bei Tankstellen hervorzuheben, durch die nunmehr sichergestellt  werden soll,  dass  Verbraucher  durch Veränderungen der Treibstoffpreise, insbesondere wenn diese mehrmals täglich erfolgen, nicht irregeführt werden.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die  Beantwortung  dieser  Frage stellt keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit dar. Dessen ungeachtet wird festgehalten, dass  die  in  der  Pressemitteilung  des  KSV vom 4.7.2008 getroffene Aussage, auf welche  in  dieser  Frage  Bezug genommen wird, keinen Konnex zu Privatkonkursen herstellt.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Die Krise auf den Finanzmärkten ist auch eine Vertrauenskrise. Daher ist es wichtig sicherzustellen, dass der Markt und damit die Unternehmen mit ausreichend Liquidität versorgt sind. Besonders die KMU sind in Österreich auf den klassischen Bankkredit bzw. Fremdfinanzierung angewiesen, eine Kreditverknappung könnte für viele Unternehmen eine existentielle Bedrohung darstellen.

Die KMU sind das Rückgrat der Wirtschaft. Sie erwirtschafteten im vergangenen Jahr einen  Umsatz von 290 Mrd. Euro, tätigten Investitionen von ca. 18,8 Mrd. Euro und bieten 65% aller Beschäftigten einen Arbeitsplatz.

Es war notwendig ein Konjunkturbelebungspaket zu schnüren, um den KMU unter die Arme zu greifen und damit Arbeitsplätze abzusichern. Der Ministerrat hat am 22. Oktober 2008 das Konjunkturbelebungspaket von einer Milliarde Euro für Klein- und Mittelbetriebe beschlossen.

Das Konjunkturbelebungspaket soll eine Laufzeit von 2 Jahren haben und sich über die voraussichtlich schwächere Konjunkturperiode 2009 und 2010 erstrecken und setzt sich wie folgt zusammen:

-                105 Mio. Euro direkt aus dem Budget (budgetwirksam)

-                500 Mio. Euro Kreditrahmenaufstockung

-                400 Mio. Euro durch eine Erhöhung des Haftungsrahmens bei der staatlichen Förderbank.

 

Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.