4907/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.11.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                                                                            BMWF-10.000/215-Pers./Org.e/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                        Wien, 29. Oktober 2008

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5038/J-NR/2008 betreffend geplante Stilllegung des „Gamma Knife“ der Universitätsklinik für Neurochirurgie in Graz, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 24. September 2008 an mich richteten, wird nach Einholung einer Stellungnahme der Medizinischen Universität Graz wie folgt beantwortet, wobei anzumerken ist, dass die Anschaffung bzw. der Betrieb von Geräten an Universitäten in die Kompetenz der jeweiligen Universität im Rahmen ihres durch das Universitätsgesetz 2002 vor­gesehenen autonomen Wirkungsbereiches fällt und diesbezügliche Fragen daher nur durch die jeweils zuständigen Universitäten beantwortet werden können. Dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung kommt diesbezüglich keine direkte Kompetenz zu.

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Laut Auskunft der Medizinischen Universität Graz entspricht dies nicht den Tatsachen. Es gibt allerdings Diskussionen, ob das „Gamma Knife“ für die spezifischen Indikationsstellungen mittel­fristig noch das adäquate Gerät ist oder ob durch Technologiewechsel anderen Methoden der Vorzug zu geben sein wird. Diese Überlegungen ergeben sich vor allem durch den Österreichi­schen Strukturplan „Gesundheit 2006“ (ÖSG 2006) des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, in dem unter Punkt 3.8.4 „Versorgungsstrukturen Strahlentherapie-Hochvolttherapiegeräte“ empfohlen wird, eine Reinvestition von „Gamma Knifes“ und Telekobalt­therapiegeräten prioritär durch Linearbeschleuniger vorzunehmen.

 

Zu Frage 4:

Laut Auskunft der Medizinischen Universität Graz wird diese Frage abhängig von der technolo­gischen Entwicklung zu entscheiden sein. Der Betrieb des „Gamma Knife“ ist aber auch ohne Quellentausch (mit entsprechend verlängerten Behandlungszeiten) zumindest noch bis zum Jahr 2011 gesichert.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Laut Auskunft der Medizinischen Universität Graz betragen die Kosten für den routinemäßigen Quellentausch € 700.000,-- bis 750.000,--. Der nächste routinemäßige Quellentausch wäre im Herbst 2009 nötig,  dann jeweils alle weiteren 6 Jahre.

 

Zu Frage 7:

Dazu führt die Medizinische Universität Graz aus, dass im Jahr 2012 ein Tausch der Work­station und des Planungssystems erforderlich wäre. Die Kosten dafür würden € 270.000,-- betragen. Darüber hinaus besteht die Option, um weitere € 600.000,-- bis 900.000,-- auf die aktuelle Gamma Knife-Version upzugraden. Diese Entscheidung ist nicht zwingend, verlängert aber den Lebenszyklus auf weitere 6 bis 8 Jahre.

 

Zu Frage 8:

Laut Auskunft der Medizinischen Universität Graz wäre die Stilllegung kostenneutral. Die Kosten für eine allfällige Abtragung der Gesamtanlage werden derzeit  berechnet.

 

Zu Frage 9:

Seitens der Medizinischen Universität Graz wird diese Auffassung nicht geteilt. Diesbezüglich verweist sie darauf, dass das Gerät – wenn es stillgelegt werden sollte – durch eine zumindest gleichwertige neuere Technologie ersetzt werden soll. Moderne Linearbeschleuniger mit Stereotaxie-Ausrüstung haben sich bereits in der Neuro-Radiochirurgie weltweit bewährt. Die in der Fragestellung aufgeworfene Auffassung wird auch seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung nicht geteilt. Weiters ist dazu festzuhalten, dass die Patienten­versorgung durch den Krankenanstaltenträger und nicht durch die Medizinische Universität Graz zu gewährleisten ist.

 

Zu Fragen 10 und 11:

Dazu ist anzumerken, dass eine akkordierte Stellungnahme des fachspezifischen Experten­gremiums des ÖBIG feststellt, dass die technisch-apparative Ausstattung eines Spezialzentrums für Neuro-Radiochirurgie entweder ein „Gamma Knife“ oder einen Linearbeschleuniger (ein­schließlich Stereotaxie-System) mit EDV-gestützter Eingriffsplanung umfassen sollte.

 

Da laut Auskunft der Medizinischen Universität Graz keine Stilllegung vorgesehen ist und dar­über hinaus eine eventuelle Stilllegung nur bei zumindest gleichwertigem Ersatz durch eine neuere Technologie in Betracht kommt, besteht derzeit seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung kein Handlungsbedarf.


 

Zu Fragen 12 bis 14:

Im Hinblick auf die genannte Expertenstellungnahme (siehe Beantwortung der Fragen 10 und 11), die Überlegungen zum ÖSG 2006 (siehe Beantwortung Frage 1) und die Auskunft der Medizinischen Universität Graz wird diese Befürchtung nicht geteilt, da im Falle einer Stilllegung entsprechend der Empfehlung des ÖBIG 2006 ein Ersatz durch einen Linearbeschleuniger mit Stereotaxie-Einrichtung vorgesehen ist.

 

Fragen zur Versorgungssicherheit sind übrigens durch den zuständigen Krankenanstaltenträger zu beantworten.

 

Zu Frage 15:

Da es laut Auskunft der Medizinischen Universität Graz keine Entscheidung über eine Still­legung gibt, ist eine Verständigung der Sponsoren aus der Industrie derzeit nicht aktuell. Die Medizinische Universität Graz würde die Sponsoren im Falle einer definitiven Stilllegung jeden­falls informieren und ihnen nochmals für die Unterstützung danken, die den Einstieg in die Neuro-Radiochirurgie in Graz ermöglicht hat.

 

Der Bundesminister:

 

Dr. Johannes Hahn e.h.