4909/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.11.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 9. September 2008 unter der Zahl 4937/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Euro-Fälschungen im Jahr 2007“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Es erfolgt bei der Kriminalstatistik keine Unterscheidung nach Banknoten und Münzen. Weiters wird in der Kriminalstatistik nicht die Anzahl der betroffenen Banknoten bzw. Münzen erfasst. Die angeführten Zahlen betreffen daher sämtliche Strafanzeigen nach den  §§ 232, 233 und 236 StGB.

 

§ 232 StGB:

 

2007: 4.508 Strafanzeigen in Österreich

 

Jänner - August 2008:

 Burgenland

                  122

 Kärnten

                  219

 Niederösterreich

                    21

 Oberösterreich

                  487

 Salzburg

                  218

 Steiermark

                    26

 Tirol

                      9

 Vorarlberg

                  212

 Wien

               1.212

 Österreich Gesamt

               2.526

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 233 StGB:

 

2007: 2.973 Strafanzeigen in Österreich

 

Jänner - August 2008:

 Burgenland

                      8

 Kärnten

                    45

 Niederösterreich

                  893

 Oberösterreich

                    64

 Salzburg

                  134

 Steiermark

                  148

 Tirol

                    91

 Vorarlberg

                      7

 Wien

                    80

 Österreich Gesamt

               1.470

 

§ 236 StGB:

 

2007: 1.219 Strafanzeigen in Österreich

 

Jänner - August 2008:

 Burgenland

                      1

 Kärnten

                    62

 Niederösterreich

                      4

 Oberösterreich

                    11

 Salzburg

                      1

 Steiermark

                  183

 Tirol

                  380

 Vorarlberg

                      2

 Wien

                    12

 Österreich Gesamt

                  656

 

Die Daten zeigen, dass die Gesamtsumme der Anzeigen gemäß §§ 232, 233 und 236 StGB seit dem Jahr 2005 stark zurückgegangen ist. Die Tendenz für das Jahr 2008 deutet ebenfalls einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr an.

 

 

Zu Frage 3:

Euro-Scheine:

 

2007:

 

Nominale

Stück

5

          -  

10

         59

20

         12

50

    1.054

100

       823

200

       744

500

  29.616

 

Im Jahr 2007 wurden daher durch die Organe der Sicherheitsbehörden 32.308 gefälschte Euroscheine mit einem Gesamtwert von 15.092.630,- Euro vorläufig beschlagnahmt.

 

Jänner-Juni 2008:

 

Nominale

Stück

5

   10  

10

         11

20

         47

50

    58

100

       7

200

       15

500

  4.374

 

 

Vom Jänner bis Juni 2008 wurden daher durch die Organe der Sicherheitsbehörden 4.522 gefälschte Euroscheine mit einem Gesamtwert von 2.194.700,- Euro vorläufig beschlagnahmt.

 

 

Bundesland

Stück

Burgenland

1

Kärnten

0

Niederösterreich

21

Oberösterreich

85

Salzburg

294

Steiermark

0

Tirol

4.103

Vorarlberg

0

Wien

18

 

 


 

Euro-Münzen:

2007: keine Beschlagnahme

Jänner bis Juni 2008: Beschlagnahme von 7 Stk. 50 Cent-Münzen mit einem Wert von gesamt 3,50 Euro.

In den Jahren 2007 und 2008 gab es bei Euro-Scheinen eine große Sicherstellung. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist daher nur bedingt möglich. Generell steigen die Fälle der polizeilichen Beschlagnahmen.

 

Zu Frage 4:

Es liegt keine statistische Auswertung darüber vor, in welchen Zusammenhang und in welcher Branche die Beschlagnahmen durchgeführt werden.

Grundsätzlich erfolgen die Beschlagnahmungen bei Vertrauens- und Scheinkäufen, in Geschäften und Lokalen wenn der Täter damit Einkäufe tätigt, sowie bei Haus- und Personsdurchsuchungen in Verbindung mit anderen strafbaren Handlungen.

Folgende Anzahl von Scheinkäufen mit Euro-Falschgeld wurden 2007 bei verdächtigen Privatpersonen getätigt:

 

Bundesland

Anzahl

Wien

4

Oberösterreich

2

Salzburg

1

Kärnten

1

Gesamt

8

 

 

Zu Frage 5:

Die Erhebungsergebnisse und gesicherten Erkenntnisse zeigen, dass die gefälschten Euro-Scheine vor allem in Italien, Bulgarien und Serbien hergestellt werden. Bei den gefälschten Euro-Münzen werden die Produktionsstätten insbesondere in Italien, der Türkei und Spanien vermutet.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Es wurde in den Jahren 2006 und 2007 keine Fälscherwerkstatt in Österreich ausgehoben und in diesem Zusammenhang erfolgten daher auch keine Beschlagnahmen.

 

Zu den Fragen 8, 11 bis 16 und 21:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Bereich der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.


Zu Frage 9:

Folgende organisierte Gruppierungen konnten in Österreich ausgehoben werden:

2006:   4 (Bulgarien, Deutschland, Österreich, Serbien)

2007:   9 (Bulgarien, Italien, Litauen, Österreich, Senegal, Serbien, Türkei, Ungarn)

 

Zu Frage 10:

Vergleichszahlen über die Aushebungen von „Geldfälscherbanden“ in anderen EU Mitgliedsstaaten liegen nicht vor.

 

Zu Frage 17:

Aus Sicht des Bundesministeriums für Inneres wird angemerkt, dass sich die Sicherheitsmerkmale bei den Euro-Scheinen sehr bewährt haben. Bislang ist keine Fälschung bekannt, wo alle Sicherheitsmerkmale erfolgreich nachgeahmt werden konnten. Zudem ermöglichen gute Kenntnisse der Sicherheitsmerkmale eine rasche Echtheitsüberprüfung.

 

Zu Frage 18:

Aus Sicht des Bundesministeriums für Inneres wird angemerkt, dass bei Münzen weniger Sicherheitsmerkmale vorhanden sind. Durch den schnelleren Umlauf sind gute Fälschungen schwerer erkennbar. Bislang ist keine Fälschung bekannt, wo alle Sicherheitsmerkmale erfolgreich nachgeahmt werden konnten. Die gefälschten Münzen werden vor allem im Rahmen der Geldsortierung und bei Automaten festgestellt. Es werden vor allem 2-Euro-Münzen gefälscht, Münzen mit der nationalen österreichischen Seite werden in sehr geringem Maße produziert. Es wird vermutet, dass die Münzen vor allem in der Türkei und Italien hergestellt werden.

 

Zu Frage 19:

Informationen und Präventionsarbeit erfolgen seitens des Bundesministeriums für Inneres in Schulen vor allem hinsichtlich der Bekämpfung der Jugendkriminalität und des Suchtmittelkonsums. Für Informationen und Schulungen über das Erkennen von Euro-Fälschungen ist vor allem eine Zuständigkeit der Österreichischen Nationalbank gegeben.

 

Zu Frage 20:

Aus Sicht des Bundesministeriums für Inneres wird angemerkt, dass die Euro-Banknoten mit den modernsten Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sind. Anhand dieser Merkmale sind mittels der Methode "Fühlen - Sehen - Kippen" echte von falschen Banknoten leicht zu unterscheiden. Diese Prüfschritte sind auf der Homepage www.oenb.at beschrieben und können ohne technische Hilfsmittel durchgeführt werden.

 

Zu Frage 22:

Die Echtheitsprüfung von Bargeld ist ein wesentliches Element, um einerseits das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheit der Währung aufrecht zu erhalten und auch um Falschgeld sicherzustellen.

Die Wichtigkeit dieser Prüfung zeigt sich auch dahingehend, dass die Europäische Kommission beabsichtigt, die Echtheitsprüfung für den Euro auch für EU-Staaten der Nicht-Euro-Zone zumindest eingeschränkt einzuführen.

Die Verpflichtung zur Echtheitsprüfung hat sich nach Ansicht des Bundesministeriums für Inneres sehr bewährt.