491/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.05.2007
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN

           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0024-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 461/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Franz Hörl, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Bestand der Bezirksgerichte in Tirol“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Im Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis 1. Jänner 2005 sind in den Bundesländern Niederösterreich, Steiermark, Oberösterreich, Salzburg und Tirol 52 Bezirksgerichte mit anderen Bezirksgerichten zusammengelegt worden.  Derzeit bestehen in Österreich 141 Bezirksgerichte, denen 99 Bezirksverwaltungsbehörden (85 Bezirkshauptmannschaften und 14 Städte mit eigenem Statut) gegenüber stehen.

Ich plane keine grundlegenden Änderungen der Gerichtsorganisation. Insbesondere verfolge ich derzeit die unter meiner Vorgängerin angestellten Überlegungen bezüglich einer Reduktion der Ebenen der Gerichtsorganisation von vier auf drei nicht weiter. Daher setze ich auch die Politik einer Zusammenlegung von Bezirksgerichten im großen Maßstab nicht fort.

Falls es in dieser Legislaturperiode überhaupt zur Schließung weiterer Bezirksgerichte kommen sollte, so wird es sich dabei nur um eine einstellige Zahl von betroffenen Gerichten handeln. Dabei wird jeder Einzelfall unter den Gesichtspunkten des realen Einsparungspotenzials und der strukturpolitischen Aspekte, einschließlich des leichten Zugangs der Menschen zur Gerichtsbarkeit, geprüft. Für Tirol sind in absehbarer Zeit keine Zusammenlegungen von Bezirksgerichten geplant.

 

 

. Mai 2007

 

(Dr. Maria Berger)