4910/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.11.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am November 2008
GZ: BMI-LR2220/1600-II/1/b/2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich am 9. September 2008 die schriftliche parlamentarische Anfrage mit der Zahl 4938/J betreffend "Grabsteinunfälle auf Friedhöfen – Verletzungs- und Todesfolgen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Gemäß den vorliegenden Meldungen wurden folgende Unfälle durch umstürzende Grabsteine verzeichnet:
2005 in Niederösterreich 1
2006 in der Steiermark 1
2007 im Burgenland 3
Zu Frage 3:
Im Jahre 2005 wurde in Niederösterreich 1 Kind durch einen umfallenden Grabstein getötet.
Zu Frage 4:
Beim Unfall in Niederösterreich, bei dem 2005 ein Kind getötet wurde, hatte sich die Verankerung des Grabsteins gelockert. Ein Verantwortlicher konnte nicht ermittelt werden.
Der Unfall in der Steiermark im Jahr 2006 ereignete sich deshalb, weil eine Frau stolperte und gegen einen Grabstein stieß, wodurch dieser umkippte und die Frau dabei verletzt wurde.
Die drei Unfälle im Burgenland wurden durch
verursacht.
Zu Frage 5:
Betreffend den Unfall in Niederösterreich im Jahr 2005 und den Unfall in der Steiermark im Jahr 2006 wurde jeweils eine Sachverhaltsdarstellung an die Strafverfolgungsbehörde vorgelegt.
Bei zwei Unfällen im Burgenland im Jahr 2007 wurde jeweils eine Strafanzeige gegen die Verursacher erstattet. Im anderen Fall, bei dem ein Sturm den Grabstein umgestoßen hatte, wurde eine Sachverhaltsdarstellung an die Strafverfolgungsbehörde übermittelt.