4911/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.11.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

A-1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. September 2008 unter der Zahl 4969/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aberkennung des Status des Asylberechtigten“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Statistische Aufzeichnungen, in wie vielen Fällen die Umstände, auf Grund derer ein Fremder als Flüchtling anerkannt worden ist, nach Zuerkennung des Status des Asylberechtigten überprüft wurde, werden nicht geführt. Auf Grund von Aufzeichnungen im Vollzugsbereich können folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 6:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Eine Differenzierung nach dem Aberkennungsgrund wurde erst im Jahr 2007 eingeführt, deshalb ist eine dementsprechende Differenzierung für das Jahr 2006 nicht möglich.

Im Jahr 2007 wurde in 26 Fällen der Status des Asylberechtigten gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 1 AsylG 2005, in 29 Fällen gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2 AsylG 2005 und in 11 Fällen gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 3 AsylG 2005 aberkannt.