4912/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.11.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0151-I/A/3/2008

Wien, am  3 . November 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 5053/J der Abgeordneten Bgb. Gerhard Köfer, Kollegen und Kolleginnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

In der Zeitschrift „Cancer“, Ausgabe vom 1. October 2008 und online publiziert am 25. 8. 2008, erschien ein Artikel von Friborg et al. mit dem Titel: „Incense use and respiratory tract carcinomas“, in dem über eine prospektive Studie in Singapur berichtet wird, in der der Zusammenhang zwischen der Verwendung von Räucherstäbchen und dem Auftreten von Krebserkrankungen in den Atemwegen untersucht wurde.  Dabei ergab sich für eine bestimmte Krebsart (Plattenepithelcarcinom)  in den oberen Atemwegen ein erhöhtes Risiko.

 

Fragen 2 und 3:

Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass das Ergebnis der Studie nicht sonderlich überrascht, denn bei jedem Verbrennungsprozess entsteht eine Vielzahl von krebserregenden Substanzen, welche bei Einatmung eine spezifische Wirkung im Atemtrakt entfalten können. Diese an und für sich jedem, z. B. im Zusammenhang mit dem Rauchen, bekannte Tatsache sollte daher Anlass dafür sein, sich vor Verbrennungsgasen gleich welcher Art zu schützen. Insofern können den Ergebnissen dieser Studie keine besonderen Auswirkungen auf Österreich zugeschrieben werden.

 

Je nach Art und Form des in Verkehr Bringens von Räucherstäbchen könnte  – bei Behauptung einer - nicht nachweisbaren – „esoterischen“ Heilwirkung – die subjektive Arzneimitteldefinition erfüllt sein.

 

Zur Klärung dieses – von der Fragestellung einer potentiellen Karzinogenität unabhängigen -  Sachverhalts wird in meinem Ressort erwogen, im Wege des BASG die AGES/PharmMed mit der Ausarbeitung einer Unterlage für die Befassung des  Abgrenzungsbeirats zu  beauftragen.

 

Fragen 4 bis 6:

Die Gründe dafür, sich durch das Abbrennen von Räucherstäbchen und anderen Dingen, wie z.B. Duftkerzen und Aromaölen, freiwillig einer gesundheitlichen  Gefährdung auszusetzen, liegen im asiatischen Raum im religiösen Bereich, bei uns meist in der Vorstellung, sich damit sein Wohlbefinden zu verbessern. Beide Gründe sind von hoher psychologischer Triebkraft, die wenig Platz für rationale Überlegungen lassen, sodass es wohl wenig nützen würde, Räucherstäbchen zu verbieten. Möglicherweise gelänge es aber, durch entsprechende Warnhinweise wie bei Zigaretten, die Verwendung von Räucherstäbchen insoferne zu modifizieren, dass die gesundheitliche Gefährdung reduziert wird (z. B. ausreichendes Lüften).   

 

Fragen 7 und 8:

Die Frage, wie viele internationale Studien, die den möglichen Ursachen von Krebserkrankungen nachspüren, derzeit weltweit laufen, kann nicht beantwortet werden, da es keine zentrale Datenbank dafür gibt. Es gibt jedoch eine internationale Organisation, die über ein hohes Know how in diesem Bereich verfügt. Es ist dies die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) in Lyon, eine der WHO unterstehende Einrichtung, die einschlägige Forschungen einerseits selbst betreibt und andererseits für die Verbreitung der Information sorgt.

 

Frage 9:

Ich verweise diesbezüglich auf die Kompetenzen des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin