4914/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.11.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                             Wien, am       November 2008

Parlament

1017 Wien                                                              GZ: BMF-310205/0129-I/4/2008

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4933/J vom 9. September 2008 der Abgeordneten Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen, betreffend den Umzug des Finanzamts Graz-Stadt und der Finanzlandesdirektion für Steiermark, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 8., 12. und 13.:

Ein Auszug oder Umzug von Organisationseinheiten der Finanz- und Zollverwaltung vom derzeitigen Standort Conrad von Hötzendorf-Straße 14 - 18 sowie Adolf-Kolpinggasse 7 ist aktuell nicht geplant. Somit bestehen auch keine konkreten Übersiedlungspläne – auch nicht in den von Ihnen genannten Gürtelturm.

 

Tatsache ist, dass ein Großteil des historischen Gebäudebestandes, in dem die Grazer Finanzverwaltung derzeit untergebracht ist, von ungünstigen Flächenzuschnitten gekennzeichnet ist sowie von unverhältnismäßig hohen Verkehrs- und Allgemeinflächenanteilen. Weiters werden sie von schlecht nutzbaren Raumgrößen, unwirtschaftliche Raumtiefen und Raumhöhen charakterisiert. Zudem ist der historische Gebäudestand nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für Menschen mit Behinderungen barrierefrei im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu gestalten.

 

Diese Gebäude lassen im ökonomisch sinnvollen Ausmaß keine zukunftsorientierten Bürolösungen zu, vereiteln sowohl die vom Bundesministerium für Finanzen angestrebte Kundenorientierung als auch das gewünschte Synergiepotential und behindern zudem die Umsetzung der Verwaltungsreformmaßnahmen der letzten Jahre. Aus diesem Grund wird von den Experten meines Hauses laufend eine Beobachtung des Marktes im Hinblick auf mögliche geeignete Mietobjekte durchgeführt. Für diese Marktbeobachtungen entstehen keine Kosten.

 

Unabhängig davon ist und bleibt die BIG im Sinne der BMF-Immobilienstrategie erster Ansprechpartner in Unterbringungsfragen für das Bundesministerium für Finanzen.

 

Zu 9.:

Für die laufende Marktbeobachtung fällt kein Sachaufwand an.

 

Zu 10.:

Die Personalvertretung ist informiert, dass es Überlegungen in Richtung Sanierung bzw. funktionellerem und günstigerem Standort gibt, wobei anzumerken ist, dass die Standortsuche keine Einvernehmensmaterie nach dem Personalvertretungsgesetz (siehe dazu § 9, Abs. 1, lit. o PVG) darstellt.

 

Zu 11.:

Im Übrigen wurden bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes nach Maßgabe der behördlichen Auflagen und der bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften durch den Gebäude- und Liegenschaftseigentümer Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H auf dessen Kosten durchgeführt. Beide Infocenter – sowohl im Finanzamt Graz-Stadt wie im Finanzamt Graz Umgebung – wurden Kosten schonend umgesetzt und haben nur provisorischen Charakter. Der endgültige Ausbau bleibt einer künftigen Standortentscheidung vorbehalten.

 

Zu 14.:

Zur unbestätigten Aussage der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. darf ich abschließend anmerken, dass für alle im Verantwortungsbereich meines Hauses zu setzenden Maßnahmen - insbesondere auch im Zusammenhang mit allen Unterbringungsvorhaben - stets der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit gilt.

 

Zu 15.:

Zum damaligen Zeitpunkt war nicht absehbar, dass in der Finanzverwaltung ab dem Jahr 2001 eine tiefgreifende Reform stattfinden wird. Aufbau und Abläufe wurden im Hinblick auf eine serviceorientierte, kostengünstige, flexible und effizientere Organisation massiv verändert. In diesem Zusammenhang darf ich noch darauf hinweisen, dass mit Inkrafttreten der AVOG-Novelle (Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz), BGBl. 124/2003, am 1. Mai 2004, die bis dahin als eigene Dienstbehörden tätigen Finanzlandesdirektionen auf Grund von organisatorischen Umstrukturierungen entbehrlich wurden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen