4918/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.11.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                BMWF-10.000/216-Pers./Org.e/2008

 

 

 

 

                             

 

 

 

           Wien, 4. November 2008

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5052/J-NR/2008 betreffend manipulative Umfrage zu den Studiengebühren im Auftrag des Wissenschaftsministeriums, die die Abgeordneten
Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 24. September 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 4 sowie 7:

Die in dieser Anfrage zum Gegenstand gemachte Umfrage wurde vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bei der GfK Austria GmbH für den Preis von € 4.100,-- (exkl. MWSt.) – und damit weit unter dem ersten ausschreibungsrelevanten Schwellenwert von
€ 40.000,-- – in Auftrag gegeben. Dabei basierte die Beauftragung sowohl in Hinsicht auf die Fragestellungen als auch die erläuternden Einleitungen auf Vorschlägen der GfK Austria GmbH, die diese auf Grundlage der inhaltlichen Inputs des Ministeriums erstellt hat.


Zu Fragen 5 und 6:

Bei der gegenständlichen Umfrage handelt es sich um eine Internet-Umfrage, die es methodisch im Unterschied zu den Telefonumfragen erlaubt, die Begründung von Maßnahmen bzw. deren voraussichtliche Folgen (hier beispielsweise: Einnahmenausfall für die Universitäten, der aus dem allgemeinen Steueraufkommen refundiert werden muss) darzustellen.

 

Methodisch hat der/die vor dem Computer sitzende Respondent/in sich selbst sehr bewusst entschlossen, Zeit in die Beantwortung der Umfrage zu investieren, und kann diese – im Gegensatz zur Telefonbefragung – viel einfacher wieder abbrechen.

 

Inhaltlich sind die genannten Fakten und Zahlen wohl genauso unstrittig wie die Tatsache, dass die Studiengebühren in Österreich nicht hoch sind. Selbst Univ.-Prof. Dr. Alexander Van der
Bellen hat öffentlich auf die teilweise weit höheren Kindergartengebühren, z.B. in Wien, hingewiesen. Gleichermaßen ist es unstrittig, dass es in praktisch allen Ländern Zugangsbeschränkungen und Auswahlverfahren für eine Vielzahl von Studien, insbesondere für Medizin gibt. Eine entsprechende Vorinformation ist also durchaus nicht manipulativ.

 

Sehr wohl wurde auf möglicherweise emotionalisierende Punkte verzichtet, so auf den Hinweis, dass ein für Studierende „kostenloses“ Studium überwiegend von Steuerzahler/innen finanziert wird, die selbst keine Möglichkeit zum Studieren hatten und es sich dabei praktisch um eine Umverteilung „von unten nach oben“ handelt. Dies hätte eine unzulässige Beeinflussung der Respondent/innen dargestellt, die Ergebnisse entsprechend verzerrt und wurde daher selbstverständlich nicht getan.

 

Zu Frage 8:

Wenn es sich wieder ergeben sollte, ja.

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.