4920/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.11.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara PRAMMER                                                                             6. November 2008

Parlament

1017 Wien                                                                    GZ. BMeiA-AT.90.13.03/0028-VI/2008

Die Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. September 2008 unter der Zl. 4965/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Missachtung der Vorschriften und der Anweisungen von Sicherheitsorganen vor Antritt eines Fluges in der Schweiz" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Im abgelaufenen Jahr habe ich zwei offizielle Termine in der Schweiz wahrgenommen. Dies waren ein Vortrag an der Universität Zürich am 3.10.2007 und die Teilnahme an der Eröffnung der Fußball-Europameisterschaft in Basel am 7.6.2008. Die für diese Besuche angefallenen Kosten betrugen € 1.926,48.

Zu den Fragen 5 bis 12:

Es ist für mich selbstverständlich, die geltenden Sicherheitsbestimmungen auf Flughäfen zu beachten und den Aufforderungen der Sicherheitsorgane Folge zu leisten.

Ich habe im Rahmen der genannten Schweiz-Reisen weder eine Flasche Wein als Geschenk erhalten noch ein solche in meinem Handgepäck mitgeführt.

Bei einem Transitaufenthalt in Zürich am 2.3.2008 hatte ich eine Flasche Vorarlberger „Subirer", die mir zuvor von der Vorarlberger Landesregierung als Gastgeschenk überreicht wurde, versehentlich noch im Handgepäck. Ich habe die Flasche beim Sicherheitspersonal des Flughafens abgegeben und die Sicherheitskontrolle passiert. Es gab somit keine „Polizeiintervention".